Fehler bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2010
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Presse und Steuersoftwareunternehmen berichten, dass aufgrund von unklaren Verwaltungsanweisungen im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2010 falsche Beitragswerte bei freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Arbeitnehmern ausgewiesen wurden. Statt die Gesamtbeiträge einzutragen, wie es die Finanzverwaltung erwartete, wurden stattdessen gekürzte oder keine Beiträge bescheinigt. Durch den falschen Ausweis besteht die Gefahr, dass im Rahmen der steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen diese nicht korrekt, sondern zu Lasten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellte erst kurz vor Ablauf der Frist zur Übermittlung der elektronischen Bescheinigungen die strittige Auslegung per Mitteilung vom 11. Februar 2011 klar und wollte zur Behebung zunächst eine Neuübermittlung der überarbeiteten Lohnsteuerbescheinigungen 2010 durch die Arbeitgeber. Am 23. Februar 2011 erklärte das BMF wiederum per Mitteilung, dass Letzteres nicht mehr erforderlich sei, da fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 nunmehr maschinell erkannt werden. Auf Seiten der Steuerpflichtigen besteht trotzdem Verunsicherung hinsichtlich der korrekten Durchführung der Veranlagung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Seit wann und wie hat die Bundesregierung Kenntnis erlangt, dass im Rahmen der Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen die Softwareanbieter, entgegen den Erwartungen der Finanzverwaltung, auch bei freiwillig gesetzlich versicherten Personen in den Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung 2010 lediglich den Arbeitnehmeranteil oder fälschlicherweise gar nichts ausgewiesen haben?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass das beschriebene Problem durch eine auslegungsbedürftige Formulierung hinsichtlich der vorzunehmenden Eintragungen bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen u. a. im Schreiben des BMF vom 23. August 2010 entstanden ist (bitte mit Begründung)?
Stimmen Pressemeldungen, wonach die beschriebenen Fehleintragungen, wenn sie nicht korrigiert oder als fehlerhaft erkannt werden, bei Steuerpflichtigen zu steuerlichen Mehrbelastungen bis zu 1 000 Euro führen können, bzw. wie hoch wäre die typische und die maximale steuerliche Mehrbelastung bei betroffenen Steuerpflichtigen durch die Fehleintragungen (bitte mit Begründung)?
Zu welcher maximalen Abweichung in der Bemessungsgrundlage zu Lasten des Steuerpflichtigen kann der beschriebene Fehler, wenn er nicht korrigiert oder als fehlerhaft erkannt wird, führen (bitte mit Begründung)?
Auf welche Positionen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wirkt sich die beschriebene Problematik wie aus (bitte mit Begründung)?
Warum hat das BMF erst mit Newsletter vom 11. Februar 2011 auf die beschriebene Problematik aufmerksam gemacht (bitte mit Begründung)?
Aus welchem Grund hat das BMF in den Mitteilungen vom 11. Februar 2011 und vom 23. Februar 2011 auf die Problematik mit unterschiedlichen Lösungsansätzen reagiert, und teilt die Bundesregierung die Meinung, dass sich hierdurch eine Verunsicherung bei den Steuerbürgern hinsichtlich der Lohnsteuerbescheinigung eingestellt hat (bitte mit Begründung)?
Wie viele Personen sind nach Schätzungen der Bundesregierung von der Problematik betroffen (hilfsweise bitte die Angabe von Arbeitnehmern, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind)?
Traf der beschriebene falsche Ausweis in den Lohnsteuerbescheinigungen auch bei Arbeitnehmern auf, die bei Bundesbehörden oder Bundesministerien beschäftigt sind (bitte mit Begründung)?
Anhand welcher technischen Verfahren wird der beschriebene Fehler erkannt, so dass eine Neuübermittlung der Daten überflüssig ist, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass es zu einer fehlerhaften Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen kommt, wenn eine Neuübermittlung nicht erfolgt (bitte mit Begründung)?
Wurden die technischen Verfahren zwischen den Ländern abgestimmt, und werden diese einheitlich in den Rechenzentren der Länder umgesetzt (bitte mit Begründung)?
Wird das technische Verfahren zur Erkennung des Fehlers auch in der Software ElsterFormular eingesetzt, und wenn nein, weshalb nicht (bitte mit Begründung)?
Wie viele Unternehmen sind nach Schätzungen der Bundesregierung von der Problematik betroffen, und kann der Arbeitnehmer von den Arbeitgebern auf die Ausstellung einer korrigierten Lohnsteuerbescheinigung bestehen (bitte mit Begründung)?
Welche rechtlichen Konsequenzen hat die falsche Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen für den Arbeitgeber (bitte mit Begründung)?
Unter welchen Umständen ist die erneute Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitgeber dennoch vorzunehmen, und für welche außersteuerlichen Gründe wird die Lohnsteuerbescheinigung noch benötigt, bzw. kann sich der nicht korrigierte Fehler auf außersteuerliche Aspekte auswirken (bitte mit Begründung)?
Wie ist die Korrektur durch die Finanzverwaltung verfahrenstechnisch zu würdigen, da bewusst von den erklärten Angaben des Steuerpflichtigen abgewichen wird, und werden die Abweichungen im Einkommensteuerbescheid erläutert (bitte mit Begründung)?
Wie ist in Fällen zu verfahren, in denen der Steuerpflichtige bereits auf Grundlage der falschen Lohnsteuerbescheinigungen seine Steuererklärung eingereicht hat, und kann die Finanzverwaltung in diesen Fällen den Fehler zu Lasten des Steuerpflichtigen bei der Veranlagung erkennen (bitte mit Begründung)?
Kann der Steuerpflichtige anhand der ihm zugestellten Lohnsteuerbescheinigung den beschriebenen Fehler erkennen, und wenn ja, wie (bitte mit Begründung)?
Wie viele elektronische Lohnsteuerbescheinigungen sind den Jahren 2003 bis 2010 an die Finanzverwaltung übermittelt worden (bitte differenziert nach Bundesländer, und erneuten Übermittlungen von Korrekturen)?
Wie viele papiergebundene Lohnsteuerbescheinigungen sind den Jahren 2003 bis 2010 übermittelt worden (bitte differenziert nach Bundesländern)?