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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umsetzung des Strategischen Plans der UN-Biodiversitätskonvention, insbesondere im Meeresschutz

Nationale Umsetzung des Strategischen Plans, Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt der Meere, Auswirkungen von Aqua-/Marikulturen auf Umwelt und Artenvielfalt, insbesondere Einsatz von Fischmehl und Fischöl bei der Aufzucht von Fischen; Import von Seefischerei-Erzeugnissen, von Überfischung bedrohte Fischbestände, Fangmengen und Fischbewirtschaftung, Maßnahmen zur Nachhaltigkeit der deutschen Seefischerei<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

13.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/529025. 03. 2011

Umsetzung des Strategischen Plans der UN-Biodiversitätskonvention, insbesondere im Meeresschutz

der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die zehnte Vertragsstaatenkonferenz (COP 10) der UN-Biodiversitätskonvention (CBD), die im Oktober 2010 im japanischen Nagoya tagte, hat einen Strategischen Plan mit 20 Teilzielen für den Biodiversitätsschutz bis 2015 und 2020 beschlossen, der auch zahlreiche Ziele für den Meeresschutz enthält. Unter anderem soll bis 2015 der durch menschliche Aktivitäten verursachte Stress für Korallenriffe und andere Ökosysteme, die durch Klimawandel und Meeresversauerung bedroht sind, minimiert werden. 10 Prozent der Meeres- und Küstenökosysteme sollen bis 2020 unter Schutz gestellt werden. Fischerei und Aquakultur sollen nachhaltig organisiert werden. Darüber hinaus sollen die Vertragsstaaten ein Gebietsinventar ökologisch oder biologisch bedeutsamer Gebiete (ecologically or biologically significant areas, EBSA) auf Hoher See vorschlagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Umsetzung Strategischer Plan

1. Welches Ressort hat die Federführung bei der Umsetzung des Strategischen Plans der CBD, und welche weiteren Ressorts und nachgeordneten Behörden sind beteiligt? Wie sind die Zuständigkeiten konkret verteilt?

2. Mit welchen finanziellen und personellen Ressourcen soll der Strategische Plan der CBD auf nationaler Ebene umgesetzt werden, und sind hierfür zusätzliche Kapazitäten zur gegenwärtigen personellen und sächlichen Ausstattung der bearbeitenden Stellen erforderlich?

3. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang eingeleitet, um den Strategischen Plan der CBD umzusetzen? Hat sie insbesondere die Schlussfolgerung des Europäischen Rates vom 20. Dezember 2010 (Ratsdok. 17150/10, Anlage, Schlussfolgerungen 5 und 20) umgesetzt, die nationalen Biodiversitätsstrategien und -aktionspläne entsprechend dem Strategischen Plan der CBD zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten und zu aktualisieren? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

4. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um in Deutschland „zu gewährleisten, dass Konzept, Auftrag, strategische Ziele und damit verbundene Kernziele des Strategischen Plans der CBD über die im Bereich der biologischen Vielfalt Tätigen hinaus von allen betroffenen Institutionen, Organisationen und Prozessen verinnerlicht werden“ (Ratsdok. 17150/10, Anlage, Schlussfolgerung Nr. 6)?

Meeresschutzgebiete

5. Plant die Bundesregierung die Umsetzung des Beschlusses der COP 10, der die Erstellung eines Inventars der wissenschaftlichen und technischen Informationen und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Bestimmung ökologisch und biologisch wichtiger Meeresgebiete vorsieht? Wenn ja, wer wird damit betraut, und bis wann sollen Ergebnisse vorliegen? Wenn nein, warum nicht?

6. Welche Schutzgebiete auf Hoher See bzw. welche Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere außerhalb der nationalen Hoheitsgebiete werden von der Bundesrepublik Deutschland finanziert oder in anderer Weise unterstützt?

Aquakultur

7. a) Wie groß ist bei der Nutzung von Produkten aus Aqua-/Marikultur der Anteil in Deutschland hergestellter Produkte im Verhältnis zu importierten Produkten?

b) Welche Anteile davon gehen in die Nahrungsmittel- beziehungsweise in die Futtermittelproduktion?

c) Welche sonstigen Nutzungsformen gibt es für Aquakulturprodukte?

8. Wie hoch ist der Anteil von Fischmehl und -öl aus Industriefischereifängen und aus Abfällen und Resten, die in der Fischwirtschaft anfallen

  • in Deutschland,
  • in der Europäischen Union,
  • weltweit?

9. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Fischmehl und Fischöl aus der Industriefischerei zur Aufzucht von Fischen in Aqua- und Marikultur? Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil von Fischmehl und -öl aus Industriefischerei bei der Aqua-/Marikultur der wichtigsten Arten

  • national und
  • international?

10. Wie werden die Auswirkungen der Aqua-/Marikultur auf die Umwelt und die Artenvielfalt in Deutschland erfasst, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die heimische Aquakultur gemäß den Zielen des Strategischen Plans nachhaltig zu gestalten?

11. a) Auf welcher Datengrundlage bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der ausländischen Aqua-/Marikulturen auf die Umwelt und Artenvielfalt?

b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei Importen von Aquakulturprodukten die Nachhaltigkeit im Sinne des Strategischen Plans zu gewährleisten?

Meeresfischerei

12. a) Wie hoch ist der Anteil importierter Fischereierzeugnisse im Verhältnis zu heimischen Fängen bei den in Deutschland vermarkteten Fischereiprodukten?

b) Für welche Nutzungsformen werden diese Erzeugnisse verwendet?

13. a) Welche Fischbestände sind in den deutschen Hoheitsgewässern bzw. europäischen Gewässern von Überfischung oder nicht nachhaltiger Nutzung betroffen?

b) Wie hoch sind die Anlandungen bei diesen Beständen im Verhältnis zur maximal nachhaltig nutzbaren Menge (Maximum Sustainable Yield)?

14. Hält die Bundesregierung den Maximum Sustainable Yield für einen nachhaltigen Referenzwert, an dem sich die Festlegung von Gesamtfangmengen orientieren soll? Oder sollten Fischbestände aus ökologischer Sicht langfristig auf einem höheren Bestandsniveau, z. B. dem „Maximum Economical Yield“ bewirtschaftet werden? Wenn ja, aus welchen Gründen?

15. Auf welcher Grundlage bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Fischerei in deutschen Hoheitsgewässern in Bezug auf kommerziell genutzte Fischbestände, den Beifang von Nichtzielarten und die schädigenden Wirkungen auf die Lebensräume?

16. Welche national möglichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Fischerei in den deutschen Hoheitsgewässern im Sinne des Strategischen Plans nachhaltig zu gestalten, und für welche diesbezüglichen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene ein?

17. a) Auf welcher Datengrundlage bewertet die Bundesregierung die Nachhaltigkeit bei importierten Fischereiprodukten?

b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Nachhaltigkeit von Fischimporten sicherzustellen?

Fragen17

1

Welches Ressort hat die Federführung bei der Umsetzung des Strategischen Plans der CBD, und welche weiteren Ressorts und nachgeordneten Behörden sind beteiligt? Wie sind die Zuständigkeiten konkret verteilt?

2

Mit welchen finanziellen und personellen Ressourcen soll der Strategische Plan der CBD auf nationaler Ebene umgesetzt werden, und sind hierfür zusätzliche Kapazitäten zur gegenwärtigen personellen und sächlichen Ausstattung der bearbeitenden Stellen erforderlich?

3

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang eingeleitet, um den Strategischen Plan der CBD umzusetzen? Hat sie insbesondere die Schlussfolgerung des Europäischen Rates vom 20. Dezember 2010 (Ratsdok. 17150/10, Anlage, Schlussfolgerungen 5 und 20) umgesetzt, die nationalen Biodiversitätsstrategien und -aktionspläne entsprechend dem Strategischen Plan der CBD zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten und zu aktualisieren? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

4

Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um in Deutschland „zu gewährleisten, dass Konzept, Auftrag, strategische Ziele und damit verbundene Kernziele des Strategischen Plans der CBD über die im Bereich der biologischen Vielfalt Tätigen hinaus von allen betroffenen Institutionen, Organisationen und Prozessen verinnerlicht werden“ (Ratsdok. 17150/10, Anlage, Schlussfolgerung Nr. 6)?

5

Plant die Bundesregierung die Umsetzung des Beschlusses der COP 10, der die Erstellung eines Inventars der wissenschaftlichen und technischen Informationen und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Bestimmung ökologisch und biologisch wichtiger Meeresgebiete vorsieht? Wenn ja, wer wird damit betraut, und bis wann sollen Ergebnisse vorliegen? Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Schutzgebiete auf Hoher See bzw. welche Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere außerhalb der nationalen Hoheitsgebiete werden von der Bundesrepublik Deutschland finanziert oder in anderer Weise unterstützt?

7

a) Wie groß ist bei der Nutzung von Produkten aus Aqua-/Marikultur der Anteil in Deutschland hergestellter Produkte im Verhältnis zu importierten Produkten?

b) Welche Anteile davon gehen in die Nahrungsmittel- beziehungsweise in die Futtermittelproduktion?

c) Welche sonstigen Nutzungsformen gibt es für Aquakulturprodukte?

8

Wie hoch ist der Anteil von Fischmehl und -öl aus Industriefischereifängen und aus Abfällen und Resten, die in der Fischwirtschaft anfallen

a) in Deutschland,

b) in der Europäischen Union,

c) weltweit?

9

Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Fischmehl und Fischöl aus der Industriefischerei zur Aufzucht von Fischen in Aqua- und Marikultur? Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil von Fischmehl und -öl aus Industriefischerei bei der Aqua-/Marikultur der wichtigsten Arten

a) national und

b) international?

10

Wie werden die Auswirkungen der Aqua-/Marikultur auf die Umwelt und die Artenvielfalt in Deutschland erfasst, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die heimische Aquakultur gemäß den Zielen des Strategischen Plans nachhaltig zu gestalten?

11

a) Auf welcher Datengrundlage bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der ausländischen Aqua-/Marikulturen auf die Umwelt und Artenvielfalt?

b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei Importen von Aquakulturprodukten die Nachhaltigkeit im Sinne des Strategischen Plans zu gewährleisten?

12

a) Wie hoch ist der Anteil importierter Fischereierzeugnisse im Verhältnis zu heimischen Fängen bei den in Deutschland vermarkteten Fischereiprodukten?

b) Für welche Nutzungsformen werden diese Erzeugnisse verwendet?

13

a) Welche Fischbestände sind in den deutschen Hoheitsgewässern bzw. europäischen Gewässern von Überfischung oder nicht nachhaltiger Nutzung betroffen?

b) Wie hoch sind die Anlandungen bei diesen Beständen im Verhältnis zur maximal nachhaltig nutzbaren Menge (Maximum Sustainable Yield)?

14

Hält die Bundesregierung den Maximum Sustainable Yield für einen nachhaltigen Referenzwert, an dem sich die Festlegung von Gesamtfangmengen orientieren soll? Oder sollten Fischbestände aus ökologischer Sicht langfristig auf einem höheren Bestandsniveau, z. B. dem „Maximum Economical Yield“ bewirtschaftet werden? Wenn ja, aus welchen Gründen?

15

Auf welcher Grundlage bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Fischerei in deutschen Hoheitsgewässern in Bezug auf kommerziell genutzte Fischbestände, den Beifang von Nichtzielarten und die schädigenden Wirkungen auf die Lebensräume?

16

Welche national möglichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Fischerei in den deutschen Hoheitsgewässern im Sinne des Strategischen Plans nachhaltig zu gestalten, und für welche diesbezüglichen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene ein?

17

a) Auf welcher Datengrundlage bewertet die Bundesregierung die Nachhaltigkeit bei importierten Fischereiprodukten?

b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Nachhaltigkeit von Fischimporten sicherzustellen?

Berlin, den 25. März 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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