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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Neuausrichtung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut

Besetzung der Ständigen Impfkommission (STIKO), fehlendes Bewertungsverfahren für Impfstoffe, gesetzliche Änderungen zur Ausrichtung der Arbeitsweise der STIKO an den Methoden der evidenzbasierten Medizin, Veröffentlichung der Protokolle der STIKO-Sitzungen, Entsendung von Patientenvertretern in die STIKO<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

28.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/546611. 04. 2011

Neuausrichtung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut

der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Mitglieder der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut werden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Benehmen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden alle drei Jahre neu berufen. Mit der kürzlich erfolgten turnusgemäßen Neubesetzung der STIKO soll laut der Auskunft des BMG ein Fokus auf evidenzbasierte Medizin und Methodik gelegt werden (Süddeutsche Zeitung vom 2. März 2011). Bislang hat die STIKO jedoch keinen gesetzlichen Auftrag, Methoden der evidenzbasierten Medizin zur Entscheidungsgrundlage für ihre Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen zu machen. Die personelle Neubesetzung der STIKO mit Mitgliedern aus unterschiedlichen Fachgebieten geht bislang nicht mit einer gesetzlichen Erweiterung ihres Handlungsauftrages einher. So gehören wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Bewertungen nicht zum gesetzlichen Auftrag der STIKO. Die Empfehlungen erfolgen insbesondere auf der Basis von Wirksamkeitsangaben und Informationen zu möglichen Impfrisiken sowie unter Einbeziehung der epidemiologischen Nutzen-Risiko-Abwägung (§ 1 der Geschäftsordnung der STIKO).

Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen (§ 20d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V). Einzelheiten zu Voraussetzungen sowie Art und Umfang der Leistungen bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20d Absatz 1 SGB V (Schutzimpfung-Richtlinie/SiR) auf der Grundlage der STIKO-Empfehlungen.

Seit einigen Jahren hat ein Wandel zu einer evidenzbasierten Bewertung von Arzneimitteln und medizinischen Behandlungsmethoden stattgefunden. So erstellt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des G-BA oder des BMG evidenzbasierte Gutachten, um die Vor- und Nachteile medizinischer Leistungen objektiv zu überprüfen. Vergleichbare Prüfverfahren werden für Impfstoffe nicht angewendet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Auf welcher Entscheidungsgrundlage und anhand welcher Kriterien hat die Bundesregierung die Berufungen und Abberufungen der STIKO-Mitglieder vorgenommen (bitte für die einzelnen Neu- und Abberufungen begründen)?

2

Warum wurden die abberufenen STIKO-Mitglieder – wie vom ehemaligen STIKO-Vorsitzenden Friedrich Hofmann behauptet (Deutsches Ärzteblatt vom 25. Februar 2011) – vom BMG erst im Nachhinein über ihre Abberufung informiert?

3

a) Wie bewertet die Bundesregierung, dass es für Impfstoffe, die von der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, bislang kein – anderen Arzneimitteln und Behandlungsmethoden vergleichbares – Bewertungsverfahren gibt?

b) Will die Bundesregierung diese unterschiedlichen Rahmenbedingungen auch in Zukunft aufrechterhalten?

Falls ja, warum?

a) Falls nein, welche Alternativen plant die Bundesregierung insbesondere vor dem Hintergrund, die Arbeitsweise der STIKO an den Methoden der evidenzbasierten Medizin auszurichten?

Sollte das Bewertungsverfahren aus ihrer Sicht grundsätzlich bei der STIKO oder beim G-BA angesiedelt sein?

4

Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Änderung, mit der die STIKO verpflichtet wird, ein Methodenpapier zu erarbeiten, das auch Informationen darüber enthält, nach welchen Kriterien der evidenzbasierten Medizin die STIKO zukünftig arbeitet?

Falls nein, warum nicht?

5

Kann das IQWiG nach der Auffassung der Bundesregierung Impfstoffe nach den Methoden der evidenzbasierten Medizin bewerten und entsprechende Gutachten erstellen, und wie bewertet sie dies gegebenenfalls?

6

a) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, dass die STIKO in Anlehnung an das IQWiG Methodenpapiere zur Nutzen- und Kosten-Nutzen-Bewertung für Impfstoffe erstellen soll?

b) Können die Methodenpapiere des IQWiG dabei als Vorbild dienen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die STIKO durch den G-BA oder das BMG zu bestimmten Fragestellungen, die beispielsweise die Finanzierung von Impfstoffen durch die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung betreffen, zu beauftragen, Empfehlungen zu erarbeiten, die auf einem dem IQWiG vergleichbaren Verfahren der Entscheidungsfindung beruhen?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Niederschriften der STIKO-Sitzungen vollständig und routinemäßig zu veröffentlichen?

Falls ja, wann und wo?

Falls nein, warum nicht?

9

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, Patientenvertreter und Patientenvertreterinnen in beratender Funktion in die Arbeit der STIKO einzubeziehen?

Berlin, den 11. April 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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