Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr
der Abgeordneten Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Tom Koenig, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zuge der Transformation der Bundeswehr zu einer Freiwilligenarmee wird die Frage nach der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften im Kontext der Personalgewinnung umfassend diskutiert. Als Bestandteil dieser Diskussion hat das Thema Vereinbarkeit von Familie und Dienst eine prominente Rolle eingenommen. Es ist jedoch verkehrt, diese Diskussion lediglich auf die Gewinnung neuer Bewerberinnen und Bewerber zu verkürzen. Die zentrale Motivation sollte sich aus dem eigenen Anspruch ergeben, der unter anderem in § 31 Absatz 1 des Soldatengesetzes festgeschrieben ist: „Der Bund hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Berufssoldaten und des Soldaten auf Zeit sowie ihrer Familien (…) zu sorgen.“ Diese besondere Fürsorgepflicht besitzt im Lichte der Belastungen durch Auslandseinsätze und die bereits durchgeführte und nun erneut anstehende Reform der Bundeswehr Gültigkeit – und zwar nicht nur für die Soldatinnen und Soldaten sondern auch die Zivilbediensteten und deren Familien.
Trotz zahlreicher Maßnahmen wird teilweise erhebliche Kritik am Stand der Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr geäußert. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages berichtet in seinem letzten Jahresbericht 2010 unter anderem von Belastungen durch heimatferne Verwendungen, die Notwendigkeit transparenter und die Familiensituation berücksichtigender Verwendungsentscheidungen, oder Planungsunsicherheiten durch unklare Einsatzzeiten sowie die Belastung durch eine Erhöhung der Einsatzdauer. Der Deutsche Bundeswehr-Verband e. V. sieht Handlungsbedarf in den Bereichen Kinderbetreuung, Wahlmöglichkeit zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld sowie der verbindlichen Umsetzung des Handbuchs zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften (AU 1/500). Auch im persönlichen Gespräch mit Bundeswehrangehörigen werden diese und weitere Defizite in der Vereinbarkeit von Familie und Dienst beklagt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen63
Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr?
Welchen Verbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung, und welche Dringlichkeit misst sie diesem jeweils bei?
Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der zukünftigen Ausgestaltung der Bundeswehr, insbesondere im Hinblick auf die Transformation hin zu einer Freiwilligenarmee, ein?
Welche Kriterien mit Bezug zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst werden bei der Erarbeitung eines neuen Standortkonzeptes im Allgemeinen und einzelnen Standortentscheidungen im Speziellen berücksichtigt?
Inwiefern führt die Bundeswehr derzeit bzw. hat sie in den letzten fünf Jahren Forschungsprojekte zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Dienst durchgeführt?
Welche Ergebnisse haben die abgeschlossenen Projekte ergeben?
Inwiefern wurden aus den Ergebnissen Handlungsmöglichkeiten abgeleitet und umgesetzt?
Welche Mittel im Einzelplan 14 sind zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst konkret vorgesehen (bitte jeweils nach Titeln und Ansätzen für den Bundeshaushalt 2011 sowie für den Bundeshaushaltsentwurf 2012 aufschlüsseln)?
Inwiefern stehen im Einzelplan 14 Mittel für Kinderbetreuungsmaßnahmen zur Verfügung (bitte jeweils nach Titeln und Ansätzen für den Bundeshaushalt 2011 sowie für den Bundeshaushaltsentwurf 2012 aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Nutzen des Kinderbetreuungsportals der Bundeswehr?
Für welche Dienststellen steht das Betreuungsportal aus welchem Grund zur Verfügung?
Für welche Dienststellen steht das Betreuungsportal aus welchem Grund nicht zur Verfügung?
Welche Personengruppen haben darauf Zugriff?
Welche Ergebnisse hat die Pilotphase des Projektes erbracht, und inwiefern wurde sie wissenschaftlich begleitet?
Welche Maßnahmen trifft die Bundeswehr, um Rückmeldungen der Nutzer einzuholen, und welche Rückmeldungen hat sie bezüglich des Portals erhalten?
Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr aufgrund der Ergebnisse der Pilotphase bzw. der Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer getroffen?
Wie hoch beziffert die Bundeswehr die jährlichen Kosten des Kinderbetreuungsportals?
Wie plant die Bundeswehr, das Kinderbetreuungsportal in Zukunft weiter auszugestalten, und mit welchen Mitteln wird sie den weiteren Betrieb sicherstellen?
Wie viele Betreuungsplätze stehen im Kinderbetreuungsportal zur Verfügung, und wie viele konnten bisher darüber vermittelt werden?
Inwiefern bietet die Bundeswehr eigene Kinderbetreuungsmöglichkeiten an?
Wie viele eigene Kinderbetreuungsplätze bietet die Bundeswehr an (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Standort)?
Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten für einen der bundeswehreigenen Kinderbetreuungsplätze?
Wie viele Stunden am Tag umfassen die bundeswehreigenen Kinderbetreuungsplätze?
Bestehen bundeswehreigene Betreuungsangebote für Abend- und Nachtzeiten?
Bestehen kurzfristige bundeswehreigene Betreuungsangebote z. B. für den Krankheitsfall bei schulpflichtigen Kindern?
Plant die Bundeswehr, zukünftig eigene Kinderbetreuungsmöglichkeiten anzubieten?
Falls ja, welcher Zeitrahmen ist für die Schaffung dieser Kinderbetreuungsmöglichkeiten vorgesehen?
Welche Ergebnisse liegen aufgrund bereits durchgeführter Analysen zum Kinderbetreuungsbedarf den Dienststellen der Bundeswehr vor?
Welche Konsequenzen zieht die Bundeswehr aus den bereits durchgeführten Bedarfsanalysen?
Inwiefern stehen in welchen Dienststellen der Bundeswehr Eltern-Kind-Arbeitsplätze zur Verfügung?
Wie sind diese jeweils ausgestattet?
Inwiefern werden diese auch durch Bundeswehrangehörige genutzt?
Inwiefern bemüht sich die Bundeswehr darum, an ihren Standorten in Kooperation mit zivilen Trägern, Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder von Bundeswehrangehörigen zu schaffen?
Welche Möglichkeiten besitzen Bundeswehrangehörige, sich über Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu informieren?
Inwiefern unterstützt die Bundeswehr Initiativen von Bundeswehrangehörigen zur Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten am Standort?
Inwiefern unterstützt die Bundeswehr alleinerziehende Bundeswehrangehörige während besonders zeitintensiver Maßnahmen, wie beispielsweise der Teilnahme an Auslandseinsätzen, Lehrgängen, anderen Ausbildungsmaßnahmen oder Übungsplatzaufenthalten?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben in den letzten fünf Jahren Teilzeitarbeit beantragt, und wie vielen Anträgen wurde stattgegeben bzw. abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach
Laufbahn,
Dienstgradgruppe,
Teilstreitkraft, Organisationsbereich,
Truppengattung,
ggf. Grund für die Ablehnung)?
Inwiefern haben Soldatinnen und Soldaten in den letzten fünf Jahren Elternzeit genommen (bitte aufschlüsseln nach
Laufbahn,
Dienstgradgruppe,
Teilstreitkraft, Organisationsbereich,
Truppengattung,
Dauer der Elternzeit)?
Welche Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, damit ein militärischer bzw. ziviler Dienstposten auch in Teilzeit besetzt werden kann?
Wie stellt die Bundeswehr sicher, dass der Dienstbetrieb durch Elternzeit bzw. Teilzeit bedingte Abwesenheiten nicht beeinträchtigt wird?
Inwiefern wurden Anträge auf Elternzeit aufgrund befürchteter negativer Auswirkungen auf den Dienstbetrieb verweigert?
Wie viele Angestellte der Bundeswehr, die nach dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit zunächst in Teilzeit gearbeitet haben, konnten bis heute entgegen ihres Wunsches nicht wieder zu einer Vollzeittätigkeit zurückkehren?
Aus welchen Gründen war die Wiederaufstockung zu einer Vollzeittätigkeit jeweils nicht möglich?
Welche Maßnahmen plant die Bundeswehr, um in diesen Fällen Abhilfe zu leisten?
Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit getroffen, um eine Wiederaufstockung zu ermöglichen?
Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr ergriffen, um in Zukunft sicherzustellen, dass eine Wiederaufstockung nicht aufgrund mangelnder Beratung und nachteiliger Zusatzverträge verhindert wird?
Inwiefern wird die IT-Ausstattung von Arbeitsplätzen angepasst, wenn ein Vollzeitarbeitsplatz in zwei Teilzeitarbeitsplätze aufgeteilt wird?
Inwiefern wurden in den letzten fünf Jahren aufgrund mangelnder IT Ausstattung von Teilzeitarbeitsplätzen Beschwerden vorgebracht?
Welche Gründe sieht die Bundeswehr für die in diesen Beschwerden vorgebrachten Mängel?
Inwiefern wurden in den letzten fünf Jahren Telearbeitsplätze beantragt, und wie viele davon wurden genehmigt?
Wie hoch sind die jährlichen Kosten für ein Telearbeitsplatz, und aus welchen Mitteln werden diese bewilligt?
Inwiefern haben sich die Funktionalität und die Kosten von Telearbeitsplätzen in den letzten zehn Jahren, insbesondere nach der Einführung des IT-Systems „Herkules“, verändert?
Wer ist für die Bewilligung eines Telearbeitsplatzes zuständig, und auf Basis welcher Kriterien wird die Bewilligung getroffen?
Wie werden Bundeswehrangehörige über die Möglichkeit von Telearbeitsplätzen informiert?
Inwiefern wurde bereits in der Ausgestaltung des „Herkules“-Rahmenvertrages nachgesteuert, um die Ausstattung mit Teilzeitarbeitsplätzen und Telearbeitsplätzen zu verbessern?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundeswehr in welchen Bereichen, um eine möglichst hohe Flexibilisierung der Arbeitszeiten zu erreichen?
Inwiefern wird bei der Personal- und Verwendungsplanung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst Rechnung getragen (insbesondere im Hinblick auf
Soldatenpaare,
Zivilangestelltenpaare,
Alleinerziehende)?
Inwiefern gewährt die Bundeswehr ihren Angehörigen und deren Familien Unterstützung bei Wohnungsbesichtigungsreisen vor einem dienstlichen Umzug ins Ausland?
Welche Schritte hat die Bundeswehr bereits ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um das Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr umzusetzen, und welche Mittel stehen dazu jeweils im Einzelplan 14 zur Verfügung (bitte insbesondere in Hinblick auf Maßnahmen beantworten, die einen direkten Einfluss auf die Vereinbarkeit von Familie und Dienst haben, wie u. a. Maßnahmen 17, 54, 68 bis 82)?
Wie stellt die Bundeswehr sicher, dass das Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften (AU 1/500) Anwendung findet?
Inwiefern werden die Inhalte des AU 1/500 in der Laufbahnausbildung vermittelt, und inwiefern sind die Inhalte des AU 1/500 Gegenstand von Fort- und Weiterbildungsangeboten der Bundeswehr?
Welche Schulungsmaßnahmen stehen militärischen sowie zivilen Vorgesetzten mit Bezug zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Dienst und Familie in der Bundeswehr zur Verfügung, und inwiefern werden diese genutzt?
Welche besonderen Belastungen für die Vereinbarkeit von Familie und Dienst bestehen nach Ansicht der Bundesregierung für die Soldatinnen und Soldaten sowie die Zivilangestellten im Auslandseinsatz, und wie begegnet sie diesen?
Durch welche Maßnahmen der Familienbetreuungszentren werden die Familien jeweils vor, während und nach einem Auslandseinsatz ihrer Angehörigen betreut?
Welches Personal und welche Mittel stehen den Familienbetreuungszentren dafür zur Verfügung?
Wie wird die Arbeit der Familienbetreuungszentren evaluiert?
Welche Betreuungsangebote stellt die Bundeswehr ihren Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilangestellten im Auslandseinsatz zur Verfügung, um zu gewährleisten, dass sie einen angemessenen Kontakt zu ihrem heimischen sozialen Umfeld und insbesondere ihrer Familie halten können?
Wie hoch sind die jeweiligen Kosten dieser Betreuungsangebote für die Bundeswehr?
Wie hoch sind die Kosten jeweils für die Soldatinnen, Soldaten sowie Zivilangestellten im Auslandseinsatz?
Gibt es spezielle Betreuungsprogramme die sich mit der Situation der Eltern-Kind-Beziehung während und nach dem Auslandseinsatz gezielt auseinandersetzen?
Wie wird die psychologische und soziale Betreuung von Kindern, deren Elternteil sich im Auslandseinsatz befindet gewährleistet?
Wie wird die psychologische Betreuung von Soldatinnen und Soldaten gewährleistet, die sich von ihren Kindern getrennt im Auslandseinsatz befinden?
Inwiefern gibt es eine psychologische und soziale Vor- und Nachbereitung von Auslandseinsätzen, die speziell auf die Herausforderungen für das Eltern-Kind-Verhältnis ausgerichtet ist?
Welche Angebote der sozialen und psychologischen Betreuung bestehen speziell für Kinder von aktiven Soldatinnen oder Soldaten, die nach einem Einsatz an einer posttraumatischen Belastungsstörung, oder einer anderen einsatzbedingten psychischen Störung erkranken?
Welche Angebote der sozialen und der psychologischen Betreuung bestehen speziell für Kinder von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten, die nach einem Einsatz an einer posttraumatischen Belastungsstörung, oder einer anderen einsatzbedingten psychischen Störung erkranken?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei der sozialen und psychologischen Betreuung von aktiven Soldatinnen und Soldaten, die an einem Einsatz teilnehmen bzw. teilgenommen haben?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei der sozialen und psychologischen Betreuung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten, die an einem Einsatz teilgenommen haben?
Wie viele Dienstposten des jeweils letzten und aktuellen Einsatzkontingentes der verschiedenen Einsatzgebiete der Bundeswehr wurden „gesplittet“, und wie viele Anträge auf „Splitting“ wurden für diese Kontingente aus welchem Grund abgelehnt?
Wie weit im Voraus erfahren Soldatinnen und Soldaten im Durchschnitt von einem bevorstehenden Auslandseinsatz, und zu welchem Zeitpunkt kennen sie die genauen Verlegedaten in das bzw. aus dem Einsatzgebiet?
Inwiefern hat sich bei den letzten fünf Kontingenten der jeweiligen Auslandseinsätze die geplante Einsatzdauer während des Einsatzes aus welchen Gründen um mehr als eine Woche verlängert?
Inwiefern sind die Angehörigen der Einsatzkontingente während der sechs Monate vor Verlegung in das Einsatzgebiet zeitlich gebunden (beispielsweise durch Lehrgänge), und inwiefern besteht die Möglichkeit, während dieses Zeitraumes Familienurlaub zu nehmen?
Inwiefern sind die Angehörigen der Einsatzkontingente während der sechs Monate nach Verlegung aus dem Einsatzgebiet zeitlich gebunden (beispielsweise durch Lehrgänge), und inwiefern besteht die Möglichkeit während dieses Zeitraumes Familienurlaub zu nehmen?
Zu welchem Zeitpunkt waren alle Dienstposten der derzeitigen Einsatzkontingente der Bundeswehr besetzt, und wie viel Zeit lag im Durchschnitt zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Soldatin, der Soldat bzw. Zivilangestellte von ihrem Einsatz erfuhr und dem Zeitpunkt, an dem er bzw. sie tatsächlich in das Einsatzland verlegte?
Wann gab es innerhalb der letzten drei Monate vor dem Kontingentwechsel welche Veränderungen in der Stellenbesetzung der derzeitigen Einsatzkontingente (bitte jeweils den Zeitpunkt angeben, an dem die Betreffenden informiert wurden, um welchen Dienstposten es sich handelte und aus welchen Gründen die Veränderung stattfand)?