Agrarpolitische Konsequenzen aus dem Sandsturm bei Rostock am 8. April 2011
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Dr. Anton Hofreiter, Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 8. April 2011 wurden durch Starkwind südlich von Rostock auf Ackerflächen große Mengen Staub und Sand aufgewirbelt. In der Folge kam es auf der A 19 zu einem folgenschweren Verkehrsunfall aufgrund massiver Sichtbehinderungen. Bei der Ursachensuche wurde in der Öffentlichkeit neben verkehrsrelevanten Fragen auch thematisiert, ob derartige Sand- und Staubstürme durch die großflächige Agrarstruktur ohne Strukturelemente wie Hecken, Büsche und Bäume begünstigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie häufig kommen Stürme dieser Stärke in Deutschland vor?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr einer Zunahme derartiger Stürme infolge des Klimawandels ein?
Welche besonderen Umstände haben zu den verheerenden Auswirkungen vom 8. April 2011 geführt?
Welche Größe haben die am Unfallort angrenzenden Ackerflächen?
Was wurde auf diesen Ackerflächen angebaut bzw. was soll angebaut werden?
Wurden die betroffenen Flächen im Erosionskataster als erosionsgefährdet eingeordnet?
Wenn ja, welche Erosionsschutzmaßnahmen wurden angeordnet bzw. durchgeführt?
Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus dem Vorfall für die gute fachliche Praxis ziehen
bezüglich Erosionsschutz auf Schlägen dieser Größe,
bezüglich Winterbegrünungspflicht für Schläge dieser Größe,
für Einfügung von Strukturelementen auf Schlägen dieser Größe,
bezüglich der Humusreproduktion?
Stimmt die Bundesregierung zu, dass Sandstürme, wie der vom 8. April 2011, durch Strukturelemente, wie Hecken, Büsche und Bäume, verhindert bzw. abgemildert werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ziehen?
Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der GAP-Reform dafür einsetzen, die Gewährung von Direktzahlungen an die Einhaltung eines Mindestflächenanteils ökologischer Vorrangflächen mit entsprechenden Strukturelementen zu koppeln?
Stimmt die Bundesregierung zu, dass Bewirtschaftungsauflagen wie Winterbegrünung, Mindestfruchtfolgen, zur Humusreproduktion sowie die Begrenzung der Schlaggrößen in winderosionsgefährdeten Gebieten dazu beitragen, Sand- und Staubstürme, wie am 8. April 2011, zu vermeiden bzw. abzumildern?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung bei der anstehenden GAP-Reform die Pläne von EU-Kommissar Dacian Ciolos unterstützen, die Gewährung von Direktzahlungen an die Einhaltung von Mindestbewirtschaftungsauflagen, wie einer Winterbegrünung, Mindestfruchtfolge, Humusreproduktion, Grünlandumbruchverbot sowie die Begrenzung der Schlaggrößen in winderosionsgefährdeten Gebieten, zu binden?