Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Bundesverwaltungsamt
der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zu den Aufgaben des Bundesverwaltungsamtes (BVA) gehört unter anderem die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland lebende Personen (i. S. v. § 30 des Staatsangehörigkeitsgesetzes). Häufig erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller jedoch trotz Einreichung aller erforderlichen Unterlagen über einen langen Zeitraum keinen entsprechenden Bescheid. Nicht selten erfolgt der Bescheid erst auf anwaltliche Nachfrage.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Anträge zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wurden seit 2001, aufgeschlüsselt nach Jahren, bei dem BVA insgesamt gestellt?
In welchen Ländern hatten die jeweiligen Antragstellerinnen und Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort (bitte insgesamt aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden, wie viele wurden abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Aufenthaltsländern der Antragstellerinnen und Antragsteller)?
Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durch das BVA?
Welche Unterschiede gibt es bei der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer im Hinblick auf die jeweiligen Aufenthaltsländer der Antragstellerinnen und Antragsteller?
Wie viele Untätigkeitsklagen wurden in diesem Zusammenhang eingereicht?
Welchen Prozentsatz machen die Untätigkeitsklagen im Vergleich zu allen gestellten Anträgen bezüglich der Feststellung der Staatsangehörigkeit durch das BVA aus, aufgelistet nach Jahren und Aufenthaltsort der Antragstellerinnen und Antragsteller?
Plant die Bundesregierung die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durch das BVA zu beschleunigen?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht?