Mitverbrennung von Abfällen in Kohlekraftwerken
der Abgeordneten Oliver Krischer, Dorothea Steiner, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Cornelia Behm und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Firma RWE Power AG beabsichtigt, im Industriekraftwerk Ville-Berrenrath im Rhein-Erft-Kreis zukünftig dauerhaft neben Braunkohle bis zu 720 000 Tonnen Klärschlamm, Altholz und so genannte Sekundärbrennstoffe (aufbereitete Hausmüllabfälle) pro Jahr mit zu verbrennen. Das sind rund 50 Prozent des Gesamtbrennstoffeinsatzes. Pro Stunde sollen bis zu 60 Tonnen Klärschlamm und bis zu 20 Tonnen Sekundärbrennstoffe verbrannt werden. Sowohl im Kraftwerk Ville-Berrenrath als auch im Kraftwerk Wachtberg in Frechen (ebenfalls Rhein-Erft-Kreis) sind in der Vergangenheit bereits „versuchsweise“ Klärschlämme, Altholz, Haus- und Gewerbemüll verbrannt worden, allerdings betrug der Anteil dieser „Brennstoffe“ maximal 25 Prozent. RWE Power AG hat nun die Genehmigung eines entsprechenden Rahmenbetriebsplans gemäß § 52 Absatz 2a des Bundesberggesetzes (BbergG) für die dauerhafte Mitverbrennung im Industriekraftwerk Berrenrath bei der zuständigen Bergbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bezirksregierung Arnsberg, gestellt.
Vor Ort stößt das Vorhaben auf erhebliche Kritik. Befürchtet werden hohe Schadstoffbelastungen, da die von RWE Power AG beantragten Abgaswerte für einige Schadstoffe über den Vorgaben der Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) liegen, wie sie für reine Abfallverbrennungsanlagen gelten. So wird befürchtet, dass die Emissionen von Salzsäure um ein Vielfaches über den Vorgaben für reine Müllverbrennungsanlagen liegen. Auch die beantragten Werte für anorganische gasförmige Chlorverbindungen, Kohlenmonoxid, SOx und NOx liegen höher. Die im Kraftwerk Berrenrath beantragte Mindesttemperatur von 740 Grad Celsius unterschreitet deutlich die Mindesttemperatur (850 Grad Celsius), die eine Entstehung von Dioxinen und Furanen bei der Verbrennung verhindert.
Abfallpolitisch erscheint die Mitverbrennung fragwürdig, weil viele kommunale, von den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler finanzierte Müllverbrennungsanlagen in ganz Deutschland mit deutlich höheren Umweltstandards als Braunkohlekraftwerke nicht ausgelastet sind. Dagegen ist die Mitverbrennung für RWE Power AG offensichtlich doppelt lukrativ: Die Ersatzbrennstoffe sind billig oder ihre Annahme sogar mit Einnahmen verbunden. Gleichzeitig spart der Konzern den Kauf von CO2-Emissionrechten für die Verbrennung von Braunkohle.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie bewertet die Bundesregierung die Mitverbrennung von sog. Sekundärbrennstoffen (Klärschlamm, Altholz, Haus- und Gewerbemüll usw.) unter den Gesichtspunkten des Emissionsschutzes, des Klimaschutzes und der Abfallpolitik?
In welchen Kohlekraftwerken findet in Deutschland eine Mitverbrennung von Abfällen statt (bitte um Auflistung der zur Mitverbrennung genehmigten Stoffgruppen und -mengen für jedes Kraftwerk)?
Beurteilt die Bundesregierung die existierenden Regelungen zur Mitverbrennung von Abfällen als ausreichend, und wenn nicht, in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf?
Wie beurteilt die Bundesregierung Erkenntnisse des Umweltbundesamtes, wonach die heute in Deutschland im Betrieb befindlichen Müllverbrennungsanlagen (Monoverbrennung, Rostfeuerungsanlagen) im Routinebetrieb die Grenzwerte des § 5 Absatz 1 der 17. BImSchV deutlich unterschreiten?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung zutreffend, dass sich der Stand der Technik für die Müllverbrennung weiter entwickelt hat?
Teilt die Bundesregierung daher die Auffassung, dass die heutige 17. BImSchV für den Bereich Müllverbrennung sowohl technisch als auch rechtlich nicht mehr dem Stand der heutigen Technik entspricht?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die mit der letzten größeren Novelle der 17. BImSchV getroffenen Festlegungen für die Abfallmitverbrennung?
Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt, dass es eine zunehmende Tendenz der Bundesländer gibt, einschlägige Vorschriften des Immissionsschutzrechts für die Abfallbranche nicht zu vollziehen bzw. zu ignorieren?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass es in der Vollzugspraxis der Länder bezüglich der Einhaltung der Grenzwerte für NOx für die Abfallmitverbrennung in Zementwerken unzulässige Abweichungen von den Vorschriften der 17. BImSchV gibt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei Überschreitung des Abfallanteils von mehr als 25 Prozent an der Feuerungswärmeleistung eines Kraftwerks, alle Grenzwerte des § 5 Absatz 1 der 17. BImSchV einzuhalten sind?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass von dieser Regel bereits in einigen Fällen abgewichen wurde?
Ist der Bundesregierung insbesondere bekannt, dass der Antragsteller (RWE Power AG) beantragt, von dieser Regel (einhaltend von § 5 Absatz 1 17. BImSchV) befreit zu werden?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass z. B. im Falle des Industriekraftwerks Berrenrath höhere Grenzwerte für Schadstoffe genehmigt werden können oder sollen als diese nach der 17. BImschV gelten?
Ist der Bundesregierung für diese Anlage bekannt inwieweit Grenzwerte für welche Stoffe abweichen?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass im Falle des Industriekraftwerks Berrenrath, bei der Mitverbrennung im Kohlekraftwerk Verbrennungstemperaturen unter 850 Grad Celsius zulässig sein sollen?
Wie bewertet sie dies bezüglich der Möglichkeit zur Entstehung von Dioxinen und Furanen?
Erachtet sie die bestehende Rechtsgrundlage als ausreichend, oder welche Änderungen sind ggf. geplant?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche qualitativen Unterschiede sich im konkreten Falle des Industriekraftwerks Berrenrath bei der Mitverbrennung im Vergleich etwa zu einer kommunalen Müllverbrennungsanlage im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren, einzuhaltende Umweltstandards und Grenzwerte usw. ergeben?
Hat die Bundesregierung ermittelt, in welchem Umfang durch Abfallmitverbrennung in Kohlekraftwerken und Zementwerken die Quecksilberemissionen in Deutschland zugenommen haben, und welche Ergebnisse hat sie erhalten?
Trifft es zu, dass die Betreiber von Kraftwerken durch die Mitverbrennung von Abfällen ihre CO2-Emissionen reduzieren können und dadurch weniger Emissionszertifikate benötigen?
In welchem Umfang wurde von dieser Möglichkeit in Deutschland bisher Gebrauch gemacht?
Wie werden diese Möglichkeiten des Emissionshandelsrechts durch die für die Kontrolle auf einzelbetrieblicher Ebene zuständigen Bundesländer bisher überwacht?
Liegen der Deutschen Emissionshandelsstelle Kontrollberichte der Länder vor?
Müllverbrennungsanlagen können für die energetische Verwertung regenerativen Kohlenstoffs keine Vorteile aus dem Emissionshandel erzielen. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die beschriebene Möglichkeit des Emissionshandels die aus Immissionsschutzsicht negativ zu beurteilende Abfallmitverbrennung in Kraftwerken weiter gefördert wird?
Welche Kraftwerke haben durch die Mitverbrennung in den Jahren 2008 bis 2010 wie viele Emissionszertifikate einsparen können (bitte Auflistung für jedes Kraftwerk und Jahr)?
Welcher Zusatzgewinn ist den Kraftwerksbetreibern auf Basis der jeweils aktuellen Emissionszertifikatepreise hierdurch entstanden?
Wie genau berechnet sich, durch welchen Einsatz welcher Mengen an Ersatz- und Sekundärbrennstoffen wie viele Emissionszertifikate durch den Kraftwerksbetreiber eingespart werden können, und wie wird dies überwacht?