Kompensation von Dienstreisen in der Bundesregierung, Ministerien und Behörden
der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Sven-Christian Kindler, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm, Ulrike Höfken und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat am 28. Februar 2007 beschlossen, die Dienstreisen der Mitglieder und Beschäftigten der Bundesregierung „klimaneutral“ zu stellen. Das heißt, die bei unvermeidbaren Dienstflügen sowie Dienstfahrten mit dem Pkw produzierten Treibhausgase an anderer Stelle durch Investitionen in Klimaschutzprojekte zu kompensieren. Dadurch sollen die Treibhausgasemissionen im Geschäftsbereich der Bundesregierung im Zeitraum von 2008 bis 2012 um 30 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 reduziert werden. Eingeschlossen sind hierbei die Reisen der Kabinettsmitglieder, der Bediensteten der Ministerien, des Bundeskanzler-, Bundespräsidial- und Bundespresseamtes. Der Ältestenrat des Bundestages hat am 29. Mai 2008 beschlossen, diesem Beispiel zu folgen und seine Dienst- und Mandatsreisen klimaneutral zu stellen.
Die zu kompensierende Emissionsmenge wurde auf der Basis der Daten aus dem Jahr 2006 festgelegt. Zuvor wurden Daten über sämtliche Flüge und Dienstfahrten der teilnehmenden Ministerien und Behörden erhoben. Die Mittel für die Kompensation wurden im Haushalt 2010 Einzelplan 60 (Kapitel 60 02 – Titel 531 02) bereitgestellt. Die Freigabe der Mittel für die Kompensation der Reisen der Bundesregierung und des Bundestages erfolgte erst mit Entsperrung des Titels im Haushaltsausschuss am 9. Juni 2010.
Mit der Entscheidung der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP am 11. November 2010 (Haushaltausschuss: Deckblatt 2790) werden die Mittel im Haushalt 2011 auf 2 150 Mio. Euro halbiert (ursprünglicher Ansatz 4 210 Mio. Euro in 2011). Mit diesen geringen Mitteln können nur noch die begonnenen und vertraglich verbindlichen Projekte abgewickelt werden. Die eingesetzten Mittel für die jetzt laufenden Projekte dienen jedoch lediglich der rückwirkenden Kompensation der Dienstreisen aus den Jahren 2007, 2008 und 2009. Mittel zur Kompensation für die Jahre 2010 und 2011 müssten im Haushalt 2011 (bzw. in Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Haushaltsjahre) bereitgestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Mittel fließen aufgrund des Beschlusses von 2007 in die Klimaschutzprojekte (bitte aufgelistet nach Projekten und Jahren bzw. Förderungszeiträumen)?
Warum beendet die Bundesregierung kurz nach dem erfolgreichen Projektstart in 2010 dieses vorbildhafte Projekt?
Wie gedenkt die Bundesregierung die beschlossene Kompensation der durch Dienstreisen verursachten Treibhausgasemissionen für die Jahre 2010 und 2011 für die Bundesregierung zu finanzieren?
Bestätigt die Bundesregierung die Feststellung, dass entgegen anderslautender Darstellungen im Kabinettsbeschluss vom 28. Februar 2007 nicht festgelegt wurde, die Kompensation automatisch mit dem Eintritt des Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel zu beenden?
Hat die Bundesregierung wie im Beschluss von 2007 vorgesehen, auf der Basis der Daten des Jahres 2009 eine erneute Datenerhebung und -berechnung vorgenommen, um die tatsächlich bei den Dienstreisen verursachten Emissionen mit jenen, die geschätzt wurden, abzugleichen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Flüge und Dienstfahrten wurden in den teilnehmenden Ministerien und Behörden in den Jahren 2006 bis 2010 tatsächlich absolviert (bitte aufgelistet nach Ministerien und Behörden für alle Jahre einzeln)?
Welche Menge an Treibhausgasemissionen wurden so durch die Dienstreisen der Ministerien und Behörden verursacht (bitte aufgelistet nach Ministerien und Behörden für alle Jahre einzeln)?
Stimmen die geschätzten Treibhausgasemissionsmengen von jährlich 160 856 Tonnen CO2 (Äquivalenten) mit den Emissionsmengen der tatsächlich absolvierten Dienstreisen in den jeweiligen Ministerien und Behörden überein?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Streichen der Mittel für Kompensation dem Beschluss des Ältestenrates des Deutschen Bundestages vom 29. Mai 2008 widerspricht?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Einsparung angesichts der besonderen Vorbildfunktion, welche die Bundesregierung und ihre Behörden mit Blick auf ein klimafreundliches Mobilitätsverhalten gegenüber der Öffentlichkeit haben?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die durch Dienstreisen und Dienstflüge der Ministerien und Behörden verursachten Treibhausgasemissionen auszugleichen?