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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

NGO-Finanzierung durch die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZ)

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

14.04.2026

Aktualisiert

15.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/529214.04.2026

NGO-Finanzierung durch die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ)

des Abgeordneten Peter Felser und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) wurde im Jahr 2000 als Ausdruck der historischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus gegründet.

Für die Bundesrepublik Deutschland, die deutsche Wirtschaft und die internationalen Opferverbände bestand das Ziel bei ihrer gemeinsamen Gründung der Stiftung darin, das Leid von Millionen von Zwangsarbeitern materiell und moralisch anzuerkennen. Das Stiftungskapital in Höhe von rund 5,1 Mrd. Euro wurde mit der klaren Zweckbindung versehen, die überlebenden Opfer des Nationalsozialismus zu entschädigen und die Erinnerung an ihr spezifisches Schicksal wachzuhalten.

Während die individuellen Entschädigungszahlungen im Jahr 2007 formal abgeschlossen wurden, arbeitet die Stiftung heute mit den Erträgen aus dem verbliebenen Stiftungskapital. Kritische Berichte etwa der Nachrichtenplattform Tichy’s Einblick (www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/te-exklusiv-wie-entschaedigungen-fuer-alte-zwangsarbeiter-bei-jungen-ngos-landen/) werfen die Frage auf, ob die heutige Vergabepraxis der Zinserträge an eine Vielzahl von NGOs noch den Geist des Stiftungsgesetzes widerspiegelt oder ob hier eine schleichende Metamorphose hin zur Finanzierung allgemeiner politischer Agenda-Gruppen stattfindet, die keinen unmittelbaren Bezug zum Schicksal der ehemaligen Zwangsarbeiter mehr aufweisen.

In diesem Kontext steht ebenfalls die Frage im Mittelpunkt der Medienberichte, ob die angesichts des öffentlichen Interesses erforderliche Transparenz der Mittelvergabe gegeben ist und ob das für die Aufsicht zuständige Bundesministerium der Finanzen sicherstellen kann, dass die Stiftung nicht zu einem Instrument der verdeckten Parteien- oder Lobbyfinanzierung wird (ebd.).

Es steht zudem im Rahmen der besagten Presseberichterstattung der schwerwiegende Vorwurf im Raum, dass das moralische Gewicht des Holocausts und das Schicksal der Zwangsarbeiter zunehmend als „Label“ instrumentalisiert werden, um diese Mittel zugunsten einer politisch-aktivistischen NGO-Infrastruktur für Projekte zu verwenden, die sich primär mit aktuellen politischen Debatten (z. B. Klimaschutz, postkoloniale Theorie oder allgemeine Demokratiepädagogik ohne NS-Bezug) befassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie hoch ist das aktuelle Stiftungskapital der EVZ (Stand März 2026), und wie hoch waren die daraus erwirtschafteten Zins- und Anlageerträge in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025?

2

Inwieweit sieht die Bundesregierung eine fortwirkende moralische und rechtliche Bindung der aus dem Entschädigungskapital erwirtschafteten Erträge an den ursprünglichen Kreis der Destinatäre (NS-Opfer und deren unmittelbare Belange)?

3

Nach welchen Kriterien wird die „Zukunftsgewandtheit“ von Projekten gegen die gesetzliche Pflicht zur „Erinnerung an das Unrecht“ abgewogen, wenn Zinserträge aus Entschädigungsgeldern verwendet werden?

4

Wie viele der im Jahr 2025 geförderten Projekte weisen einen direkten, dokumentierbaren Bezug zur historischen Forschung oder zur sozialen Unterstützung noch lebender Überlebender des NS-Unrechts auf (bitte absolut und prozentual angeben)?

5

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer „Zweck-Metamorphose“, bei der das moralische Gewicht der NS-Entschädigung als Rechtfertigung für die Finanzierung aktueller, tagespolitischer NGO-Aktivitäten genutzt wird?

6

Welche konkreten Kontrollmechanismen wendet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) als Rechtsaufsicht an, um eine schleichende Zweckentfremdung der Zinserträge für allgemein-politische Lobbyarbeit zu verhindern?

7

Welche Organisationen erhielten in den letzten drei Jahren Förderzusagen über 100 000 Euro, deren Satzungszweck primär im Bereich des aktuellen politischen Aktivismus (z. B. allgemeine Demokratieförderung, Antirassismus-Arbeit ohne NS-Bezug) liegt?

8

Wie begründet die Bundesregierung die Vergabe von Mitteln aus dem „Zukunftsfonds“ an Organisationen, die zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung oder des Abschlusses der Auszahlungen (2007) noch gar nicht existierten oder keinen Bezug zur NS-Aufarbeitung hatten?

9

In welchem Umfang fließen Mittel in Projekte, die sich mit Themen befassen, die erst nach dem Jahr 2020 an gesellschaftlicher Relevanz gewonnen haben (z. B. klimapolitischer Aktivismus oder postkoloniale Theorie), und wie wird hier der Bezug zum EVZ-Stiftungsgesetz hergestellt?

10

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Auswahl der Projektpartner im Kuratorium der Stiftung strikt nach fachlich-historischen Kriterien und nicht nach politischer Nähe zu den im Kuratorium vertretenen Parteien oder Ministerien erfolgt?

11

Wie hoch ist der Anteil der Fördermittel, die an Organisationen fließen, die gleichzeitig Mittel aus anderen Bundesprogrammen (z. B. „Demokratie leben!“) erhalten, und wie wird eine Doppelförderung bzw. eine Quersubventionierung politischer Netzwerke ausgeschlossen?

12

Welche Transparenzvorgaben macht das BMF der Stiftung hinsichtlich der detaillierten Veröffentlichung von Verwendungsnachweisen der geförderten NGOs?

13

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über personelle Überschneidungen („Drehtüreffekte“) zwischen dem Management der Stiftung EVZ und den Leitungsorganen der am stärksten geförderten NGOs vor?

14

Inwieweit prüft das BMF ggf., ob die geförderten Projekte den Grundsatz der parteipolitischen Neutralität wahren, dem staatlich finanzierte Stiftungen des öffentlichen Rechts unterliegen?

15

Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu der Kritik, dass die Stiftung EVZ durch ihre Förderpolitik eine einseitige zivilgesellschaftliche Infrastruktur mitfinanziert, die über das Mandat der historischen Wiedergutmachung hinausgeht und wenn ja, wie lautet diese (vgl. Vorbemerkung)?

16

Wie viele ehemalige NS-Zwangsarbeiter wurden in den letzten zwei Jahren noch durch direkte soziale Hilfsprogramme der Stiftung erreicht, und wie hat sich dieses Budget im Vergleich zum Budget für „politische Bildungsarbeit“ entwickelt?

17

Ist die Bundesregierung bereit, eine unabhängige Evaluation der Förderpraxis der letzten zehn Jahre in Auftrag zu geben, um die Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Stiftungsgeist zu prüfen?

18

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Generation der Zeitzeugen verstirbt, für die zukünftige Verwendung des Stiftungskapitals?

19

Plant die Bundesregierung, das verbliebene Stiftungskapital nach dem Ableben der letzten Erlebnisgeneration in einen staatlichen Haushaltstitel zu überführen, um eine parlamentarische Vollkontrolle über die Mittelverwendung sicherzustellen?

Berlin, den 13. April 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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