Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Abbau des bestehenden Investitionsstaus, Auswahlverfahren und Weiterentwicklung des Förderaufrufs 2025/2026
der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Tina Winklmann, Helge Limburg, Karoline Otte, Lisa Paus, Matthias Gastel, Stefan Schmidt, Katrin Uhlig, Sylvia Rietenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) im Rahmen des Projektaufrufs 2025/2026 in einer ersten Tranche 333 Mio. Euro im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt. Ziel ist die Förderung überjähriger Projekte zur Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Bereits der erste Projektaufruf ist mit über 3 600 eingereichten Projektskizzen und einem beantragten Fördervolumen von rund 7,5 Mrd. Euro mehr als 22-fach überzeichnet (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/01/Bundesprogramm_SKS.html).
Diese Zahlen verdeutlichen den über Jahrzehnte gewachsenen Sanierungs- und Modernisierungsstau bei Sportstätten in Deutschland. Auch die für 2026 angekündigten Mittel – darunter 250 Mio. Euro für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder – werden den strukturellen Bedarf nicht ansatzweise decken (www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll/Bundeshaushalt-2026.pdf).
Laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betrug der Investitionstau der kommunalen Sportinfrastruktur zuletzt 12,12 Mrd. Euro und weist damit das Investitionsniveau aus, um allein den Verfall von Sportstätten zu verhindern (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2025/Fokus-Nr.-482-Januar-2025-Sportstaetten.pdf).
Auch Sportvereinen fehlen deutschlandweit entscheidende Mittel. So kritisieren der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die 52. Sportministerkonferenz beispielsweise, dass das SKS-Programm ausschließlich Kommunen als unmittelbare Zuwendungsempfänger vorsieht, Sportvereine lediglich mittelbar berücksichtigt werden. Allgemein seien kurze Antragsfristen und hohe Eigenanteile des Programms für viele Antragsteller schwer handhabbar. Auch die Projektauswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages müsse transparent und anhand klar nachvollziehbarer sportfachlicher Kriterien erfolgen (www.bundestag.de/resource/blob/1121380/251105_stellungnahme_dosb.pdf; www.bundestag.de/resource/blob/1118446/251105_stellungnahme-SMK.pdf). Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Höhe der Mittelausstattung, zur Transparenz und Bedarfsorientierung der Projektauswahl, zur Rolle des Haushaltsausschusses sowie zur Weiterentwicklung des Programms für kommende Projektaufrufe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem beantragten Fördervolumen von über 7,5 Mrd. Euro für die künftige strukturelle Ausgestaltung und finanzielle Ausstattung des Programms?
In welcher Höhe beziffert die Bundesregierung den bundesweiten Sanierungsstau bei kommunalen Sportstätten insgesamt, und welchen Anteil davon sieht sie durch das aktuelle Programm realistisch abgedeckt?
Welche weiteren Bedarfe sieht die Bundesregierung bei der Sportstättenförderung insgesamt?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nicht nur ein Verfall sanierungsbedürftiger Sportstätten aufgehalten wird, sondern eine ganzheitliche, zukunftsorientierte Strategie für modernisierte und bedarfsdeckende Sportstätten verfolgt wird?
Welche Ansätze und Verpflichtungsermächtigungen sind in der Finanzplanung des Bundes ab 2027 für die Förderung kommunaler Sportstätten vorgesehen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Sofern eine dauerhafte programmatische Verstetigung über das Jahr 2026 hinaus noch nicht festgelegt ist, welche Varianten einer Verstetigung des Programms prüft die Bundesregierung derzeit, und welchen Zeitplan verfolgt sie hierfür?
Welche Bewertungskriterien wurden bei der Vorprüfung zugrunde gelegt?
Wie verteilen sich die eingereichten Projektskizzen sowie das beantragte Fördervolumen nach Ländern, Kommunentypen (kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Kommunen), Sportstättentypen und Trägerschaft (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?
Bei wie vielen Projekten waren insbesondere der kommunale Eigenanteil oder die Finanzierungsdarstellung ausschlaggebend bei der Nichtberücksichtigung von Projektskizzen im aktuellen Aufruf?
In welcher Form wurden die Länder, Landessportbünde und der Deutsche Olympische Sportbund bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinie und der Bewertungskriterien eingebunden, und ist künftig eine verbindliche Abstimmung vorgesehen?
Plant die Bundesregierung, im nächsten Förderaufruf auch Sportvereine selbst als unmittelbare Zuwendungsempfänger zuzulassen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Mindestfördersumme von derzeit 250 000 Euro abzusenken, um auch kleinere, ggf. vereinseigene Projekte zu ermöglichen?
Welche Anpassungen des Antragsverfahrens, insbesondere hinsichtlich Fristen, Bürokratieaufwand und Förderquoten, sind für einen möglichen zweiten Förderaufruf im Jahr 2026 vorgesehen, um einen unbürokratischeren Zugang zu gewährleisten?
Ist vorgesehen, im aktuellen Verfahren den bisher nicht berücksichtigten Projektskizzen im nächsten Förderaufruf eine erneute Prüfung zu ermöglichen?
Wann plant die Bundesregierung, das Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder aufzusetzen, auf welcher Förderrichtlinie oder Verfahrensgrundlage soll es beruhen, und welche Eckpunkte der Ausgestaltung sind bereits vorgesehen?
a) Welche konkreten Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sollen auf das kommende Bundesprogramm übertragen werden, insbesondere hinsichtlich Antragsberechtigung, Mindestfördersumme, Fristen, Förderquoten und Bewertungskriterien?
b) Wird das Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder mit anderen Förderprogrammen kombinierbar sein?