Polizeieinsätze bei Protesten gegen Atom-Transporte
der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Ingrid Hönlinger, Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei den Protesten gegen den Castor-Transport Anfang November 2010 haben rund 17 000 Bundes- und Länderpolizisten sowie ausländische Polizisten mit Hilfe der Bundeswehr in einem der größten Polizeieinsätze der deutschen Nachkriegsgeschichte vor allem im Wendland vom 5. bis 9. November 2010 zahlreiche Demonstranten zum Teil schwer verletzt, z. B. durch schmerzhafte Hebel- und Würgegriffe, durch Hiebe mit neuartigen Schlagstöcken, durch literweise Pfefferspray und durch großflächiges Verschießen von Reizgas-Granaten wie seit vielen Jahren nicht mehr.
Auch bei dem Castor-Transport am 16./17. Februar 2011 von Karlsruhe nach Lubmin wurden Demonstranten, insbesondere vor dem Zwischenlager bei Kemnitz, durch gewaltsames Einschreiten der Polizei, u. a. mit Gas, verletzt.
Bezüglich vor allen des ersteren Einsatzes liegen viele Hinweise vor auf mangelhafte Absprachen und heftige Kontroversen zwischen Bundespolizei, Länderpolizeien und deren Einsatzleitungen. Dabei soll die Bundespolizei stets auf härteres, gewaltsameres Vorgehen gedrängt und dies praktiziert haben, während letztere grundsätzlich auf Deeskalation und Dialog gesetzt haben.
Angesichts dessen ist auch zu klären, ob das Bundesministerium des Innern und das Bundeskanzleramt im Rahmen ihrer geänderten Atompolitik diese harte Linie der Eskalation gegenüber Demonstranten gebilligt oder sogar angeordnet haben (wie der Verdacht entsprechenden Regierungshandelns in Stuttgart kürzlich zum Thema eines Untersuchungsausschusses geworden ist).
Daher fragen wir die Bundesregierung zu diesem Einsatz:
- grundsätzlich jeweils bezogen auf a) Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundeswehr und Bundesamt für Verfassungsschutz sowie auf Erkenntnisse der Bundesregierung auch bezüglich Länderpolizeien,
- b) Männer und Frauen, ungeachtet der hier zur Vereinfachung durchgängig verwendeten männlichen Endungen).
Drucksache 17/4924 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeI. Befehls- und Einsatzstruktur, Kapazitäten, Kosten
Fragen234
a) Wer im – Bundeskanzleramt, – Bundesministerium des Innern (BMI) je ab Ebene Unterabteilungsleiter hat sich bis zum 9. November 2010 mit Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes befasst, insbesondere die Bundeskanzlerin und der Bundesminister des Innern selber (bitte vollständige Aufzählung),
b) je wann,
c) in je welcher Weise?
d) Welche Wünsche oder Anordnungen haben dabei vor allem die Bundeskanzlerin und der Bundesminister des Innern selbst geäußert?
Für welche Aufgaben war die Bundespolizei a) sachlich, b) räumlich, c) funktionell im Einzelnen zuständig?
a) Gab es eine neue Organisationsform innerhalb der Bundespolizei (vgl. Berliner Zeitung vom 22. November 2010)?
b) Wenn ja, welche strukturellen Veränderungen wurden vorgenommen?
c) Von welcher Stelle wurde sie angeordnet?
d) Warum?
e) Ist die Aussage des heutigen Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei Bernhard Witthaut zutreffend, dass es Kommunikationsprobleme zwischen Bundespolizei und Gesamteinsatzleitung gab (Berliner Zeitung vom 22. November 2010)?
a) Inwieweit trifft es zu, dass die Bundespolizei diesmal – abweichend von früheren Castor-Einsätzen – nicht nur für die Bahnanlagen selbst, sondern für den gesamten „Einsatzabschnitt Schiene“, also den gesamten Einsatzraum zwischen Lüneburg und Dannenberg die Einsatzleitung hatte?
b) Falls ja, warum?
a) Wer hat diese Einsatzstruktur letztlich angeordnet?
b) Welchen Einfluss nahm darauf das BMI (durch je welche Voten, welcher Vertreter)?
a) Gab es vor, während und nach dem Castor-Einsatz unterschiedliche Auffassungen zwischen den Länderpolizeien und der Bundespolizei über die – gegenüber den vorherigen Einsätzen – geänderte Einsatzstruktur und Durchführung des Einsatzes, und wenn ja,
b) je zwischen wem und wann,
c) je bzgl. welcher Details,
d) wie votierten die Beteiligten je, vor allem die Vertreter der Bundespolizei?
Inwieweit trifft es zu, dass a) am frühen Morgen des 9. November 2010 zwischen ca. 6.30 Uhr bis kurz vor 7 Uhr vorübergehend die Leitung des Einsatzes für die Räumung der Sitzblockade vor dem Zwischenlager bei Gorleben von der Landes- auf die Bundespolizei übergegangen ist, jedoch wegen deren Brutalität beim Räumen sowie diesbezüglicher Beschwerden von Beobachtern rasch wieder um kurz vor 7 Uhr an die Landespolizei zurückübertragen worden ist;
b) sich dafür unmittelbar nach der Einfahrt der Castoren ins Zwischenlager vor dessen Tor eine Sprecherin der Polizeieinsatzleitung Lüneburg öffentlich entschuldigte sowie gegenüber Medien „überrascht“ über die Bundespolizei zeigte (taz online, „Castor-Ticker“ 9. November 2010, 7.15 Uhr)?
c) Was lag diesem Eingreifen der Bundespolizei sowie deren Abberufung aus der Einsatzleitung zugrunde?
Nach welchem Recht (Bundespolizeigesetz, Landespolizeirecht) wurde je a) auf den Bahnanlagen, b) abseits der Bahnanlagen, c) beim Objektschutz des Castor-Transportes vorgegangen?
a) Wie viele sogenannte Konfliktvermittler der Bundespolizei waren im Einsatz?
b) Je wie viele waren aa) in die Einsatzeinheiten integriert, bb) bewaffnet, cc) nur als Berater tätig?
c) Inwieweit trifft es zu, dass aa) Konfliktmittler der Länderpolizeien aufgrund anderer Konfliktmanagement-Kultur grundsätzlich unbewaffnet, nicht in Einsatzeinheiten integriert und nur beratend tätig wurden, bb) Länderpolizeien zehnmal mehr Konfliktmittler einsetzten als die Bundespolizei?
d) Oder in welchem Zahlenverhältnis standen Konfliktmittler der Länder- und der Bundespolizeien?
a) Wie viele Bundespolizisten waren insgesamt im Einsatz?
b) Wie viele davon waren vom 5. bis 9. November 2010 im Wendland?
c) Wie viele davon wurden erst ab dem 5. November 2010 hinzugezogen?
d) Wie viele waren zwischen dem 5. bis 9. November 2010 im Wendland zwecks verdeckter Ermittlung bzw. Aufklärung zivil gekleidet?
e) Wie viele Bundespolizisten befanden sich bundesweit noch in Reserve und hätten ins Wendland hinzugezogen werden können?
f) Wie viele Länderpolizisten waren der Bundespolizei im „Einsatzabschnitt Schiene“ unterstellt?
a) Wie viele Mitarbeiter des Bundeskriminalamts, des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie der Bundeswehr waren in der 43. bis 45. Kalenderwoche 2010 im Wendland bezüglich der Castor-Proteste,
b) je zu welchen Tätigkeiten,
c) je zwischen dem 5. bis 9. November 2010 im Wendland zivil gekleidet unter Protestteilnehmern zwecks verdeckter Ermittlung bzw. Aufklärung,
d) je wo genau,
e) je wann genau eingesetzt?
a) Wie viele Polizisten welcher Bundesländer waren nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Einsatz (bitte aufschlüsseln nach Ländern und Zahlen)?
b) Wie viele davon waren vom 5. bis 9. November 2010 im Wendland?
c) Wie viele davon wurden erst ab dem 5. November 2010 hinzugezogen?
d) Wie viele Länderpolizisten befanden sich bundesweit noch in Reserve und hätten ins Wendland hinzugezogen werden können?
Wie lange waren die Bundespolizisten im Einsatz a) durchschnittlich, b) im Einzelfall höchstens, c) insgesamt („Mannstunden“), d) ohne Pause durchgehend/höchstens?
Wie lauten die zu Frage 12 entsprechenden Antworten – nach Kenntnis der Bundesregierung – für Länderpolizisten?
Welche Aufgaben wurden unter der Einsatzleitung der Bundespolizei im Einzelnen wahrgenommen (z. B. Begleitung des Castorzugs, Objektschutz)?
Wie viele Mitarbeiter der Bundespolizei, der in Frage 11 genannten Behörden sowie – nach Kenntnis der Bundesregierung – der Landespolizeien und -ämter für Verfassungsschutz waren jeweils zwischen dem 5. bis 9. November 2010 im Wendland zivil gekleidet unter Protestteilnehmern zwecks verdeckter Ermittlung bzw. Aufklärung tätig a) insgesamt je Dienststelle während dieser Zeit, b) am 7. November 2010 morgens im Raum Leitstade/Harlingen, c) je in den einzelnen Camps der Protestierer im Wendland (z. B. Köhlingen, Metzingen, Hitzacker, Gedelitz, Essowiesen Dannenberg, Laase, vor allem in denen entlang der Schienenstrecke)?
a) Wie viele Vollzugsbeamte der Beweis- und Festnahmeeinheiten (BFE) der Bundespolizei waren im Wendland eingesetzt?
b) Waren diese teils zivil gekleidet, verdeckt ermittelnd bzw. aufklärend tätig?
c) Wenn ja, je wie viele wurden wo und zu welchen Zwecken eingesetzt?
a) Für welche Aufgaben werden die BFE der Bundespolizei sowie – nach Kenntnis der Bundesregierung – der Länderpolizeien üblicherweise trainiert und eingesetzt?
b) Innerhalb welcher europäischer oder internationaler Programme waren oder sind die BFE ggf. je tätig?
c) Haben die BFE an der Gendarmerie-Übung „European Police Force Training“ im Juli 2010 im brandenburgischen Lehnin teilgenommen?
a) Welche Kosten wurden im Zusammenhang des Castor-Einsatzes verursacht für den Einsatz (je inkl. Überstundenabgeltung und Reisekosten) aa) der Bundespolizei, bb) bzw. für Amtshilfeleistungen der Bundeswehr, cc) der anderen unter Frage 11 genannten Bundesbehörden, dd) der einzelnen Landespolizeien und -ämter für Verfassungsschutz nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte differenzieren nach Ländern)?
b) Erstattet Niedersachsen dem Bund die entstandenen Kosten?
c) Falls nein, warum verzichtet der Bund auf die Erstattung?
Welche bundesbehördlichen Organisationseinheiten (z. B. des BKA, BfV, EG Castor, BFE der Bundespolizei) agierten ohne jederzeitiges Wissen der Gesamteinsatzleitung bei der Polizei Lüneburg?
II. Einsatz von Reizgas und Reizstoffen
a) Welche Produkte (Art der chemischen Substanz, genauer Produktname), Verpackungseinheiten (Verpackung, Anwendung) und ggf. Abschussgeräte (sog. Mehrzweckpistole) von aa) Pfefferspray/Gas, bb) sonstigem Gas setzte die Polizei in je welchen Mengen im November 2010 an der Schiene (Leitstade, Harlingen) und Straße (Dannenberg, Gorleben, andere Orte) ein?
b) Wie lauten die entsprechenden Angaben bezüglich der Einsätze gegen Castor-Demonstranten am 16./17. Februar 2011?
c) Gehören o. g. Produkte zur Standardausstattung der Bundespolizei?
d) Wenn ja, welche Einheiten sind je mit welchen der in Frage 21a aufgeführten Mittel ausgerüstet?
a) Wie ist der Einsatz rechtlich geregelt? aa) An welche Voraussetzungen ist der Einsatz geknüpft? bb) Gibt es hierzu Dienstvorschriften? cc) Wenn ja, welche?
b) Gab es konkret für den Castor-Transport 2010 eine Weisungslage über den Einsatz von Reizgas für die Bundespolizei?
c) Wenn ja, welche?
d) Welche Stellen des BMI waren daran beteiligt, diese Weisungen zu initiieren oder zu formulieren?
Welche Erfahrungen und Kenntnisse über die Wirkungen der eingesetzten Chemikalien auf Personen mitüblichem und ggf. reduziertem Gesundheitszustand (Krankheiten, Allergien, Erschöpfung etc.) gibt es?
a) Wie viel der einzelnen Chemikalien in je welchen Verpackungseinheiten und Einsatzformen (Granaten, Pfefferspray etc.) wurden je in welcher Menge verwendet bzw. verbraucht aa) in Leitstade/Harlingen am Morgen des 7. November 2010, bb) insgesamt?
b) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auch Geschosse in Form der Reizstoffpatrone Kaliber 40mm, RP 721 – 8 CS eingesetzt? Wenn ja, wie viele?
a) Auf welcher Informationslage – der Einsatzleitung, – der Beamten vor Ort erfolgten die Pfeffer- und Gaseinsätze in Leitstade/Harlingen?
b) Welche Rolle spielten hierbei vorangehende Abfragen in Gefährderdateien?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den massenhaften Einsatz der in Frage 21a genannten Gase insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit?
b) Wie würdigt die Bundesregierung, dass die Wirkstoffe des eingesetzten Reizgases aa) Chloracetophenon (CN) als „Weißkreuz“-Gift 1925 im Genfer Gaskriegsprotokoll sowie 1969, bb) und „o-(Clorbenzyliden)malodinitril“ (CS) nach dem massenhaften Einsatz in Vietnam durch US-Amerikaner auf der 24. Vollversammlung der Vereinten Nationen 1969 (vgl. DER SPIEGEL 28/1981 vom 6. Juli 1981) und im Pariser Chemiewaffenübereinkommen vom 13. Januar 1993 durch die Vereinten Nationen international geächtet wurden (www.spiegel.de)?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für künftige Einsätze dieser Reizgase?
a) Wurde der Reizgaseinsatz gegen zwei Greenpeace-Kletterer am 9. November 2010 in Laase (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 9. November 2010, Interview junge Welt vom 12. November 2010, S. 2) tatsächlich von der Bundespolizei durchgeführt?
b) Wenn ja, aufgrund welcher Erwägungen wurde das Reizgas eingesetzt?
c) Ist die Bundespolizei bereit, den dabei erheblich verletzten Kletterern Schadenersatz zu leisten?
d) Gab es eine Spezialeinheit der Landes- oder Bundespolizei für den Umgang mit Kletterern?
aa) Wenn ja, war diese am 9. November 2010 in der Nähe anwesend?
bb) Wenn nein, warum nicht?
Drucksache 17/4924 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
III. Freiheitsentziehungen
a) Wie viele Freiheitsentziehungen gab es bei den Einsätzen am 5. bis 9. November 2010 und 16./17. Februar 2011 je?
b) Was war die durchschnittliche, was die Höchstdauer?
c) Wie viele Personen wurden für welchen Zeitraum in Untersuchungshaft genommen?
a) Wer hat die Räumung der Sitzblockade von Harlingen in der Nacht 7./8. November 2010 angeordnet, ein Bundes- oder ein Landespolizist?
b) Warum wurde angesichts der Einsatzbedingungen (Dunkelheit, Kälte, übermüdete Polizisten in übermäßig langen Einsätzen) nicht bis zum Morgen gewartet?
c) Erfolgte auch diese Räumung entsprechend der Einsatzstruktur durch die Bundespolizei nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG)?
d) Gab es (wessen) Widerspruch aus der Einsatzleitung oder durch Landepolizisten?
e) Wenn ja, aus welchen Gründen?
f) Wie wurde darauf reagiert, und wie wurde den geäußerten Bedenken Rechnung getragen?
a) Wer hat die anschließende Einkesselung („Gefangenen-Sammelstelle“) angeordnet?
b) Wann wurde die Einkesselung angeordnet?
c) Auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies?
d) Warum wurde keine vorherige richterliche Entscheidung nach Artikel 104 des Grundgesetzes eingeholt?
d) Warum eine solche Richterentscheidung auch dann nicht beantragt, als die Verbringung der Blockierer in den aus Fahrzeugen der Bundespolizei gebildeten provisorischen Kessel begann, obwohl eine mehrstündige Dauer unter unzumutbaren Gewahrsamsbedingungen absehbar war?
e) Wer trägt persönlich dafür die Verantwortung?
a) Warum konnten – entgegen vorheriger Zusicherungen – Betroffene in dem Kessel, die dies wünschten, weder ihre Personalien nennen noch eine Zuführung zu Richtern erreichen?
b) Wer trägt hierfür die Verantwortung?
a) Wer hatte bezüglich des Umgangs mit der Sitzblockade in Harlingen sowie der Einrichtung des Kessels die letzte Entscheidung, auch über Absprachen mit den Sprechern der Sitzblockaden und den Vermittlern (Pastoren, Anwälte, Demonstrationsbeobachter, Abgeordnete)?
b) Gab es unterschiedliche Auffassungen zwischen Landes- und Bundespolizei über die Räumung der Blockade zur Nachtzeit mit übermüdeten Beamten im Dunkeln?
c) Welche Differenzen gab es gegebenenfalls?
d) Wie votierte die Bundespolizei dazu?
IV. Drohnen
a) Welche Luft-, Satelliten-, Wärmebild und sonstigen Übersichtsdarstellungen standen den Einsatzkräften im Zusammenhang mit den Castor-Transporten 2010 und 2011 zur Verfügung?
b) Womit und von wem wurden sie je angefertigt? Auch durch Bundeswehr- oder ausländische Stellen?
c) Für welche Zwecke (Koordination, Aufklärung, Strafverfolgung etc.) wurden sie eingesetzt?
d) Welche Auflösung hatte das Bild- und Filmmaterial?
e) Waren Personen darauf erkennbar oder (ggf. durch Bearbeitung) identifizierbar?
f) Was war sonst auf dem Bildmaterial erkennbar?
g) Wie wurde mit dem Bildmaterial weiter verfahren?
aa) Kam es auf dieser Grundlage zu Datenabgleichen, ggf. mit welcher Stelle?
bb) Kam es zu Datenspeicherungen, und wenn ja, cc) in welcher Datei, dd) zu welchem Zweck?
a) Wann und wo wurden unbemannte Fluggeräte (im Folgenden: Drohnen) während der Castor-Transporte eingesetzt (möglichst Karte mit genauem Gebiet, Flughöhen, Dauer angeben)?
b) Von wem wurde der Einsatz angeordnet?
c) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Einsatz angeordnet?
d) Sofern es § 12a Absatz 1 des Bundesversammlungsgesetzes war: aa) Welche „tatsächlichen Anhaltspunkte“ lagen angeblich vor? bb) Welche „erheblichen Gefahren“ für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung lagen vor? cc) Wie werden die auch von unbeteiligten „Nicht-Gefährdern“ gefertigten Bildaufnahmen gerechtfertigt?
e) Setzen auch Bundesbehörden unbemannte Flugobjekte ein? Wenn ja, welche Behörden setzten welche Objekte ein?
f) Welche technischen Fähigkeiten besaß(en) die eingesetzte(n) Drohne(n), insbesondere in den Bereichen aa) Bildqualität/-auflösung, bb) Flughöhe, cc) Flugdauer?
g) Unter welchen Voraussetzungen ist eine Identifikation der aufgenommenen Personen möglich, bzw. ab wann sind Gesichter erkennbar?
h) Unter welchen in den Fragen 34f und 34g genannten Einstellungen wurden die Drohnen konkret eingesetzt?
i) Welche Maßnahmen wurden vor und während des Einsatzes sowie bei der Auswertung getroffen, um den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der gefilmten Polizisten, Demonstranten und Unbeteiligten zu gewährleisten?
j) Wie wurde mit dem aufgenommenen Bildmaterial weiter verfahren? aa) Wurde es gespeichert, und wenn ja, wo? bb) Wurden aufgrund des Bildmaterials Personen identifiziert? Wenn ja, wie viele? cc) Fanden aufgrund des Bildmaterials Datenabgleiche bzw. -speicherungen statt? Wenn ja, welche?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung den konkreten Einsatz von Drohnen bei friedlichen Demonstrationen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit?
b) Stellen die geschehenen Einsätze nach Auffassung der Bundesregierung eine verdeckte oder offene Überwachung dar?
a) Warum sagte nach Kenntnis der Bundesregierung der Lüneburger Einsatzleiter, Polizeipräsident Friedrich Niehörster, in der Pressekonferenz am 9. November 2010 im unmittelbaren Anschluss an den Castor-Transport, keine Drohne sei eingesetzt worden, während seine Pressesprecherin am nächsten Tag gegenteilige Informationen verlauten ließ (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 17. November 2010)?
b) Ab wann wussten welche Beteiligten der Einsatzleitungen vom Einsatz der Drohnen?
c) Sieht die Bundesregierung durch die widersprüchlichen Aussagen eine Gefahr für die Glaubwürdigkeit der Polizei?
a) Ist die Bundesregierung bereit, den Fragestellern den Bund-Länder-Bericht über die Ergebnisse der Erprobungsphase der Drohne „md4-200“ zugänglich zu machen bzw. sich dafür einzusetzen?
b) Falls nein, aa) warum nicht? bb) Warum hält sie diesen Abschlussbericht auch gegenüber Abgeordneten für geheimhaltungsbedürftig?
a) Besitzt die Bundespolizei Drohnen (ggf. Einheit und Anzahl)?
b) Setzte die Bundespolizei diese bereits ein?
c) Wenn ja, je wann und für welche Zwecke?
d) Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
e) Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit, dass eine anlasslose Überwachung zu vorsorglichen Übersichtsaufnahmen ungerechtfertigt ein Grundrecht der Versammlungsteilnehmer darstellt (vgl. BVerfG Beschluss vom 17. Februar 2009, 1 BvR 2492/08, NVwZ 2009, 441 ff.; VG Berlin Urteil vom 5. Juli 2010 – VG 1 K 905.09; OVG Münster Beschluss vom 23. November 2010 – 5 A 2288/09)?
V. Sonstige Polizeimaßnahmen und Folgen
a) Wie viele Demonstranten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (bzw. der Bundespolizei) bei den Einsätzen am 5. bis 9. November 2010 und 16./17. Februar 2011 je verletzt?
b) Wie viele davon durch Bundespolizisten?
In wie vielen Fällen haben Sanitäter der Bundespolizei (jenseits von Notwehr-/Nothilfe) Gewalt angewendet, z. B. mit ihren Sanitätstaschen auf Demonstranten eingeprügelt (vgl. SPIEGEL-TV vom 8. November 2010)?
a) Welche Einheiten der Bundespolizei sind mit Teleskopschlagstöcken ausgestattet, wie sie gegen die Proteste beim Castor-Transport eingesetzt wurden?
b) Wie viele dieser Stöcke beschaffte die Bundespolizei? aa) Seit wann sind diese im Einsatz? bb) Aus welchen Gründen erfolgte die Anschaffung? cc) Welchen Vorteil verspricht sich die Bundespolizei durch ihren Einsatz, insbesondere von der Möglichkeit zu deren verdeckter Tragweise?
d) Welche kinetischen und sonstigen Eigenschaften haben diese im Vergleich zu den bisher verwendeten Mehrzweckstöcken, Tonfas bzw. Einsatz-, Räum- und Abdrängstöcken?
e) Welche Verletzungsgefahren können Teleskopschlagstöcke bewirken im Vergleich zu den zuvor eingesetzten?
f) Welche Studienergebnisse sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
g) Welche Polizeidienstvorschriften (PDV) und Regelungen gelten für deren Einsatz?
h) Ist die Bundesregierung bereit, diese den Fragestellern zugänglich zu machen?
i) Falls nein, warum hält die Bundesregierung diese Vorschriften selbst Abgeordneten gegenüber für geheimhaltungsbedürftig?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bzgl. des Brands an dem polizeilichen Räumfahrzeug SH 1 am 7. November 2010 bei Leitstade über a) die technischen Ursachen, b) die Urheber, c) die Schadensfolgen?
a) Welche Einsätze von Wasserwerfern wurden von der Bundespolizei durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Ort, Zeit, Typ)?
b) Wie genau und zu welchem Zweck wurden sie eingesetzt?
c) Wurden im Vorfeld bei den Einsatzanweisungen sowie beim konkreten Einsatz der Wasserwerfer die besonderen Gefahren berücksichtigt, die das diesbezügliche Gutachten, im Archiv des Polizeitechnischen Instituts in Münster beschreibt?
d) Ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Fragestellern zugänglich zu machen oder sich dafür einzusetzen?
e) Falls nein, warum nicht, bzw. warum hält sie die Gefahrenhinweise darin selbst Abgeordneten gegenüber für geheimhaltungsbedürftig?
e) Aufgrund welcher jeweiligen Informationslage der Einsatzleitung und der Beamten vor Ort wurden die Wasserwerfer je eingesetzt?
f) Kam mit CS oder anderen Reizstoffen versetztes Wasser zum Einsatz?
g) Welche Folgen (verletzte Einzelpersonen) sind bekannt?
a) Wurden, veranlasst durch Bundespolizisten oder durch Bundesbehörden, im Vorfeld des Castor-Transportes im Wendland Hausdurchsuchungen durchgeführt (bitte ggf. nach jeweiligem Zeitpunkt, Ort, Grund auflisten)?
b) Was ist der Bundesregierung je über Anlässe und Beteiligte von Hausdurchsuchungen ohne richterliche Anordnung bekannt, insbesondere über die Durchsuchung von Höfen in Grippel, Zadrau und Langendorf am 8. November 2010?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Vorfeldmaßnahmen (Vorladung zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen) vor allem der Landespolizeien?
b) Inwieweit waren diese Maßnahmen mit der Bundespolizei abgesprochen?
c) In welcher Weise waren Bundesbehörden daran unmittelbar bzw. mittelbar beteiligt?
d) Wie beurteilt die Bundesregierung die von Nichttatverdächtigen vor dem Castor-Transport auf dem Polizeikommissariat Lüchow verlangte Abgabe von Abdrücken ihrer Fingerkuppen, Handflächen und Handkanten, mehrerer Fotos sowie die Feststellung äußerer körperlicher Merkmale wie Narben oder Tätowierungen mit der Begründung, die Betroffenen könnten sich „in nächster Zeit erneut strafrechtlich relevant verhalten“ (vgl. HAZ – Hannoversche Allgemeine vom 4. Oktober 2010)?
a) Wie viele Datenabgleiche wurden unter Mitwirkung je welcher Bundesbehörden durchgeführt?
b) Wer hat sie je durchgeführt?
c) Zu je welchem Zweck und aufgrund welcher Sachlage?
d) Mit welchen Datenbanken fanden die Abgleiche statt?
e) Aufgrund welcher Rechtsgrundlage fanden die Abgleiche statt?
f) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Länderbehörden an solchen Dateiabgleichen?
a) Wie viele Strafanzeigen und Disziplinarverfahren sind gegen eingesetzte Polizisten des Bundes und der Länder je ergangen bzw. wurden eingeleitet,
b) wegen welcher Delikte, und
c) wie viele leitete die Bundespolizei initiativ ein?
a) Was besagte die Lageeinschätzung, die den Bundespolizisten vor dem Einsatz mitgeteilt wurde, insbesondere im Hinblick auf die angeblich große Zahl polizeibekannter Landfriedensbrecher und Gewalttäter unter den Protestierern?
b) Wer war der Urheber dieser unzutreffenden Lageeinschätzung?
c) Zu welchem Zweck wurde sie trotz ihrer Unwahrheit verbreitet?
a) Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, die im Vorfeld zum Castor-Transport über die BILD Zeitung publizierte Gefährdungsanalyse des Bundeskriminalamtes (BKA) den Fragestellern zugänglich zu machen (bitte ggf. als Anlage beifügen)?
b) Wenn nein, warum nicht?
VI. Teilnahme ausländischer Polizisten
a) Wie viele Polizisten aus je welchen Staaten waren bei den Einsätzen am 5. bis 9. November 2010 und 16./17. Februar 2011 je beteiligt, die weder der Bundespolizei noch Polizeien deutscher Bundesländer angehören (bitte nun vollständige Auflistung)?
aa) Warum verschwieg die Bundesregierung (Antwort der Bundesregierung vom 17. November 2010 auf die Schriftliche Frage 12 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf Bundestagsdrucksache 17/3807) die Teilnahme auch polnischer und kroatischer Polizisten in Verantwortung des Bundespolizeiinspekteurs (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 13. November 2010 sowie zahlreiche Bildbeweise), ferner acht Polizisten aus Finnland, Portugal, Schweden, Östereich, England (vgl. Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport auf die Mündliche Frage 28 gemäß § 47 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages der Landtagsabgeordneten Marianne König auf Drucksache 16/3095)?
bb) Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch in der Darstellung des Polizeiattachés an der französischen Botschaft Berlin, Jean-Luc Richard Taltavull, gegenüber dem Niedersächsischen Innenministerium (vgl. dessen Vermerk vom 11. November 2010 gegenüber dem Niedersächsischen Landtag), zwei französische CRS-Gendarmisten seien lediglich als „Beobachter“ im Wendland gewesen, gegenüber der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 vom 17. November 2010 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 17/3807, wonach diese zwei Polizisten angeblich „Verbindungsbeamte eines Zugbegleitkommandos“ zum Castor-Zug gewesen seien, die „beim Grenzübertritt auch vollziehend unterstützen“ dürften (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 11. November 2010), wonach also auch der im Wendland prügelnd gefilmte französische CRS-Gendarmist zum Begleitkommando des Castor-Zuges gehört habe?
b) Wie und je wann informierten sich Bund und Niedersachsen wechselseitig, welche ausländischen Polizisten im Wendland dienstlich anwesend bzw. eingesetzt waren?
c) Warum teilte die Bundespolizei weder dem Gesamteinsatzleiter der Polizeidirektion Lüneburg noch dem Niedersächsischen Innenministerium mit (wie dessen Sprecher rügte; vgl. SPIEGEL ONLINE vom 13. November 2010), dass französische CRS-Gendarmisten im Wendland anwesend waren sowie uniformiert, maskiert und bewaffnet an Einsatzmaßnahmen teilnahmen (vgl. MVregio – Nachrichten für Mecklenburg-Vorpommern vom 13. November 2010; Süddeutsche Zeitung vom 15. November 2010)?
d) Kamen Angehörige der deutsch-französischen Brigade aus Kehl zum Einsatz?
e) Wenn ja, wie viele je wo für welche Aufgaben?
f) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über verdeckt operierende ausländische Polizisten vor und während der Castor-Proteste vom 5. bis 9. November 2010 und 16./17. Februar 2011, je aa) wieviele, bb) aus welchen Staaten, cc) in welchem Zeitraum, dd) wo genau eingesetzt, ee) durch welche deutsche Behörde geführt, ff) mit welchen repressiven oder präventiven Aufgaben, gg) auf welcher Rechtsgrundlage, hh) mit welchen Arbeitsergebnissen, ii) welche begingen in Wort oder Tat Straftaten oder stifteten dazu an (bitte Details)?
a) Welchen Polizeieinheiten waren die anwesenden ausländischen Polizisten je zugeordnet?
b) Mit welchen Aufgaben wurden sie jeweils betraut?
c) Welche Dienststelle gab den Befehl, sie an dem Einsatz teilnehmen zu lassen?
d) An welchem Austauschprogramm nahmen die einzelnen Polizisten ggf. je teil? aa) Fällt ein Austausch im Rahmen des „Stabilitätspaktes Südosteuropa“, unter welchem die Kroaten offenbar teilnahmen, tatsächlich in Bundeszuständigkeit? bb) Waren die niedersächsische Landespolizei bzw. die Gesamteinsatzleitung sowie das BMI bzw. die Bundespolizei je verpflichtet, einander wechselseitig zu informieren, welche ausländischen Polizisten sie jeweils führten? cc) Wenn ja, warum fand eine Information nicht statt? dd) An welcher Stelle mangelte die Kommunikation (vgl. Fragen 50a, aa und c)?
d) Welche Maßnahmen wurden vor dem Einsatz getroffen, um sicherzustellen, dass die ausländischen Polizisten den jeweiligen Rechtsrahmen und die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte im Einsatzstaat wahren?
e) Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bzw. die Bundespolizei grundsätzlich den Ausbildungsstand von Gastpolizisten, die an Einsätzen teilnehmen sollen?
a) Wie viele ausländische Polizisten waren nur beobachtend, und wie viele wurden exekutiv bzw. operativ tätig?
b) Mit welcher Ausrüstung wurden sie eingesetzt? aa) Warum wurde zumindest ein CRS-Gendarmist teils mit deutscher Polizeiausrüstung ausgerüstet? bb) Ist dies üblich, wenn ausländische Polizisten bei der Bundespolizei praktizieren? cc) Welche heimischen Ausrüstungsteile trugen die einzelnen Polizisten jeweils in dem Einsatz (bitte vollständige Aufzählung)? dd) Inwieweit ent- oder aber widersprachen diese Ausrüstungsteile jeweils den Vorgaben der Anlage 2 zum Prümer Vertrag? ee) Warum stattete der Einheitsführer der BFE-Einheit der Bundespolizei, mit welcher der prügelnd gefilmte CRS-Gendarmist eingesetzt war, diesen ab Mittag des 7. November 2010 mit einer BFE-üblichen Gesichtsmaske aus und hieß ihn, seine vormittags getragene mitgebrachte Augenlochmaske abzulegen?
c) Wie wurden die deutschen Polizisten hinsichtlich Rolle und Befugnisse der ausländischen Polizeibeobachter geschult?
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Kommentierung des damaligen GdP-Bundesvorsitzenden Konrad Freiberg bzgl. jenes prügelnden CRS-Gendarmisten („Der Kollege war als Beobachter in Deutschland. Wenn er seine Befugnisse überschritten hat, indem er unsere Gesetze nicht einhielt, ist das eine Straftat“; vgl. SPIEGEL ONLINE vom 13. November 2010)?
a) Welche Rechtsgrundlage besteht generell für den Einsatz von Zwangsmitteln durch Polizisten in einem anderen EU-Mitgliedstaat?
b) Wurden für den Einsatz während des Castor-Transportes Hoheitsbefugnisse an die ausländischen Polizisten übertragen? aa) Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage? bb) Sofern dies aufgrund Artikel 24 Absatz 2 Satz 2 des Prümer Vertrages erfolgte, wie wurde sichergestellt, dass die Ausführung nur unter Leitung und Anwesenheit einheimischer Polizisten stattfand? cc) Gab es Situationen, in denen dies nicht gewährleistet war?
a) Auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Situation fand der Zwangsmitteleinsatz des französischen CRS-Polizisten am 7. November 2010 gegen 11.40 Uhr statt (vgl. taz vom 11. November 2010)?
b) Warum behauptete das BMI in seiner Pressemitteilung vom 11. November 2010, dieser Polizist sei nur wegen einer Notlage gewalttätig geworden? aa) Worin soll die Notlage bestanden haben? bb) Warum konnten Bundespolizisten diese Not nicht allein abwenden? cc) Warum sagte der Pressesprecher des BMI, Stefan Paris, am 11. November 2010, der CRS-Polizist sei einem Bundespolizeibeamten zu Hilfe gekommen, der eine Identitätsfeststellung durchführen wollte, während Kristian Veil, Sprecher des Präsidiums der Bundespolizei in Potsdam am gleichen Tag von einer Straftat „gegen den CRS-Polizisten“ sprach? dd) Inwieweit treffen Zeugenaussagen jener Situation zu, wonach die behauptete Straftat allein darin bestanden haben soll, dass ein Demonstrant etwas gerufen habe, was jener CRS-Gendarmist als Beleidigung seiner Mutter verstand?
c) Warum unterbanden die umgebenden Bundespolizisten nicht die daraufhin einsetzenden gewaltsamen Wutreaktionen des CRS-Gendarmisten gegenüber den Demonstranten (Filmbelege liegen den Fragestellern vor)?
d) Wie wurde die Stressresistenz des CRS-Gendarmisten zuvor getestet?
a) Inwieweit trifft es zu, dass der Bundespolizist, der vor Ort die Strafanzeige des Berliner Rechtsanwalts Christoph Müller auf dessen Drängen hin schließlich aufnahm, diese Anzeige zunächst zu sich nach Hause nach Rheinland-Pfalz mitnahm, statt sie umgehend der zuständigen Staatsanwalt Lüneburg zuzuleiten?
b) Wann gab der Bundespolizist die Strafanzeige an wen weiter?
c) Wann gab die Spitze der Bundespolizei die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter?
d) Auf wessen Initiative hin? Inwieweit trifft es zu, dass die Strafanzeige erst, wegen der Medienberichte darüber, ab 8. November 2010 weitergeleitet wurde?
e) Leitete die Bundespolizei wegen dieser – zumindest versuchten – Urkundenunterdrückung gegen den betreffenden Bundespolizisten sowie etwa weiterer Beteiligter Disziplinarverfahren ein oder erstattete Strafanzeige von Amts wegen? Falls nein, warum nicht?
f) Wird die Bundespolizei dies nun umgehend nachholen? Falls nein, warum nicht?
a) An welchen Einsätzen im europäischen und internationalen Zusammenhang nehmen zurzeit Bundespolizisten teil,
b) je wieviel,
c) in welchen Programmen,
d) mit welcher Zielsetzung (wenn möglich, tabellarische Darstellung)?
a) Welchen Unterschied sieht die Bundesregierung zwischen den sogenannten riot-policing gegen bewaffnete Aufstände und andererseits angemessenem Polizeiverhalten gegenüber gegenwärtigen Protesten von Bürgern gegen Regierungspolitik, z. B. bei Castor-Transporten oder Stuttgart-21-Protesten?
b) Wie werden ggf. diese erkannten Unterschiede in die Einsatzeinheiten der Bundespolizei kommuniziert?
c) Welche Anweisungen erteilte die Führung der Bundespolizei den bei den Castor-Protesten sowie am 30. September 2010 in Stuttgart eingesetzten Bundespolizisten zur Verhältnismäßigkeit ihres Einsatzverhaltens sowie ggf. einzusetzender Zwangsmittel?
a) An welchen Einsätzen im Ausland wird die Bundespolizei in Zukunft absehbar teilnehmen, etwa bei der Fußball-EM in Polen oder in anderen ehemals deutschen oder deutsch besetzten Regionen?
b) Wird die Bundespolizei dort in Uniform, mit Schlagstock und Reizgas bewaffnet auftreten?
c) Oder erkennt die Bundesregierung, dass ein derartiger Einsatz der Bundespolizei zumindest in Polen aus politisch-historischen Gründen unbedingt unterbleiben muss?
VII. Zusammenwirken mit der Bundeswehr
a) In welcher Weise war die Bundeswehr je beteiligt an den Einsätzen vom 5. bis 9. November 2010 und 16./17. Februar 2011 gegen die Proteste gegen die Castor-Transporte?
b) Welches Material (Nato-Draht etc.) stellte die Bundeswehr wem zur Verfügung?
c) Welche weiteren Hilfeleistungen (Unterbringung in Kasernen etc.) erfolgten aa) an wen, bb) in welchem Umfang?
d) Wer hat die dafür notwendigen Absprachen getroffen?
a) Inwieweit trifft der Vermerk des Niedersächsischen Innenministeriums (Referat P 24, Gz. 12121/4) vom 11. November 2010 zu (vgl. MVregio vom 13. November 2010), wonach durchgehend ein Bundeswehroffizier in der Gesamteinsatzleitung in Lüneburg vertreten war, mit dem in „logistischen Fragen die notwendigen Absprachen“ getroffen wurden, insbesondere am 7. November 2011 bezüglich des „Nachführens“ zusätzlicher Landepolizisten?
b) Hat sich die Bundeswehr somit am Transport von Polizisten beteiligt, z. B. per Hubschrauber?
c) Wenn ja, aa) wie lauten die Details zu solchen Transporthilfen (Zeit, Strecke, Anzahl, Anordnung von wem), bb) wie erklärt sich dann der Gegensatz zur Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 10. November 2010 auf die Schriftliche Frage 12 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf Bundestagsdrucksache 17/3807, wonach die Bundeswehr keine solche Transporte unterstütze?
a) Warum hat das BMVg die am 5. Oktober 2010 beantragte technischlogistische Unterstützung (vgl. dessen Auflistung an den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages vom 19. November 2010) nicht in o. g. Antwort des BMVg an den Abgeordneten Hans-Christian Ströbele aufgeführt?
b) In welchem Umfang und in welcher Weise entsprach die Bundeswehr diesem Antrag?
Was hat die Auswertung der Flugbewegungen der Bundeswehr über dem Wendland, welche das BMVg u. a. dem Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf Anfrage hin zusagte, inzwischen ergeben?
VIII. Polizeiliche Begleitung des Castor-Zuges
Wer hat angeordnet, dass der Castor-Zug am 5./6. November 2010 unter protestierenden Kletterern durchfährt, obwohl das deren Unversehrtheit gefährdete?
a) Warum wurde der Castor-Zug in der Nacht vom 6. auf den 7. November 2010 in Dannenberg im Bahnhof und nicht auf freier Strecke abgestellt?
b) Wer hat dies angeordnet?
c) Wurde vor dieser Entscheidung ein anerkannter Strahlenschutzbeauftragter hinzugezogen?
d) Wenn ja, durch welche Behörde, und mit welchem Ergebnis?
Inwiefern wurde nach Meinung der Bundesregierung mit dem Abstellen der strahlenden Fracht direkt neben Wohnhäusern das Strahlenminimierungsgebot (§ 94 i. V. m. § 16 der Strahlenschutzverordnung) eingehalten?
Wurde vor dieser Entscheidung zu dieser „Zwischenlagerung“ die Zustimmung des Bundesamtes für Strahlenschutz und des Eisenbahn-Bundesamtes eingeholt?