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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Finanzierung eines Waldkaufs bei Stolberg (Harz) mit Steuermitteln des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz"

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

15.04.2026

Aktualisiert

30.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/502326.03.2026

Finanzierung eines Waldkaufs bei Stolberg (Harz) mit Steuermitteln des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“

der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der geplante Erwerb von rund 1 000 ha Buchenwald bei Stolberg im Südharz durch die Stiftung „Nationales Naturerbe“ des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) sorgt weit über Sachsen-Anhalt hinaus für Diskussionen (https://naturerbe.nabu.de/spenden-und-helfen/spenden/waldwildnis-harz.html). Nach Information von Fachmedien solle der Wald mithilfe von Fördermitteln des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ (www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/ank.html) vollständig aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen werden (www.forstpraxis.de/nabu-waldkauf-fragwuerdiger-naturschutz-um-preis-24331). Auf diese Weise werde der Wald „aus einer an Holzerträgen orientierten Forstwirtschaft“ herausgelöst. Er könne sich nach Auffassung des NABU auf diese Weise „künftig ohne forstliche Eingriffe entwickeln“ (https://naturerbe.nabu.de/naturparadiese/sachsen-anhalt/stolberg/index.html). Was offiziell offenbar als Beitrag zum „Klimaschutz“ gedacht ist, wirft nach Ansicht der Fragesteller bei näherem Hinsehen kritische Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der NABU plant, von einem privaten Waldbesitzer rund 1 000 ha Buchenwald bei Stolberg (Harz) in Sachsen-Anhalt zu erwerben?

2

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus zutreffend, dass dieser Kauf mit Steuermitteln des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ finanziert wird bzw. finanziert werden soll, und wenn ja, wie, und bis wann wird die Finanzierung abgewickelt, und auf welcher Grundlage wurde der Kaufpreis ermittelt?

3

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln im Rahmen des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ zieht die Bundesregierung bezüglich wissenschaftlicher Studien, die die Frage aufwerfen, ob bisherige Annahmen über die Kohlenstoffbindung von nicht bewirtschafteten Wäldern stark überschätzt wurden, da ein altersbedingt verminderter Holzzuwachs mit einer verminderten CO2-Aufnahme durch die Bäume einhergeht (www.waldverband.at/klimaschutz-unbewirtschaftete-waelder-verlieren-bis-zu-40-der-holzproduktion-und-kohlenstoffbindung/)?

4

Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Buchenwäldern bei Stolberg, die Gegenstand des Verkaufs sind, flächenmäßige Waldschäden derart vor, dass aktive waldbauliche Verjüngungsmaßnahmen (beispielsweise durch das Einbringen von hochwertigem und anpassungsfähigen forstlichen Vermehrungsgut) erforderlich sind, und wenn ja, besteht nach Einschätzung der Bundesregierung diesbezüglich ein Widerspruch zum Ziel des NABU, das Entstehen von „Waldwildnis“ zu ermöglichen?

5

Ist die vollständige und großflächige Nutzungsaufgabe von zuvor forstlich bewirtschafteten Wäldern (wie beispielsweise im Fall der Buchenwälder bei Stolberg) nach Einschätzung der Bundesregierung rechtlich mit dem Bewirtschaftungsgebot nach § 11 des Bundeswaldgesetzes (BwaldG; „Bewirtschaftung des Waldes“) vereinbar (bitte die Rechtsauffassung der Bundesregierung näher erläutern)?

6

Ist die Information, wonach es sich bei den zum Verkauf anstehenden Buchenwäldern bei Stolberg um ehemalige Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) handele, die 1994 verkauft worden seien (www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/30000-euro-pro-hektar-nabu-kauft-fuer-32-mio-eu-wald-steuergeldern-639582), zutreffend, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und nach welchen Kriterien wurden die Flächen damals verkauft?

7

An welche nichtstaatlichen Naturschutzverbände und Naturschutzstiftungen sind bislang ähnliche BVVG-Flächen zur dauerhaften naturschutzfachlichen Sicherung übertragen beziehungsweise überlassen worden (bitte nach Jahr und Flächengröße sowie nach Art der Finanzierung auflisten)?

8

Welches Ergebnis liegt zu der Aussage im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD vor, die Regeln zur bisherigen Verpachtung von BVVG-Flächen zu überprüfen, worauf sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) bereits im Mai 2025 mit dem federführenden Bundesministerium der Finanzen in der Prüfung der Übertragung und Abstimmung zum weiteren Vorgehen befunden habe (www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/flaechennutzung-und-bodenmarkt/verwaltung-flaechen-ostdeutschland.html)?

9

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich (vgl. Frage 8) der Stand der im Koalitionsvertrag 2025 angekündigten Übertragung der BVVG-Flächen an die Länder?

Berlin, den 25. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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