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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Diskussion über Änderungen an der Hofabgabeklausel und über externe Beratungsleistungen für die Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Abgabe des Hofes als Voraussetzung für eine Altersrente (Hofabgabeklausel) gemäß dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG): Bewertung einzelner Änderungsvorschläge, Sonderregelung für landwirtschaftliche Unternehmer und Auslegung von Bestimmungen des ALG, Bundeszuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte und zur gesetzlichen Rentenversicherung, Folgen einer Abschaffung der Hofabgabeklausel; externe Beratungsleistungen durch Dritte für die Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV); Weitergabe persönlicher Daten von Versicherten der LSV<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

02.05.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/561118. 04. 2011

Diskussion über Änderungen an der Hofabgabeklausel und über externe Beratungsleistungen für die Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung

der Abgeordneten Cornelia Behm, Friedrich Ostendorff, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Hofabgabeklausel bzw. die Abgabe des Hofes als Voraussetzung für eine Altersrente für Landwirte gemäß § 11 Absatz 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) wird in der Landwirtschaft nach wie vor kontrovers diskutiert. Dies betrifft sowohl die Frage, ob die Hofabgabe grundsätzlich aufrechterhalten werden sollte als auch die Frage, ob und wie sie modifiziert werden kann.

Kritisch diskutiert werden auch bestimmte Fragen im Zusammenhang mit externen Beratungsleistungen durch Dritte für die Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Gewährung der landwirtschaftlichen Altersrente bei Fortführung des Hofes durch ausnahmslos alle Ehegatten, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Aufhebung der Nichtgewährung der Bäuerinnenrente bei fehlender Hofabgabe durch den Ehegatten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bäuerinnenrente mit der Begründung eingeführt wurde, es solle eine „eigenständige“ Alterssicherung der Bäuerinnen geschaffen werden?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Gewährung der landwirtschaftlichen Altersrente bei Fortführung der Waldbewirtschaftung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Verpachtung von Wald unüblich und nur schwer möglich ist?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Gewährung der landwirtschaftlichen Altersrente bei Fortführung einer gewerblichen Tierhaltung?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Ausweitung der Sonderregelung für Unternehmer, die aus der Unternehmensführung eines landwirtschaftlichen Unternehmens, welches von mehreren Unternehmern gemeinsam betrieben wird, ausscheiden, auf andere Rechtsformen wie KG, GmbH etc.?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Weiterentwicklung der Möglichkeit der Abgabe von Flächen nach § 21 Absatz 6 ALG (Ermächtigung zur Landveräußerung und Landverpachtung), und wie könnte diese Weiterentwicklung aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll ausgestaltet sein?

7

Welcher Anteil der Ausgaben der Alterssicherung der Landwirte, und welcher Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung wurde in den letzten drei Jahren jeweils durch Bundeszuschüsse gedeckt?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Höhe der Zuschüsse für die Alterssicherung der Landwirte und zur gesetzlichen Rentenversicherung jeweils angemessen ist? Und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

9

Aus welchen Einzelpositionen setzen sich die Bundeszuschüsse für die Alterssicherung der Landwirte und für die Gesetzliche Rentenversicherung jeweils zusammen, und wie hoch sind die Einzelpositionen?

10

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch eine organisatorische Integration der bestehenden Alterssicherung der Landwirte in die gesetzliche Rentenversicherung Verwaltungskosten gespart werden könnten, und wenn ja, warum, und wie hoch wären diese, und wenn nein, warum nicht?

11

Welche zusätzlichen Kosten würden durch eine vollständige und ersatzlose Abschaffung der Hofabgabeklausel entstehen, und wie leitet die Bundesregierung diese Kosten ab?

12

Teilt die Bundesregierung die häufig vorgetragene Behauptung, durch eine Abschaffung der Hofabgabeklausel würde die Grundlage für die gesamten Bundeszuschüsse für die Alterssicherung der Landwirte entzogen, und wenn ja, wie begründet sie diese Bewertung?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Probleme von Landwirten nahe der Altersgrenze bei verschiedenen Agrarfördermaßnahmen mit mehrjährigen Bindefristen, wenn sie mit 65 Jahren gemäß Hofabgabeklausel ihren Hof abgeben müssen, aber kein Nachpächter vorhanden ist, der die Flächen vertragsgemäß im Sinne der Förderrichtlinien weiter bewirtschaften würde, insbesondere vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgebotes, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

14

Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Hofabgabeklausel sog. Scheinpachtverträge? Ist der Bundesregierung bekannt, dass Scheinpachtverträge nach mündlichen Aussagen von Landwirten gang und gäbe sein sollen und bei Beratungsgesprächen mitunter direkt dazu geraten wird, Scheinpachtverträge abzuschließen?

15

Ist der § 21 Absatz 8 ALG, in dem es heißt „Wird ein Unternehmen der Landwirtschaft von mehreren Unternehmern gemeinsam, von einer Personenhandelsgesellschaft oder einer juristischen Person betrieben, gilt das Unternehmen nur dann als abgegeben, wenn der Unternehmer aus dem Unternehmen ausgeschieden ist“ so auszulegen, dass Bezieher von Renten der Alterssicherung der Landwirte aus juristischen Personen ausscheiden müssen, wenn diese ein landwirtschaftliches Unternehmen bewirtschaften?

16

Wenn ja, wie begründet sich diese Auslegung?

17

Für den Fall, dass die Auslegung korrekt ist: Für welche juristischen Personen gilt das (z. B. Vereine, Kirchen, Aktiengesellschaften und Gebietskörperschaften)?

18

Wenn diese Auslegung nicht für alle, sondern nur für bestimmte juristische Personen gilt: Welches Abgrenzungskriterium kommt hier zum Tragen, und auf welche Rechtsgrundlage stützt sich das?

19

Sofern die Auslegung falsch ist: Was ist zu unternehmen bzw. was unternimmt die Bundesregierung, um die demnach falsche Rechtsauslegung durch Träger der Alterssicherung der Landwirte zu unterbinden?

20

Wie bewertet die Bundesregierung aus datenschutzrechtlicher Sicht die Weitergabe persönlicher Daten von Versicherten der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) an Erbringer von Beratungsleistungen im Auftrag der LSV-Träger (z. B. die Bauernverbände)?

21

Wie kann und sollte aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls gegen eine datenschutzwidrige Weitergabe von persönlichen Daten der Versicherten der LSV an die Erbringer von Beratungsleistungen im Auftrag der LSV-Träger vorgegangen werden, und sieht die Bundesregierung das als ihre Aufgabe an?

22

Wie hoch waren nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den letzten Jahren bundesweit die Ausgaben der Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung für die Wahrnehmung von Aufgaben durch Dritte (Gesamtausgaben und Ausgaben bitte nach Träger und Bundesland aufschlüsseln)?

23

Wie hoch war jeweils der Anteil von Mitgliedsverbänden des Deutschen Bauernverbandes e. V. an diesen Ausgaben für die Wahrnehmung von Aufgaben durch Dritte?

24

Wie bewertet die Bundesregierung diese Ausgaben vor dem Hintergrund der Tatsache, dass einzelne Träger mit Personalüberhängen zu kämpfen haben, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Pro-Kopf- Ausgaben der einzelnen LSV-Träger für die Wahrnehmung von Aufgaben durch Dritte erheblich differieren, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Berlin, den 15. April 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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