BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Modernisierung der Informationsfreiheit

Neuregelungsbedarf des Informationszugangsrechts angesichts vermehrter Kritik an der Praxis der Anwendung des § 6 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie nach den Feststellungen im 2. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten, Verwaltungspraxis und Verwaltungsgerichtsentscheidungen zum IFG, Umsetzung der Veröffentlichungspflichten von Behörden, Stand der Entwicklung der Open-Data-Plattform der Bundesregierung<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.05.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/533601. 04. 2011

Modernisierung der Informationsfreiheit

der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Winfried Hermann, Bärbel Höhn, Ingrid Hönlinger, Sven-Christian Kindler, Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dr. Gerhard Schick, Dorothea Steiner, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nunmehr liegt der zweite Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vor. Auch im Jahr 2010 war das erste Informationsfreiheitsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2006 für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die Grundlage für den Zugang zu Informationen, der ihnen ohne dieses Gesetz verwehrt geblieben wäre. Der Bericht belegt aber auch, dass sich viele Behörden nach wie vor schwer damit tun, den überkommenen Grundsatz einer alles erfassenden Amtsverschwiegenheit zu überwinden und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angemessen umzusetzen. Den starken Willen der Bürgerinnen und Bürger, über die Wahrnehmung des Wahlrechts hinaus gut informiert am politischen Leben aktiv teilzunehmen, zeigen nicht nur Stuttgart 21 und die Veröffentlichung und Diskussion staatlicher Dokumente auf WikiLeaks. Die Bedeutung der Informationsfreiheit als Voraussetzung und Grundlage politischer Partizipation in der modernen Demokratie ist in der jüngsten Zeit auch an vielen anderen Stellen deutlich geworden. Die zeitgemäße Nutzung des Internets in einer modernen Demokratie ist eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen.

Die Haltung der Bundesregierung zum Thema Informationsfreiheit ist nach wie vor unklar: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP heißt es lediglich: „Die Ansprüche des Verbrauchers auf Information werden in einem einheitlichen Gesetz zur Regelung der Informationsansprüche des Bürgers zusammengefasst.“ Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt jedoch bis heute nicht vor. Die einzige erkennbare politische Linie der Bundesregierung im Hinblick auf die Informationsfreiheit scheint eine passive, den unbefriedigenden Status quo tendenziell begünstigende Haltung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Plant die Bundesregierung eine Neuregelung des Informationszugangsrechts?

a) Wenn ja, wann soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden?

b) Wenn ja, welche sind die wesentlichen Zielsetzungen der Bundesregierung dabei?

c) Wenn nein, warum nicht?

d) Wie bewertet die Bundesregierung den Entwurf für ein Bürgerinformationsgesetz, den Greenpeace e. V., netzwerk recherche e. V. und die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e. V. am 21. Dezember 2010 vorgelegt haben?

e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage des Bestehens einer Bundeskompetenz für ein bundesweit einheitliches Informationszugangsgesetz (bitte ausdifferenziert nach verschiedenen Sachpolitiken beantworten)?

2

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Verhältnis des Informationszugangsanspruchs nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG zu anderen Informationszugangsansprüchen normenklarer als bislang zu regeln, und in welche Richtung gehen dabei ihre Überlegungen?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entschließung „Verträge zwischen Staat und Unternehmen offen legen!“ der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) vom 13. Dezember 2010, und wird sie eine diesbezügliche Bundesregelung in Anlehnung an die neue Berliner Landesregelung vorschlagen?

4

Sieht die Bundesregierung angesichts vermehrter Kritik an der Praxis der Anwendung des § 6 Satz 2 IFG (Informationsverweigerung zum Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) und Berichten von Verwaltungsbeamten über Furcht vor Schadenersatzklagen Privater gegen die öffentliche Verwaltung Neuregelungsbedarf?

Wenn ja, wie müssen Neuregelungen aussehen?

Wenn nein, warum nicht?

5

Welche Definition des Begriffes „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ legen die verschiedenen, nach dem IFG Verpflichteten bei der Anwendung des § 6 Satz 2 IFG zugrunde?

6

Wie lauten die einschlägigen Verwaltungsvorschriften bzw. Anwendungshinweise zu § 6 Satz 2 IFG?

7

Wie steht die Bundesregierung zu folgendem Vorschlag für eine gesetzliche Definition des Begriffs der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne dieses Gesetzes sind alle Tatsachen, die 1. technische und kaufmännische Aspekte eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes betreffen, 2. nicht offenkundig, d. h. nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind, 3. nach dem ausdrücklich oder stillschweigend erklärten Willen des Unternehmens geheim gehalten werden sollen und 4. den Gegenstand eines berechtigten Interesses des Unternehmers abbilden“?

8

Hält die Bundesregierung die vom BfDI in seinem zweiten Tätigkeitsbericht beschriebene Praxis, unter Berufung auf Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Privaten den Informationszugang zu verweigern, für vereinbar mit dem geltenden IFG?

9

Plant die Bundesregierung, im Rahmen eines Gesetzentwurfs zur Änderung des IFG eine Abwägungsklausel einzuführen, nach der – entsprechend europäischen Standards – eine Ablehnung des Zugangs zu Information nur dann erfolgen kann, wenn ausnahmsweise schutzwürdige Interessen Dritter das Informationsinteresse des Antragstellers überwiegen (sollten keine Pläne dahingehend existieren, bitte ausführlich begründen, warum dies nicht der Fall ist)?

10

Hält die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung bestimmter Fälle, in denen ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung nicht besteht, für sinnvoll?

11

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht für

a) Ergebnisse amtlicher Messungen und

b) Angaben über Empfänger und Höhe öffentlicher Fördermittel?

12

Sieht sich die Bundesregierung durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Januar 2011, wonach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG keine Differenzierung zwischen Regierungshandeln und Behördenhandeln erlaubt, veranlasst, ihre Praxis der Informationsverweigerung bzw. Informationsgewährung zu ändern?

Wenn ja, wie könnten derartige Änderungen aussehen?

Wenn nein, warum nicht?

13

Sieht die Bundesregierung nach den Urteilen mehrerer Verwaltungsgerichte (VG) (z. B. VG Frankfurt, Urteil vom 23. Januar 2008 – 7 E 3280/06 und Hessischer VGH, Beschluss vom 9. März 2010 – 6 A 1684/08), die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin – zur Herausgabe von Informationen verpflichten, Anlass zur Änderung der Praxis der BaFin?

Wenn ja, wie könnten derartige Änderungen aussehen?

Wenn nicht, warum nicht?

14

Wie lauten die Anwendungshinweise der BaFin zum IFG?

15

Plant die Bundesregierung, den Anwendungsbereich des IFG im Hinblick auf die Finanzaufsicht einzuschränken, wie dies durch den Gesetzentwurf des sog. Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/11613) versucht wurde?

16

Welcher Zusammenhang besteht nach Ansicht der Bundesregierung zwischen dem Verwaltungsaufwand für eine Informationsanfrage und den erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmungen über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Ablehnungsgrundes?

17

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um den vom BfDI in seinem zweiten Tätigkeitsbericht (S. 36) festgestellten sehr hohen Fortbildungsbedarf im Hinblick auf das IFG in der Bundesverwaltung zu decken (bitte konkrete Aufschlüsselung der Maßnahmen der Bundesregierung in den Jahren 2009 und 2010 einschließlich der dafür veranschlagten Kosten)?

18

Welche konkreten Fortbildungsmaßnahmen sind für 2011 geplant?

19

Welche der verpflichteten Behörden hat § 11 Absatz 1 IFG umgesetzt, wonach die Behörden Verzeichnisse führen sollen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen?

a) Welche Art von Verzeichnissen führen diese Behörden? Sind diese Verzeichnisse aufgeschlüsselt nach Sachthemen, Vorgangsnummern, Dokumentennummern und/oder anderen Kriterien?

b) Welche Auswirkungen haben die E-Government-Bestrebungen der Bundesregierung auf Informations- und Dokumentenverzeichnisse der Verwaltung/der Regierungsbehörden?

c) Welche Schritte müssten nach Ansicht der Bundesregierung unternommen werden, um in Deutschland Dokumentenregister nach dem Vorbild der Dokumentenregister der EU-Organe zu erstellen, die diese gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 zu führen haben?

d) Wurde eine solche oder eine ähnliche Möglichkeit von der Bundesregierung geprüft, oder ist dies anvisiert?

20

Welche der verpflichteten Behörden sind der Verpflichtung aus § 11 Absatz 2 IFG, Organisations- und Aktenpläne allgemein zugänglich zu machen, nicht nachgekommen?

21

Soweit die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Organisations- und Aktenplänen erfüllt wurde, in welcher Form wurden die Organisations- und Aktenpläne allgemein zugänglich gemacht?

22

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der WikiLeaks-Debatte und der vermehrten Forderung nach einer proaktiven Informationspolitik der Bundesregierung (siehe zum Beispiel die Entschließung „Open Data: Mehr statt weniger Transparenz!“ der IFK vom 13. Dezember 2010)? Welchen gesetzlichen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung in dieser Hinsicht?

23

Wie ist der Stand der Bemühungen der Bundesregierung im Hinblick auf § 11 Absatz 3 IFG, wonach die Behörden geeignete Informationen in elektronischer Form zugänglich machen sollen (bitte getroffene Maßnahmen, Vorüberlegungen, Zeitpläne und Konzepte detailliert auflisten)?

24

Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um das IFG bei den Bürgerinnen und Bürger bekannter zu machen?

25

Welche Behörden weisen in Broschüren oder auf ihrer Homepage auf die Ansprüche nach dem IFG hin (wir bitten um die Beantwortung der Frage im Hinblick auf tatsächlich existierende Hinweise, nicht im Hinblick auf eine etwaige diesbezügliche rechtliche Verpflichtung)?

26

Welche Internetportale von verpflichteten Behörden bieten die Möglichkeit, ein Informationsgesuch online zu stellen?

27

Auf welchem Stand ist die Entwicklung der Open-Data-Plattform der Bundesregierung, die bis 2013 funktionsfähig sein soll?

28

An welchen Vorbildern orientiert sich die Entwicklung der Open-Data-Plattform?

29

Auf welchen Feldern soll die deutsche Lösung besonders innovativ und produktiv sein?

30

Welche Daten und Informationen will die Bundesregierung zuerst zugänglich machen (bitte prioritär mit Zeitplan auflisten)?

31

Welches Verhältnis soll die Plattform zu Portalen auf Kommunen-, Länder- und gegebenenfalls auf EU-Ebene haben?

32

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Interoperabilität mit Portalen auf kommunaler, regionaler und europäischer Ebene zu sichern?

33

Welche Projektphasen, welchen Zeitplan und welchen Finanzierungsrahmen sieht die Bundesregierung für die Entwicklung der Open-Data-Plattform vor?

34

Ist eine technische Basis auf Open-Source-Software geplant? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nicht, bitte begründen, warum nicht.

35

Werden auch zivilgesellschaftliche Akteure an der Entwicklung der Plattform beteiligt sein?

Wenn ja, wer, und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

36

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Forderungen der Open-Data-Bewegung nach

a) vollständiger,

b) zeitnaher,

c) nachhaltiger,

d) diskriminierungs- und barrierefreier,

e) maschinenlesbarer,

f) nicht proprietärer und

g) lizenzfreier Publikation von Primär- und Rohdaten?

37

Ist nach heutigem Planungsstand vorgesehen, neben der Bereitstellung kostenloser Daten auf der Plattform auch Daten gegen Entgelt anzubieten?

Wenn ja, welche Daten sollen gegen Entgelt angeboten werden?

38

In welcher Form möchte die Bundesregierung innovative Open-Data-Anwendungen fördern?

Berlin, den 1. April 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen