Sicherheit an Baustellen bei laufendem Eisenbahnbetrieb
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Ziel, sowohl einen reibungslosen Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten als auch die Infrastruktur zu erhalten, zu erweitern oder leistungsfähiger zu gestalten, macht immer wieder Bauarbeiten bei laufendem Eisenbahnbetrieb erforderlich. Die Arbeiten sind dabei so zu planen und abzuwickeln, dass die vom Eisenbahnbetrieb ausgehenden Gefahren keinerlei Auswirkungen auf den Arbeitsschutz auf der Baustelle haben, umgekehrt aber auch keine Gefährdungen des Eisenbahnbetriebs durch die Baustelle entstehen. Bauarbeiten während des Bahnverkehrs nötigen deshalb zu erhöhten Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Inwieweit hält es die Bundesregierung für ausreichend, dass der Umgang mit Betriebs- und Bauanweisungen nur in einem internen Richtlinienwerk der Deutschen Bahn AG (DB AG) geregelt wird?
Hält die Bundesregierung neue gesetzliche Regelungen oder Regelungen der Unfallversicherungsträger für notwendig, um die Sicherheit an Baustellen bei laufendem Eisenbahnbetrieb besser zu gewährleisten?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung die Qualität der Sicherung von Baustellen bzw. Arbeitsstellen im Eisenbahnbetrieb verbessert werden, und bedarf es dazu erweiterter Zuständigkeiten für das Eisenbahn-Bundesamt oder der Unfallversicherungsträger?
In wie vielen Fällen wurde das Eisenbahn-Bundesamt über die unzureichende Qualität von Betriebs- und Bauanweisungen in den letzten zehn Jahren informiert?
Wie wurde das Eisenbahn-Bundesamt danach tätig?
In wie vielen Fällen führte die unzureichende Qualität von Betriebs- und Bauanweisungen in den letzten zehn Jahren zu Unfällen?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Unfallstatistik des Eisenbahn-Bundesamtes geeignet, Fehlerursachen zu benennen?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, was tut die Bundesregierung, um die Defizite abzuwenden?
Auf welche Weise stellt die DB Netz AG sicher, dass Betriebs- und Bauanweisungsanträge nur von entsprechend qualifiziertem Personal gestellt werden?
Welche Kontrollmechanismen gibt es dafür?
Wie wird die Qualifikation des Antragstellers bei Vorlage des Betriebs- und Bauanweisungsantrags geprüft?
Wie wird gewährleistet, dass die Betriebs- und Bauanweisungsbearbeiter regelmäßig fortgebildet und systematisch geprüft werden?
In welchem Turnus finden diese Überprüfungen statt?
Auf welche Weise wird sichergestellt, dass die in der Betriebs- und Bauanweisung enthaltenen Regelungen adäquat und für den Anwender verständlich sowie praktikabel sind?
Hält die Bundesregierung diese Maßnahmen für ausreichend?
Auf welche Art wird die Schulung und Einweisung der Anwender überprüft?
Hält die Bundesregierung diese Maßnahmen für ausreichend?
In wie vielen Fällen wurde das Eisenbahn-Bundesamt über die nicht fristgerechte Zuleitung von Betriebs- und Bauanweisungen an die zuständigen Fahrdienstleiter in den letzten zehn Jahren informiert?
Wie wurde das Eisenbahn-Bundesamt danach tätig?
In wie vielen Fällen musste in den letzten zehn Jahren wegen gravierender Mängel in den Betriebs- und Bauanweisungen der Weiterbetrieb einer Baustelle durch das Eisenbahn-Bundesamt oder den Unfallversicherungsträger untersagt werden?
Wie hoch ist der Prozentsatz an Stichproben, die das Eisenbahn-Bundesamt oder der Unfallversicherungsträger bei Baumaßnahmen unter laufendem Eisenbahnbetrieb erhebt?
Hält es die Bundesregierung für notwendig, diesen Stichprobensatz zu erhöhen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Gibt es Fälle, in denen Bau- und Betriebsanweisungen durch „Nachweise gleicher Sicherheit“ ersetzt wurden?
Wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies in den letzten zehn Jahren geschehen?
Prüft das Eisenbahn-Bundesamt die Berechtigung dieser „Nachweise gleicher Sicherheit“?
Wenn ja, auf welche Weise?
Gibt es in der Unfallstatistik des Eisenbahn-Bundesamtes die Rubrik „Nachweise gleicher Sicherheit“?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung die Erstellung der Richtlinie im Rahmen des Sicherheitsmanagementsystems der DB AG für ausreichend und transparent?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Hält die Bundesregierung die internen Richtlinien der DB AG für ausreichend, um eine permanente Kontrolle der Wirksamkeit der Regeln und Verbesserungsmaßnahmen bei anerkannten Defiziten zu gewährleisten?