Verbleib von Akten ehemaliger DDR-Institutionen über die Gabe von Dopingpräparaten an Leistungssportlerinnen und -sportler
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Winfried Hermann, Wolfgang Wieland, Ingrid Hönlinger, Monika Lazar, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der ehemaligen DDR kam es in erheblichem Maße zu Fällen des Dopings und Zwangsdopings im Leistungssport. Diese auf dem Staatsplanthema 14.25 basierende Praxis wurde staatlich gesteuert und systematisch dokumentiert. Viele der Sportlerinnen und Sportler, die damals – oft ohne ihr Wissen – leistungssteigernde Mittel einnahmen, leiden heute unter medizinischen Langzeitfolgen. Für ihre Behandlung ist ein umfassendes Wissen über Art und Dosis der damals verabreichten Präparate von größter Wichtigkeit. Häufig berichten Dopingopfer jedoch, dass sie keinen Zugang zu derartigen Unterlagen erhalten.
Zu den Institutionen in der ehemaligen DDR, die nachweislich oder mutmaßlich mit dem staatlich gesteuerten Zwangsdoping befasst waren, gehören unter anderem die Sportmedizinischen Dienste Abteilung Leistungssport II, das Leipziger Forschungsinstitut für Körperkultur und Sport, die Militärmedizinische Akademie der Nationalen Volksarmee, das Zentralinstitut für Mikrobiologie und experimentelle Therapie in Jena, der VEB Jenapharm, das Arzneimittelwerk Dresden und das Zentrale Dopingkontroll-Labor des Sportmedizinischen Dienstes der DDR.
In den 1990er-Jahren wurden in großem Umfang Aktenbestände dieser Institutionen von der Zentralen Ermittlungsgruppe für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) beschlagnahmt.
Ebenso in den Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit finden sich teilweise Informationen im Zusammenhang mit dem Zwangsdoping.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Behörden und andere Institutionen dokumentierten nach Kenntnis der Bundesregierung in der ehemaligen DDR die Verabreichung von Dopingpräparaten an Sportlerinnen und Sportler?
2. Bei welchen Behörden, Archiven oder Institutionen befinden sich die betreffenden Aktenbestände heute, und worum handelt es sich dabei (Umfang, Herkunft, Art der Aufzeichnungen)?
3. Wann wurden Aktenbestände auf welcher Rechtsgrundlage vernichtet, und worum handelte es sich dabei (Umfang, Herkunft, Art der Aufzeichnungen)?
4. Wann gingen Aktenbestände unter welchen Umständen aus anderen Gründen verloren, und worum handelte es sich dabei (Umfang, Herkunft, Art der Aufzeichnungen)?
- Wurden Nachforschungen angestellt, um für den Verlust verantwortliche Personen festzustellen?
- Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden Anstrengungen unternommen, um die Aktenbestände wieder zu erlangen, aufzufinden oder wiederherzustellen?
- Wenn ja, welcher Art?
- Wenn nein, warum nicht?
5. In welchen Fällen wurden Aktenbestände welcher Herkunft von welchen Institutionen an Staatsanwaltschaften übergeben?
- Verblieben dabei Originale oder Kopien der Dokumente bei der ursprünglichen Institution oder an anderer Stelle?
- Wenn nein, weshalb nicht?
- Wann und wo wurden übergebene Dokumente von Staatsanwaltschaften fristgerecht vernichtet, die nicht mehr als Original oder Kopie an anderer Stelle vorhanden waren?
6. Welchem Personenkreis oder welchen Institutionen ist es auf welchem Wege möglich, Einsicht in die noch vorhandenen Aktenbestände zu erhalten?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung den Wunsch vieler Dopingopfer, Einsicht in ihre Akten zu erhalten?
- Ist sie bereit, Antragsmöglichkeiten im Interesse der Dopingopfer so zu verändern, dass eine optimale medizinische Behandlung begünstigt wird?
- Erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller im Falle einer Ablehnung der Akteneinsicht Auskunft über die Gründe der Ablehnung, das Vorhandensein, den Verbleib und den Umfang der Dokumente?
- Wenn nein, warum nicht?
8. Unter welchen Umständen übernahmen Behörden – vor dem Hintergrund, dass Dopingopfer berichten, dass von ihnen an die ZERV übergebene persönliche Aktenbestände heute nicht mehr zugänglich seien oder als nicht auffindbar gelten – Unterlagen von Betroffenen, was geschah mit diesen, und, falls zutreffend, warum sind diese heute nicht mehr zugänglich?
9. Ist der Bundesregierung bekannt, dass u. a. der Doping-Opfer-Hilfe e. V. ein Archiv unterhält, um Dopingopfern dauerhaft Zugang zu Akten zu ermöglichen, die nach Aussage des Vereins ansonsten verloren gegangen wären, und auf welche Weise kooperieren die Bundesregierung und die Institutionen, welche über die genannten Aktenbestände verfügen, mit diesem Archiv?
10. Ist es Opfern des DDR-Zwangsdopings möglich, Einsicht in Unterlagen bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu erhalten, die sich nicht direkt auf ihre Person beziehen, jedoch dazu geeignet sind, Aufschluss über ihren Dopingfall zu geben?
- Wenn ja, in welcher Weise?
- Wenn nein, warum nicht?
Fragen10
Welche Behörden und andere Institutionen dokumentierten nach Kenntnis der Bundesregierung in der ehemaligen DDR die Verabreichung von Dopingpräparaten an Sportlerinnen und Sportler?
Bei welchen Behörden, Archiven oder Institutionen befinden sich die betreffenden Aktenbestände heute, und worum handelt es sich dabei (Umfang, Herkunft, Art der Aufzeichnungen)?
Wann wurden Aktenbestände auf welcher Rechtsgrundlage vernichtet, und worum handelte es sich dabei (Umfang, Herkunft, Art der Aufzeichnungen)?
Wann gingen Aktenbestände unter welchen Umständen aus anderen Gründen verloren, und worum handelte es sich dabei (Umfang, Herkunft, Art der Aufzeichnungen)?
Wurden Nachforschungen angestellt, um für den Verlust verantwortliche Personen festzustellen?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?
Wurden Anstrengungen unternommen, um die Aktenbestände wieder zu erlangen, aufzufinden oder wiederherzustellen?
Wenn ja, welcher Art?
Wenn nein, warum nicht?
In welchen Fällen wurden Aktenbestände welcher Herkunft von welchen Institutionen an Staatsanwaltschaften übergeben?
Verblieben dabei Originale oder Kopien der Dokumente bei der ursprünglichen Institution oder an anderer Stelle?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wann und wo wurden übergebene Dokumente von Staatsanwaltschaften fristgerecht vernichtet, die nicht mehr als Original oder Kopie an anderer Stelle vorhanden waren?
Welchem Personenkreis oder welchen Institutionen ist es auf welchem Wege möglich, Einsicht in die noch vorhandenen Aktenbestände zu erhalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Wunsch vieler Dopingopfer, Einsicht in ihre Akten zu erhalten?
Ist sie bereit, Antragsmöglichkeiten im Interesse der Dopingopfer so zu verändern, dass eine optimale medizinische Behandlung begünstigt wird?
Erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller im Falle einer Ablehnung der Akteneinsicht Auskunft über die Gründe der Ablehnung, das Vorhandensein, den Verbleib und den Umfang der Dokumente?
Wenn nein, warum nicht?
Unter welchen Umständen übernahmen Behörden – vor dem Hintergrund, dass Dopingopfer berichten, dass von ihnen an die ZERV übergebene persönliche Aktenbestände heute nicht mehr zugänglich seien oder als nicht auffindbar gelten – Unterlagen von Betroffenen, was geschah mit diesen, und, falls zutreffend, warum sind diese heute nicht mehr zugänglich?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass u. a. der Doping-Opfer-Hilfe e. V. ein Archiv unterhält, um Dopingopfern dauerhaft Zugang zu Akten zu ermöglichen, die nach Aussage des Vereins ansonsten verloren gegangen wären, und auf welche Weise kooperieren die Bundesregierung und die Institutionen, welche über die genannten Aktenbestände verfügen, mit diesem Archiv?
Ist es Opfern des DDR-Zwangsdopings möglich, Einsicht in Unterlagen bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu erhalten, die sich nicht direkt auf ihre Person beziehen, jedoch dazu geeignet sind, Aufschluss über ihren Dopingfall zu geben?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht?