Auswirkung der Kürzungen beim Elterngeld
der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Britta Haßelmann, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 hat die Bundesregierung ein sogenanntes Sparpaket beschlossen, das zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist und unter anderem Kürzungen bei der Familienförderung, insbesondere beim Elterngeld, beinhaltet.
Durch die Aufhebung der Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II (ALG II) ist das Elterngeld für diese Gruppen faktisch komplett gestrichen worden. Eltern mit einem monatlichen Nettoeinkommen ab 1 200 Euro mussten durch Absenkung der Lohnersatzquote auf 65 Prozent finanzielle Einbußen hinnehmen. Für gut verdienende Eltern, die die sogenannte Reichensteuer zahlen, sollte der Bezug des Elterngeldes seit Jahresbeginn ausgeschlossen sein. Die Umsetzung der Neuregelungen ist mit einem deutlichen Verwaltungsaufwand verbunden, der erhebliche Kosten verursacht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Wie viele Personen sind insgesamt von den Einsparungen beim Elterngeld, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind, betroffen (bitte nach Geschlecht differenzieren)?
Welche Minderausgaben (brutto) erwartet die Bundesregierung dadurch im Vergleich zum Vorjahr?
Wie viele Bescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt infolge der gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld zum 1. Januar 2011 neu ausgestellt und den betroffenen Empfängerinnen und Empfängern zugestellt?
Für wie viele derzeitige Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld steht die Neubescheidung infolge der gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld zum 1. Januar 2011 noch aus, und bis wann wird diese abgeschlossen sein?
Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld haben bis zum heutigen Zeitpunkt einen Bescheid über den Wegfall des Elterngeldes aufgrund der sogenannten Reichensteuer erhalten?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt die Verwaltungsmehrausgaben (brutto) aufgrund der erhöhten Informations- und Beratungsbedarfe der Betroffenen, der Neuberechnung und Versendung der Bescheide und der entsprechenden Schulung des zuständigen Personals?
Wenn der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vorliegen, wann und unter welchen Umständen wird sich die Bundesregierung Kenntnis darüber verschaffen?
Welcher Kostenanteil an diesen Verwaltungskosten beruht allein auf der Aufhebung der Anrechnungsfreiheit beim ALG II?
Welcher Kostenanteil an diesen Verwaltungskosten beruht allein auf der Absenkung der Ersatzquote ab einem zu berücksichtigenden Einkommen von 1 200 Euro von 67 Prozent auf 65 Prozent?
Welche Mehrausgaben in der Verwaltung ergeben sich infolge der differenzierten Prüfung des zu versteuernden Einkommens nach § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von mehr als 250 000 Euro bzw. 500 000 Euro (Reichensteuer), insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch Kapitaleinkünfte einzubeziehen sind?
Wie viele Alleinerziehende sind von den Einsparungen beim Elterngeld betroffen?
Welche Minderausgaben (brutto) hat die Bundesregierung dadurch im Vergleich zum Vorjahr gehabt?
Wie vielen Empfängerinnen und Empfängern von Sozialgeld und ALG II wird seit dem 1. Januar 2011 das Elterngeld angerechnet, und wie viele sind von der Aufhebung der Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes bei Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) – Kinderzuschlag – betroffen (bitte nach Geschlecht differenzieren)?
Welche Minderausgaben (brutto) ergeben sich aus dieser veränderten Anrechnungsmodalität jeweils im Vergleich zum Januar 2010, zum Monatsdurchschnittswert 2010 und zum Dezember 2010?
Wie viele Eltern verzichten infolge der Aufhebung der Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und nach § 6a BKGG (Kinderzuschlag) auf die Beantragung des Elterngeldes (bitte nach Geschlecht differenzieren)?
Welche Minderausgaben (brutto) ergeben sich aus dieser veränderten Anrechnungsmodalität jeweils im Vergleich zum Januar 2010, zum Monatsdurchschnittswert 2010 und zum Dezember 2010?
Wie viele Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld sind von der Absenkung der Ersatzquote ab einem zu berücksichtigenden Einkommen von 1 200 Euro von 67 Prozent auf 65 Prozent betroffen (bitte nach Geschlecht differenzieren)?
Um wie viel Euro wurde das Elterngeld bei der betroffenen Personengruppe im Durchschnitt monatlich abgesenkt?
Welche Minderausgaben (brutto) ergeben sich aus dieser veränderten Anrechnungsmodalität jeweils im Vergleich zum Januar 2010, zum Monatsdurchschnittswert 2010 und zum Dezember 2010?
Wie viele Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld sind aufgrund des Wegfalls der Leistungsberechtigung infolge von Zahlung der sogenannten Reichensteuer im Januar 2011 gegenüber Dezember 2010 nicht mehr im Elterngeldbezug?
Wie viele Bezugsberechtigte werden aufgrund der Regelung zur sogenannten Reichensteuer ab Januar 2011 künftig kein Elterngeld mehr beantragen bzw. bekommen?
Welche Minderausgaben (brutto) ergeben sich aus diesem veränderten Leistungsanspruch im Vergleich zum Januar 2010, zum Monatsdurchschnittswert 2010 und zum Dezember 2010?
Wie viele Personen erhalten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch Elterngeld, obwohl sie aufgrund ihres hohen Einkommens nicht zum Bezug berechtigt sind, jedoch die Verwaltungsvorschrift durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend noch nicht entsprechend angepasst wurde und daher eine Prüfung bisher ausgeblieben ist?
Wie viele Personen erhalten weiterhin den Mindestbetrag (Sockelbetrag) beim Elterngeld?
Wie viele Personen, die derzeit den Mindestbetrag (Sockelbetrag) beim Elterngeld bekommen, sind Studierende?
Wie viele Personen, die derzeit den Mindestbetrag (Sockelbetrag) beim Elterngeld bekommen, haben ein Familieneinkommen von mehr als 50 000 Euro jährlich?
Wie viele Personen, die derzeit den Mindestbetrag (Sockelbetrag) beim Elterngeld bekommen, erhalten derzeit gleichzeitig den Geschwisterbonus?
Wie hoch sind/waren die Gesamtaufwendungen des Bundeshaushaltes für Bezieherinnen und Bezieher des Mindestbetrages (Sockelbetrag) beim Elterngeld (in Euro, bitte zeitlich nachvollziehbar aufschlüsseln)?
Wie viele Elterngeldbezieherinnen und -bezieher, die das Elterngeld in der Verlängerungsoption genutzt haben, betrifft die Aufhebung der Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes zum 1. Januar 2011 beim ALG II?
Wie viele Eltern haben von der Kündigung der Verlängerungsoption zum 1. Januar 2011 Gebrauch gemacht?
Auf Basis welcher Annahmen zur Inanspruchnahme des Elterngeldes hat die Bundesregierung die Höhe des Etats für das Elterngeld für 2010 projiziert (Personen, Höhe der Ersatzleistung, Bezugszeitraum)?
Welche Veränderungen in der Projektion der Inanspruchnahme wurden infolge der Nachforderung der Bundesregierung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für das laufende Jahr 2010 im Elterngeld-Etat vorgenommen, und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus für den Etat des Elterngeldes 2011 gezogen?
Falls zu den Fragen 1 bis 29 keine Angaben möglich sind, wann und unter welchen Umständen wird die Bundesregierung sich darüber Kenntnis verschaffen und Aussagen treffen können (falls mehrere Fragen nicht beantwortet werden konnten, dann bitte differenziert für die Einzelfragen auflisten, wann mit Erkenntnissen zu rechnen ist)?