Kontamination von Seeschiffen
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Durch die Katastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima wurde und wird Radioaktivität freigesetzt. Bisher wurde bekannt, dass neben einer Strahlenbelastung in der Luft auch das Meer und das Grundwasser betroffen sind. Es wurde Radioaktivität in Milch, Fleisch und Gemüse festgestellt und vor dem Trinkwasser gewarnt. Derzeit kommt es vor allem darauf an, die Gefahren am Unglücksreaktor selbst zu bekämpfen, um das weitere Freisetzen radioaktiver Stoffe einzudämmen. Gleichzeitig muss sich jedoch auch schon jetzt mit der Beseitigung der Folgeschäden beschäftigt werden. Hierzu gehören die Auswirkungen auf die internationale Seeschifffahrt. So wurde im Hafen der chinesischen Stadt Xiamen ein Schiff zurückgewiesen, weil auf dem Oberdeck und an den Außenseiten von Containern erhöhte Radioaktivität festgestellt wurde. Sowohl bei den Reedereien als auch bei Hafenbetreibern und Lotsen besteht derzeit Unsicherheit, wie mit radioaktiv kontaminierten Schiffen umzugehen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Gibt es einen Aktionsplan des Bundes, wie mit strahlenbelasteten Seeschiffen umzugehen ist, und was beinhaltet dieser Aktionsplan?
Falls es keinen Aktionsplan gibt, soll ein solcher Aktionsplan entworfen werden bzw. welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um auf die Gefährdung durch strahlenbelastete Seeschiffe zu reagieren?
Welche Aktionspläne, wie mit strahlenbelasteten Seeschiffen umzugehen ist, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung seitens welcher Bundesländer, und was beinhalten diese Aktionspläne gegebenenfalls?
Welche Grenzwerte gelten für radioaktiv belastete Seeschiffe sowie auf dem Seeweg transportierte Güter, und wie, wo und durch wen wird diese Belastung festgestellt?
Welche Möglichkeiten gibt es zum Schutz von Lotsen, die als erste mit den Schiffen in Kontakt kommen, und wer sind die Ansprechpartner, an die sich betroffene Lotsen für weitere Informationen wenden können?
Wie muss nach Ansicht der Bundesregierung mit kontaminierten Schiffen umgegangen werden bzw. wie können diese dekontaminiert werden?
Wer ist für die Dekontamination von Seeschiffen zuständig, welche Ausrüstung ist hierfür erforderlich, und wo wird diese Ausrüstung für den Einsatzfall vorgehalten?
Welche Kapazitäten für die Dekontamination von Seeschiffen stehen in Deutschland zur Verfügung?
Anders gefragt, wie viele Schiffe welcher Größe können nach Ansicht der Bundesregierung pro Woche oder Monat in Deutschland dekontaminiert werden?
Inwiefern, und wie schnell könnten diese Kapazitäten nach Ansicht der Bundesregierung bei Bedarf erhöht werden?
Wie teuer ist nach Kenntnis der Bundesregierung diese Art von Seeschiffdekontamination?
Welche Erfahrungswerte liegen in diesem Zusammenhang vor?
Falls keine Erfahrungswerte vorliegen, wie teuer ist nach Schätzung der Bundesregierung diese Art von Seeschiffdekontamination?
Wer muss die Dekontamination bezahlen?
Welche Möglichkeiten bestehen zur Entsorgung radioaktiv belasteter Schiffsausrüstungen bzw. Schiffsabfälle sowie kontaminierten Ballastwassers?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit eines europaweit abgestimmten Vorgehens, welche Institutionen sind eingebunden, und wer hat die Federführung innerhalb der Bundesregierung?