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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Erdöl- und Erdgasspeicher in Deutschland

Existierende Anlagen, Speicherkapazitäten, Bedeutung für Energiepolitik und &ndash;sicherheit, überbrückbare Zeiträume bei ausbleibenden Lieferungen, Bau- und Betriebsgenehmigungen, Entschädigung bei Schäden an Wohnbauten durch Bodenabsenkungen, sicherheitstechnische Auflagen und Kompensationsmöglichkeiten, Soleeinleitung in die Nordsee<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

04.05.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/559518. 04. 2011

Erdöl- und Erdgasspeicher in Deutschland

der Abgeordneten Oliver Krischer, Thilo Hoppe, Hans-Josef Fell, Dorothea Steiner, Ingrid Nestle, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zu Beginn der 1970er-Jahre beauftragte die Bundesregierung die Energieversorger in Deutschland damit, eine nationale Reserve an Erdöl- und Erdgasspeichern anzulegen. Die Speicher sollten einerseits dazu dienen, kurzfristige Schwankungen im Verbrauch auszugleichen, andererseits sollten sie im Falle von Lieferengpässen zur Versorgungssicherheit in Deutschland beitragen. Einer dieser Kavernenspeicher beispielsweise liegt im Kreis Wittmund auf dem Gelände der Gemeinde Friedeburg, nahe den Ortschaften Horsten, Etzel und Marx. Damals angelegt zur Bevorratung der nationalen Erdölreserve, werden vorhandene Kavernen nun zur Gasspeicherung genutzt, und darüber hinaus neue angelegt. So werden die Kavernenspeicher von gegenwärtig 40 auf 144 Kavernen ausgebaut. Damit verbunden ist auch der Bau mehrerer Gasverdichterstationen und weiterer oberirdischer Industrieanlagen, die von mehreren Unternehmen betrieben werden. Es handelt sich um den größten Erdgasspeicher Europas. Für die Anwohnerinnen und Anwohner des Gasspeichers bedeuten Bau und Betrieb der Anlage jedoch enorme Belastungen. Sie sind durch Bodenabsenkungen unter Meeresniveau und einer Industrialisierung der Landschaft mit allen Begleiterscheinungen sowie einer Verschmutzung der Nordsee durch die Einleitung von Sole in den Jadebusen betroffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche großen Speicheranlagen existieren in Deutschland insgesamt (bitte auflisten nach Kubikmeter Kapazität und Standort getrennt für Erdöl und Ergas)?

2

Wie hat sich die Gesamtkapazität in den letzten 30 Jahren verändert?

3

Welche Speicherkapazitäten für Erdöl und Erdgas befinden sich gegenwärtig im Bau, bzw. für welche Kapazitäten liegen Anträge vor?

4

Welche Unternehmen betreiben gegenwärtig Erdgas- bzw. Erdölspeicher in Deutschland?

5

Wo befinden sich gegenwärtig Erdöl- und Erdgasspeicher in Deutschland, und wo befinden sich solche Speicher im Bau?

6

Welche Bedeutung besitzen große Kavernenspeicher für Erdöl und Erdgas in der Energiekonzeption der Bundesregierung?

7

Auf welche Weise haben die Bundesregierung oder die Länder direkt oder indirekt die Errichtung und den Betrieb solcher Kavernenspeicher in der Vergangenheit veranlasst oder gefördert?

Für welche Speicheranlagen trifft dies zu?

8

Welche energiepolitischen Ziele verfolgte bzw. verfolgt die Bundesregierung damit?

9

Welche veränderten Prioritäten hat es in den letzten Jahren gegeben?

10

Welche Zeiträume können in Deutschland durch die vorhandenen Speicher im Falle eines Ausbleibens von Erdöl- und Erdgaslieferungen überbrückt werden?

11

Dienen z. B. die im Landkreis Wittmund errichteten oder noch geplanten Kavernenspeicher der „nationalen Energiesicherheit“?

Wenn ja, in welcher Weise?

12

Erachtet die Bundesregierung unter Aspekten der Versorgungssicherheit einen weiteren Ausbau der Speicherkapazitäten für Erdöl und Erdgas als notwendig, und wenn ja, warum?

13

In welcher Weise sind derartige Speicher Dritten zugänglich, die nicht den Speicher besitzen oder betreiben?

Gibt es Ansprüche auf (Mit-)Nutzung für Dritte?

14

Wird das in den Kavernen komprimierte Gas bei seiner Expansion auch zur Stromerzeugung genutzt, oder sind der Bundesregierung Überlegungen, Studien, Projekte etc. bekannt, dies zu tun?

Wenn ja, welche?

15

Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Genehmigungen für den Bau und den Betrieb von Erdgas- bzw. Erdölspeichern vergeben?

16

Ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Erdöl- bzw. Erdgasspeicher eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?

17

Sollte es zu Schäden an der nahegelegenen Wohnbebauung durch Bodenabsenkungen kommen, auf welcher rechtlichen Grundlage wird im Streitfall über eventuelle Entschädigungen entschieden?

18

Hält die Bundesregierung die existierenden rechtlichen Grundlagen für Schadensfälle an Wohnbebauungen, welche durch Bodenabsenkungen hervorgerufen wurden, für ausreichend?

19

Warum wurde bei den Gebäuden im Senkungstrichter keine Nullmessung zum Nachweis möglicher späterer Bergschäden vor dem Beginn der Errichtung neuer Kavernen durchgeführt?

20

Erachtet die Bundesregierung die existierenden sicherheitstechnischen Auflagen für Gasspeicher und Gasverdichterstationen für ausreichend, und wenn ja, wieso konnte es zu einem solchen Großbrand wie am 26. Oktober 2007 in der Gemeinde Emsbüren kommen?

21

Erachtet die Bundesregierung es als angemessen, dass ein Großprojekt wie die Gasspeicherkavernen in der Gemeinde Friedeburg im Kreis Wittmund mit einer eigenen Werksfeuerwehr ausgestattet wird, und wenn nein, warum nicht?

22

Welche Mengen an Sole werden gegenwärtig durch den Betrieb des Speichers in die Nordsee eingeleitet, und wie wird dieser Vorgang behördlich überwacht?

23

Bewertet die Bundesregierung die Einleitung von Sole in die Nordsee als unbedenklich, und wenn ja, warum?

24

Ab welcher Menge eingeleiteter Sole erachtet die Bundesregierung die Einleitung von Sole in die Nordsee als problematisch?

25

Mit welchen finanziellen Rücklagen wird sichergestellt, dass die IVG Immobilien AG und die Betreiber der Gasverdichterstationen genügend finanzielle Rücklagen haben, um eventuelle Schadensereignisse kompensieren zu können?

Berlin, den 15. April 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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