Umsetzung des Europäischen Semesters
der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Alexander Bonde, Kerstin Andreae, Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Agnes Malczak, Jerzy Montag, Beate Müller-Gemmeke, Omid Nouripour, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Europäische Semester ist nach Ansicht der Bundesregierung der neue Prozess der wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinierung innerhalb der Europäischen Union. Zum einen stärkt es den präventiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts und somit die Überwachung nationaler Haushaltspolitik. Zum anderen soll durch die nationalen Reformprogramme die Umsetzung der EU 2020 und damit eine stärkere Koordinierung der nationalen Wirtschaftspolitiken erfolgen. Anfang April 2011 wird die Bundesregierung sowohl ihr Stabilitätsprogramm als auch ihr Nationales Reformprogramm (NRP) an die Europäische Kommission schicken. Ein erster von der Bundesregierung bereits im November 2011 vorgelegter Entwurf für das Nationale Reformprogramm Deutschlands wurde von der EU-Kommission für nicht ehrgeizig genug befunden, die Lücke zwischen Worten und Taten müsse noch geschlossen werden.
Das Europäische Semester endet im Juni 2011 mit der Annahme der länderspezifischen Empfehlungen durch den Europäischen Rat. In welcher Form die Umsetzung dieser Empfehlungen auf EU-Ebene überprüft werden soll, ist bisher unklar. Ebenso die von der Bundesregierung beabsichtigte Beteiligung des Deutschen Bundestages an den einzelnen Verfahrensschritten.
Beim Europäischen Rat am 4. Februar 2011 hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gemeinsam mit dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy eine Initiative zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Euro-Staaten vorgestellt, welche als Vorschlag für eine vertiefte wirtschaftspolitische Koordinierung zu werten sei. Mit der Umsetzung der deutsch-französischen Initiative würden irreführende Parallelstrukturen zum Europäischen Semester geschaffen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Prozess des Europäischen Semesters bei?
Erachtet die Bundesregierung das Europäische Semester als zentrales Instrument einer verstärkten wirtschafts- und haushaltspolitischen Koordinierung?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine weitreichende Beteiligung des Europäischen Parlaments im Verfahren des Europäischen Semesters, beispielsweise bei der Erarbeitung der Leitlinien des Europäischen Rates oder der länderspezifischen Empfehlungen wünschenswert, und wenn nein, warum nicht?
An welchen Punkten wird die Bundesregierung den von der EU-Kommission als nicht ehrgeizig genug bewerteten Entwurf des Nationalen Reformprogramms Deutschlands ändern?
Plant die Bundesregierung, das deutsche Ziel zur Verringerung von Armut (660 000 Personen), zu erhöhen, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung vor der Abgabe des finalen Nationalen Reformprogramms im April 2011 noch Gespräche mit der Europäischen Kommission führen, und wenn ja, welche Termine stehen an?
In welcher Form wird die Bundesregierung die Länder an der Erarbeitung des Nationalen Reformprogramms beteiligen?
Welche Fristen werden den Ländern eingeräumt, um sich zum Entwurf des Nationalen Reformprogramms zu äußern?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Rückäußerungen der Länder zu, nach welchen Kriterien werden diese berücksichtigt, und wie werden die Beiträge dokumentiert?
Wie kann eine Beteiligung des Bundesrates vor Übersendung des Nationalen Reformprogramms gewährleistet werden?
In welcher Form wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag an der Erarbeitung des Stabilitätsprogramms und des Nationalen Reformprogramms beteiligen?
Wird die Bundesregierung das Stabilitätsprogramm und das Nationale Reformprogramm noch vor Weiterleitung an die Europäische Kommission und den Rat dem Deutschen Bundestag vorlegen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Rolle spielt das Europäische Semester für die Aufstellung des Bundeshaushalts?
Fließen die im Entwurf des Nationalen Reformprogramms angedachten Maßnahmen in die derzeit laufenden Vorbereitungen des Haushaltsentwurfs 2012 ein?
Existieren bereits konkrete Eckdaten für den Haushalt 2012, an denen sich der Einfluss des Nationalen Reformprogramms festmachen ließe?
Beabsichtigt die Bundesregierung die länderspezifischen Leitlinien bei der Erarbeitung ihres Bundeshaushaltsentwurfs 2012 zu berücksichtigt?
Wenn ja, wie möchte die Bundesregierung dies praktisch vollziehen, wenn die länderspezifischen Leitlinien Ende Juni 2011 vom Europäischen Rat angenommen werden und der Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushaltsentwurf 2012 ebenfalls für Ende Juni 2011 geplant ist?
Sieht die Bundesregierung in diesem engen Zeitfenster ein Problem?
Wird die Bundesregierung, wie am 11. Februar 2011 in der Sitzung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses das Bundesministerium der Finanzen mitteilte, tatsächlich den Entwurf des Bundeshaushalts 2012 nach Brüssel übersenden?
Wenn ja, in welcher Form wird der Entwurf des Bundeshaushalts in Brüssel überprüft, und wenn nein, aus welchen Gründen wurde dies mehrfach von der Bundesregierung behauptet?
Welchen Grad der Verbindlichkeit misst die Bundesregierung den länderspezifischen Empfehlungen bei?
Inwieweit wird ab Juli 2011 auf europäischer Ebene überprüft werden, ob die länderspezifischen Empfehlungen bei der Aufstellung der nationalen Haushalte berücksichtigt wurden?
Welche Konsequenzen sind bei einer Nichtbeachtung der Empfehlungen geplant?
Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Pakt für Wettbewerbsfähigkeit ein weiteres Instrument der wirtschafts- und haushaltspolitischen Koordinierung und damit Parallelstrukturen zum Europäischen Semester bzw. zu bereits von der Europäischen Kommission geplanten oder bereits auf den Weg gebrachten Initiativen (z. B. Grünbuch der EU-Kommission – Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme; geplanter Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für eine einheitliche konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage; Grundsatz der vorsichtigen Haushaltspolitik in der bereits vorliegenden Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97) zu schaffen?
In welcher Form soll nach Ansicht der Bundesregierung das Europäische Parlament und der Deutsche Bundestag bei Schaffung und Ausgestaltung des Pakts für Wettbewerbsfähigkeit beteiligt werden?