Geplante Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen bei der US-Militärbasis Katterbach-Illesheim
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Uwe Kekeritz, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 14. Dezember 2010 berichtete die „Fränkische Landeszeitung“ umfangreich über den Bau einer Ortsumgehung (OU) bei Katterbach an der B 14. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage vom 10. Dezember 2010 (Bundestagsdrucksache 17/4171) antwortet die Bundesregierung, dass unter anderem für die OU Katterbach – als einer Bundesfernstraße im Weiteren Bedarf – Planungsrecht erteilt wurde. Im Bundesverkehrswegeplan von 2003 und im Anhang zum Fernstraßenausbaugesetz findet sich diese Ortsumfahrung jedoch nicht. In der Antwort zu Frage 22 der Bundesregierung vom 10. Dezember 2010 heißt es: „Die Zustimmung des BMVBS zur Aufnahme von Planungen durch die Bayerische Straßenbauverwaltung erfolgte für die folgenden Vorhaben aufgrund des zu erwartenden unvorhergesehenen Verkehrsbedarfs.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie kommt es dazu, dass von der OU Katterbach als einer Bundesfernstraße im Weiteren Bedarf gesprochen wird?
Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der oben genannte Planungsauftrag erteilt?
Trifft es zu, dass dem Vorhaben einer Ortsumgehung um Katterbach 2010 von der Bundesregierung ein unvorhergesehener höherer Verkehrsbedarf entsprechend § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes zuerkannt wurde, und worin bestanden die unvorhersehbaren Punkte im Einzelnen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die dafür zugrunde liegenden Verkehrsprognosen nur durch den Bau einer neuen Siedlung zustandekommen können, von der nicht einmal klar ist, wann und ob diese Siedlung gebaut wird?
Trifft es zu, dass der Bundesregierung ein oder mehrere Anträge für eine Ortsumgehung um Katterbach vorlagen, und falls ja, wann wurden diese jeweils gestellt und welche konkreten Projektideen verfolgen sie?
Wie unterscheiden sich die der Bundesregierung vorliegenden Anträge zu einer Ortsumgehung um Katterbach in ihrer Begründung im Zeitverlauf?
Trifft es zu, dass bereits vor drei bis vier Jahren ein Antrag über eine Ortsumgehung um Katterbach von der Bundesregierung negativ beschieden wurde, und falls ja, worauf beruhte die Ablehnung?
Spielten Überlegungen zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei der Betrachtung der jeweiligen Anträge eine Rolle, und falls ja, welche waren das im Einzelnen?
Spielten Überlegungen zur steigenden Inanspruchnahme der Ortsdurchfahrt Katterbach bei der Betrachtung der jeweiligen Anträge eine Rolle, und falls ja, wie sahen diese im Einzelnen aus?
Wird die OU Katterbach anderen Straßenbauprojekten in der Region Westmittelfranken (Planungsregion 8) vorgezogen, und falls ja, mit welcher Begründung?
Sind Kosten für diese Umgehung im derzeitigem Planungsstand von rund 9 Mio. Euro zutreffend beziffert, und in welcher Höhe plant die Bundesregierung die US-Streitkräfte gemäß dem Fernstraßenausbaugesetz an den entstehenden Kosten zu beteiligen?
Trifft es zu, dass die US-Streitkräfte mit Bezug auf das NATO-Truppenstatut eine Liegenschaftsanforderung im Zusammenhang mit dem Standort Ansbach-Katterbach gestellt haben, und falls ja, was hatte diese Liegenschaftsanfrage zum Inhalt?
Wie hat die Bundesregierung die Liegenschaftsanforderung der US-Streitkräfte beschieden, und mit welcher Begründung?
Trifft es zu, dass die Liegenschaftsanforderung die Ortsdurchfahrt Katterbach betraf, und falls ja, wie wäre im Fall einer positiven Bescheidung der Anforderung ein Ersatz für die Ortsdurchfahrt in geographischer und finanzieller Hinsicht realisiert worden?
Wie viele Grundstückseigner wären von einer ggf. notwendigen Beschaffung von Bauland bei einer Trassenführung laut derzeitigem Planungsstand betroffen?
Liegen der Bundesregierung Ergebnisse von Verkehrszählungen aus dem Sommer 2010 im Umfeld der Kasernen Ansbach-Katterbach und Ansbach-Shipton vor, und falls ja, wie lauten die Ergebnisse?