Klimaschutz-Selbstverpflichtung der Bundesregierung
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Dr. Hermann Ott, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die amtierende Bundesregierung bekennt sich zu einer Vorbildfunktion beim Klimaschutz. Die im nationalen Klimaschutzprogramm 2005 formulierte Selbstverpflichtung, den Ausstoß der CO2-Emissionen in ihrem Geschäftsbereich bis 2008 um durchschnittlich 30 Prozent gegenüber 1990 zu senken, wurde laut dem Maßnahmenpaket Nachhaltigkeit des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom 6. Dezember 2010 mit einer Reduktion um rund 42 Prozent bereits 2007 übererfüllt. Allerdings verschweigt die Bundesregierung dabei, dass diese Reduktion nur durch einen unwürdigen Rechentrick zustande kommt. So wurden im Basisjahr 1990 die CO2-Emissionen der bald darauf geschlossenen Kasernen der Nationalen Volksarmee mit in die Bilanz aufgenommen. Die gesamten Reduktion der CO2-Emissionen im Geschäftsbereich der Bundesregierung beruht demnach auf den militärischen Liegenschaften des Bundes. Im Bereich der zivilen Liegenschaften sind die CO2-Emissionen sogar um über 13 Prozent gestiegen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/1349).
Laut dem Maßnahmenpaket Nachhaltigkeit des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom 6. Dezember 2010 wurde nun als neues Ziel ausgegeben, die CO2-Emissionen im Geschäftsbereich der Bundesregierung bis 2020 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Dies erscheint jedoch nicht besonders ambitioniert, da die Bundesregierung nach ihrer Rechnung bereits 2007 eine Reduktion um 42 Prozent erreicht hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Sind die Maßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom Bundeskabinett beschlossen worden und damit als gleichrangig zu den Selbstverpflichtungszielen im Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms 2005 anzusehen?
Wenn nein, soll dies noch geschehen, und wenn ja, wann?
Wie hoch war die CO2-Reduktion im Geschäftsbereich der Bundesregierung gegenüber 1990 im Jahr 2010 oder dem letzten Jahr, für welches es Erhebungen gibt?
Auf welcher Grundlage wurde das Ziel einer Reduktion der CO2-Emissionen um 50 Prozent bis 2020 ausgegeben?
Stützt sich das Ziel auf eine Analyse des CO2-Reduktionspotentials von einzelnen Geschäftsbereichen der Bundesregierung?
Wie hoch war der CO2-Ausstoß im Geschäftsbereich der Bundesregierung, aufgeschlüsselt nach Bundesministerien und obersten Bundesbehörden, im letzten Kalenderjahr, für das Daten vorlagen?
Gibt es Unterziele für die CO2-Reduktionen bis 2020 für die einzelnen Geschäftsbereiche der Bundesregierung?
Wenn ja, wie lauten diese, aufgeschlüsselt nach Bundesministerien und obersten Bundesbehörden?
Welche Bundesministerien und obersten Bundesbehörden beziehen Ökostrom?
Wie hoch ist der Anteil an Ökostrom am gesamten Strombezug in den einzelnen Geschäftsbereichen der Bundesregierung, aufgeschlüsselt nach Bundesministerien und obersten Bundesbehörden?
Im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung wird eine schrittweise Umstellung des Strombezugs auf Ökostrom für Gebäude der Bundesministerien in Bonn und Berlin beschlossen, bis wann soll die Umstellung abgeschlossen sein?
Wurde das Auslaufen der Stromverträge im Bundesministerium der Verteidigung (Dienstsitz Berlin) und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (vgl. Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/1349) zum Ende des Jahres 2010 genutzt, um auf Ökostrom zu wechseln, und falls nein, warum nicht?
In welchen Geschäftsbereichen der Bundesregierung gibt es konkrete Pläne, auf Ökostrom umzusteigen?
Welche konkreten Klimaschutzmaßnahmen haben die einzelnen Bundesministerien und obersten Bundesbehörden im letzten Jahr ergriffen, und wie viel CO2 wurde dadurch jeweils eingespart?
Bezieht sich der im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung angestrebte durchschnittliche Emissionswert für die Beschaffung handelsüblicher Dienstwagen von 130 g CO2/km bis 2015 nur auf die Neuanschaffungen oder auf die gesamte Dienstwagenflotte inklusive der Bestandsfahrzeuge?
Aus wie vielen Fahrzeugen besteht die Dienstwagenflotte in den einzelnen Geschäftsbereichen der Bundesregierung, aufgeschlüsselt nach Bundesministerien und obersten Bundesbehörden?
Wie hoch ist der durchschnittliche Emissionswert der gesamten Dienstwagenflotte im Geschäftsbereich der Bundesregierung heute?
Wie hoch ist der durchschnittliche Emissionswert bei Neuanschaffungen für die Dienstwagenflotte im Geschäftsbereich der Bundesregierung heute?
Warum wurde im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit bezüglich des Emissionswertes der Dienstwagenflotte im Geschäftsbereich der Bundesregierung kein Ziel beschlossen, das sich am Beschluss des Ältestenrates des Deutschen Bundestages vom 23. April 2009 (vgl. Bundestagsdrucksache 16/12800) orientiert, wonach für die Fahrbereitschaft des Deutschen Bundestages ab dem Jahr 2012 Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse als so genannte Poolfahrzeuge zum Einsatz kommen sollen, die weniger als 120 g CO2/km ausstoßen?
Welche Dienstwagen werden von den einzelnen Bundesministerinnen und Bundesministern benutzt – es wird jeweils um die Angabe von genauer Modellbezeichnung, durchschnittlichem CO2-Ausstoß (g/km), Stadtverbrauch (l/100 km), Verbrauch kombiniert (l/100 km), Motorleistung (PS) und Höchstgeschwindigkeit (km/h) gebeten?
Inwieweit setzt die Bundesregierung den Kabinettsbeschluss vom 28. Februar 2007 zur Kompensation des CO2-Ausstoßes von Dienstreisen der Mitglieder der Bundesregierung und der Bundesministerien um, und wie wird sie dies zukünftig handhaben?