Opfer, Ausstieg und Schutzmechanismen im Umfeld Organisierter Kriminalität
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Knuth Meyer-Soltau, Rainer Galla, Dr. Christoph Birghan, Lukas Rehm, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Malte Kaufmann, Edgar Naujok, Hauke Finger, Marc Bernhard, Thomas Dietz, Dr. Maximilian Krah, Rocco Kever, Erhard Brucker, Kay-Uwe Ziegler, Jörn König, Kurt Kleinschmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Adam Balten, Stefan Keuter, Mirco Hanker, Alexis L. Giersch, Bernd Schattner, Dr. Michael Blos und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bekämpfung Organisierter Kriminalität (OK) zielt nicht allein auf die strafrechtliche Verfolgung von Tätern, sondern auch auf den Schutz von Personen, die durch kriminelle Netzwerke ausgebeutet, unter Druck gesetzt oder in Abhängigkeitsverhältnisse gebracht werden. In verschiedenen Phänomenbereichen – insbesondere bei Menschenhandel, Ausbeutung, Gewalt- und Einschüchterungsdelikten sowie bei der Instrumentalisierung von Tatbeteiligten – bestehen fließende Übergänge zwischen Täterschaft und Opferschaft (Victim-Offender Overlap).
Aktuelle Lagebilder weisen darauf hin, dass organisierte kriminelle Strukturen systematisch Abhängigkeiten ausnutzen, um Kontrolle auszuüben, Tatbeiträge abzusichern und Abschottung gegenüber staatlichen Stellen zu gewährleisten (www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/250828_BLBMenschenhandel.html?nn=27956; www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Menschenhandel/menschenhandel_node.html).
Für eine nachhaltige Schwächung solcher Netzwerke ist es daher von zentraler Bedeutung, ob betroffene Personen identifiziert, geschützt und beim Ausstieg aus kriminellen Strukturen unterstützt werden. Gleichzeitig stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang bestehende Schutz- und Ausstiegsmechanismen tatsächlich wirksam sind, wie sie strategisch in die OK-Bekämpfung eingebunden werden und ob ihre Wirkung über Fall- und Verfahrenszahlen hinaus bewertet wird.
Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage darauf ab, die strategische Bewertung der Bundesregierung zu Opferschutz, Ausstiegsmöglichkeiten und Schutzmechanismen im Umfeld Organisierter Kriminalität transparent zu machen. Gegenstand der Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische Erkenntnisse; operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht begehrt.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Opferschutz- und Ausstiegsmechanismen für die nachhaltige Bekämpfung Organisierter Kriminalität bei?
In welchen Phänomenbereichen der Organisierten Kriminalität liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu einem besonderen Aufkommen von Opfern oder Betroffenen vor, die durch Abhängigkeit, Zwang, Gewalt oder Ausbeutung an kriminelle Strukturen gebunden sind?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Überschneidungen zwischen Täterschaft und Opferschaft im Umfeld Organisierter Kriminalität vor, etwa bei Personen, die unter Druck oder in Abhängigkeitsverhältnissen zu Straftaten veranlasst werden?
Inwieweit werden solche Täter-Opfer-Überschneidungen (vgl. Vorfrage) bei der strategischen Bewertung und Bekämpfung Organisierter Kriminalität berücksichtigt?
Welche bundesweiten Daten oder Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anzahl identifizierter Opfer im Kontext Organisierter Kriminalität vor, insbesondere in den Bereichen Menschenhandel, Ausbeutung, Gewalt- und Einschüchterungsdelikte?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele dieser identifizierten Opfer (vgl. Vorfrage) Zugang zu Schutzmaßnahmen, Beratungsangeboten oder Ausstiegsprogrammen erhalten haben?
Welche bundeseinheitlichen Kriterien oder Indikatoren nutzt die Bundesregierung derzeit, um die Wirksamkeit von Schutz- und Ausstiegsmaßnahmen im Umfeld Organisierter Kriminalität zu bewerten?
Inwieweit werden dabei (vgl. Vorfrage) ggf. Wirkungsindikatoren berücksichtigt, die über die Zahl eingeleiteter Maßnahmen hinausgehen, etwa zur nachhaltigen Entkopplung von Betroffenen aus kriminellen Netzwerken?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Rolle minderjähriger Opfer im Umfeld Organisierter Kriminalität vor, insbesondere bei Ausbeutung, Zwang oder Instrumentalisierung für kriminelle Handlungen?
Welche besonderen Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der Identifizierung, dem Schutz und dem Ausstieg minderjähriger Betroffener aus organisierten kriminellen Strukturen?
Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung Zeugenschutz, aufenthaltsrechtliche Stabilisierung oder sozialrechtliche Absicherung für den erfolgreichen Ausstieg von Betroffenen aus organisierten kriminellen Netzwerken?
Inwieweit bestehen ggf. bundeseinheitliche Mindeststandards oder Koordinierungsmechanismen für Schutz- und Ausstiegsangebote, und wie wird ggf. eine Vergleichbarkeit zwischen den Ländern sichergestellt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu bestehenden Lücken oder regionalen Unterschieden bei Schutz- und Ausstiegsangeboten im Umfeld Organisierter Kriminalität vor?
Wie werden Erkenntnisse zu Opfern, Ausstiegshürden und Schutzmechanismen in die strategische Weiterentwicklung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität auf Bundesebene einbezogen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen mit Opferschutz- und Ausstiegsmaßnahmen für die künftige Ausrichtung der OK-Bekämpfung?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Bundeslagebilder oder strategische Bewertungen zur Organisierten Kriminalität stärker um Aussagen zur Opferdimension, zu Ausstiegsmöglichkeiten und zu deren tatsächlicher Wirkung zu ergänzen?