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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Fortführung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur Cybersicherheit

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

Datum

16.04.2026

Aktualisiert

20.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/518302.04.2026

Fortführung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur Cybersicherheit

der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Lukas Benner, Agnieszka Brugger, Rebecca Lenhard, Dr. Anna Lührmann, Dr. Konstantin von Notz, Jeanne Dillschneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die fortschreitende Digitalisierung durchdringt alle Lebensbereiche und schafft neben Chancen auch neue Abhängigkeiten und Verwundbarkeiten. Sie ist von großer Bedeutung für Bürger*innen, Unternehmen, staatliche Behörden sowie Forschungseinrichtungen. Die Gefahren reichen von Datenmissbrauch und digitaler Erpressung über die Verbreitung von Desinformation und Spionage bis hin zu Sabotage von kritischer Infrastruktur. Im Jahr 2024 verursachten Datendiebstahl und Industriespionage einen wirtschaftlichen Schaden von rund 267 Milliarden Euro (https://de.statista.com/themen/2371/internetkriminalitaet-in-deutschland/#topicOverview). Da sich Angriffsmethoden stetig weiterentwickeln und neue Technologien wie Künstliche Intelligenz zusätzliche Risiken bringen, wächst der Handlungsdruck weiter. Dies erfordert eine unabhängige, gut ausgestattete IT-Sicherheitsforschung die nur durch eine solide und langfristige Finanzierung gesichert werden kann. Das vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geförderte Forschungsrahmenprogramm „Digital. Sicher. Souverän.“ läuft im Jahr 2026 aus. Die Bundesregierung hat ein erstes Eckpunktepapier (Cybersicherheit – Forschungspolitische Impulse) für ein Nachfolgeprogramm vorgelegt; die Veröffentlichung des Nachfolgeprogramms ist jedoch erst für das erste Quartal 2027 geplant. Nach Ansicht der Fragesteller*innen könnte die Entwicklung elementarer Forschungsergebnisse zu neuen IT-Sicherheitstechnologien gefährdet werden, sollte das Nachfolgeprogramm nicht rechtzeitig und mit klarer Zielsetzung aufbzw. umgesetzt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Mit welchem Fördervolumen plant die Bundesregierung für das Fortsetzungsprogramm zur Cybersicherheit in den kommenden Jahren (bitte jährliches Fördervolumen für den gesamten Förderzeitraum aufgeschlüsselt angeben) – auch vor dem Hintergrund, dass die IT-Sicherheit explizit mit in das 500 Mrd. Euro Sondervermögen aufgenommen wurde?

2

Wie stellt die Bundesregierung die finanzielle Verstetigung der IT-Sicherheitsforschung über das Jahr 2026 hinaus sicher, und welche Rolle spielen dabei Mittel aus dem Kernhaushalt im Vergleich zu Mitteln aus etwaigen Sondervermögen oder zweckgebundenen Fonds (z. B. Klima- und Transformationsfonds)?

3

Wie plant die Bundesregierung, einen „nahtlos[en]“ (Cybersicherheit – Forschungspolitische Impulse, S. 2) Anschluss zwischen dem Ende des aktuellen Forschungsrahmenprogramms und dem Beginn des geplanten Nachfolgeprogramms sicherzustellen?

4

Zu welchem Datum plant die Bundesregierung den Förderbeginn des Nachfolgeprogramms?

5

Welche alternativen Maßnahmen evaluiert die Bundesregierung zur Unterstützung der Forschung im Bereich IT-Sicherheit und mit welchem Gesamtfördervolumen werden diese umgesetzt?

6

Welche Expert*innen, Forschungseinrichtungen und -gesellschaften und welche Vertreter*innen von Unternehmen, Verbänden oder Beratungsgesellschaften hat die Bundesregierung bereits in den Prozess der Entwicklung des Nachfolgeprogramms zur Cybersicherheit einbezogen und welche weiteren Akteure wird sie in Zukunft involvieren?

7

Inwiefern plant die Bundesregierung, die Schwerpunkte der neuen Forschungsförderung am aktuellen Programm „strategisch und nachhaltig neu“ (Cybersicherheit – Forschungspolitische Impulse, S. 2) auszurichten, insbesondere im Hinblick darauf, dass Künstliche Intelligenz und Quantentechnologien, wie etwa die Post-Quanten-Kryptografie, im bestehenden Forschungsrahmenprogramm bereits schwerpunktmäßig gefördert wurden?

8

Plant die Bundesregierung im künftigen Forschungsrahmenprogramm auch einen Schwerpunkt zur Abwehr hybrider Bedrohungen und Desinformationen?

9

Wie plant die Bundesregierung, das Nachfolgeprogramm zur Cybersicherheit mit der nationalen Cyber-Sicherheitsstrategie sowie der „Agenda Cybersicherheitsforschung“ zu verzahnen und wie werden Doppelstrukturen beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und anderen Ministerien vermieden?

10

Inwieweit sieht die Bundesregierung inhaltliche Schnittmengen zwischen den im Eckpunktepapier des Forschungsprogramms für Cybersicherheit gesetzten Schwerpunkten und den Forschungsprogrammen der „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“?

11

Inwiefern werden das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDis), die „Bundesagentur für Sprunginnovationen“, die „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“ oder auch die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) in die Entwicklung der im Rahmen des Forschungsprogramms Cybersicherheit vorgesehenen Transfermaßnahmen und Forschungsprojekte eingebunden und wie erfolgt die Abstimmung mit diesen Behörden und Organisationen?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Evaluation des auslaufenden Programms „Digital. Sicher. Souverän.“ gewonnen und wie fließen diese konkret in künftige Planungen ein?

13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele der im Förderzeitraum 2021 bis 2026 durch das Programm „Digital. Sicher. Souverän.“ geförderten Projekte bereits in die Anwendung überführt wurden (bitte nach Anwendungsbereichen aufgeschlüsselt)?

14

Welche Erkenntnis liegt der Bundesregierung darüber vor, inwiefern bilateralen Forschungsmaßnahmen und -initiativen durch das Programm „Digital. Sicher. Souverän.“ ausgebaut und etabliert werden konnten, insbesondere hinsichtlich beteiligter Partnerländer und Institutionen?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Stellung des Forschungsstandorts Deutschland bei Cybersicherheitsforschung und -innovationen und welche Merkmale müssen noch erfüllt werden, damit Deutschland zum „Nukleus der Cybersicherheitsinnovationen“ (Cybersicherheit – Forschungspolitische Impulse, S. 9) wird?

16

Wann wird die Bundesregierung das IT-Recht modernisieren und den seit Jahren in der Kritik befindlichen „Hackerparagraphen“, der IT-Sicherheitsforschung unverhältnismäßig kriminalisiert, reformieren/abschaffen? Was plant die Bundesregierung, planen einzelne Ministerien, bis wann konkret?

17

Inwiefern plant die Bundesregierung, den Transfer von Forschungsergebnissen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen künftiger Förderrichtlinien stärker zu priorisieren, um die digitale Resilienz der breiten Wirtschaft gegenüber Ransomware und Spionage zu erhöhen?

18

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass vor dem Hintergrund des Dual-Use Charakters von Cybersicherheitsforschung, die Forschungssicherheit der geförderten Projekte durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden muss und wenn ja, wie?

19

Welche sind aus Sicht der Bundesregierung die „relevanten Akteure in Deutschland“ (Cybersicherheit – Forschungspolitische Impulse, S. 8), mit denen sie den Dialog zur Cybersicherheitsforschung voranzutreiben möchte und welche Maßnahmen sieht sie dafür vor?

20

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen des Cybersicherheit Nachfolgeprogramms, um dem akuten Fachkräftemangel in der IT-Sicherheitsforschung entgegenzuwirken, und wie soll die Ausbildung sowie die langfristige Bindung von wissenschaftlichem Nachwuchs in diesem Bereich am Standort Deutschland sichergestellt werden?

21

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine verstärkte europäische Zusammenarbeit und Koordinierung bei der IT-Sicherheitsforschung ein, und welche konkreten Initiativen, Rahmenwerke oder Finanzierungsinstrumente werden auf EU-Ebene unterstützt oder initiiert?

Berlin, den 23. März 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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