Aufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 23. Februar 2011 hat sich der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages in einer Selbstbefassung mit der Aufklärung und den haftungsrechtlichen Konsequenzen aus der Datenaffäre bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) befasst. Geladen waren neben den Sonderermittlern Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin und Dr. Julius Reiter für die Sozietät Baum, Reiter & Kollegen, auch der Berliner Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix und der Vorstand Compliance, Datenschutz und Recht der DB AG, Gerd Becht. Die Selbstbefassung hat aber entgegen der Annahme, dass die Datenaffäre durch die DB AG vollständig aufgearbeitet sei, mehr neue Fragen erzeugt als abgearbeitet wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass die Firma KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die vom Aufsichtsrat mit der Aufklärung des Datenskandals beauftragt wurde, in diesen ausweislich eines Berichts in der „Stuttgarter Zeitung“ vom 19. März 2011 („KPMG spitzelte für die Deutsche Bahn AG“), der sich auf einen Brief des Berliner Datenschutzbeauftragten Dr. Alexander Dix an den Vorsitzenden des Vorstands der DB AG, Dr. Rüdiger Grube vom 14. Oktober 2010 bezieht, selbst verwickelt war?
Warum wurde das Mandat der ebenfalls beauftragten Sonderermittler Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin sowie Gerhard Baum zu einem Zeitpunkt beendet, als die haftungsrechtlichen Konsequenzen für den damals amtierenden Vorstand noch nicht aufgeklärt waren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Aufklärung und die Prüfung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Telekom Deutschland GmbH bis zum Schluss von den eingesetzten Sonderermittlern durchgeführt wurden und zu einer Schadensersatzklage gegen den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel und den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke führten, während bei der DB AG das Mandat der Sonderermittler frühzeitig beendet wurde, und stattdessen die Prüfung der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit von Aufsichtsrat und Vorstand an PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft (PwC) übertragen wurde, mit der Folge, dass bis heute keine Schadensersatzforderungen erhoben wurden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Datenaffäre einschließlich Abfindung und Einmalzahlungen die DB AG 45 Mio. Euro im Jahr 2009 gekostet hat, wie die „Stuttgarter Zeitung“ am 8. April 2011 schreibt?
Welche Kosten für Anwälte, interne Ermittler, Prüfer, Bußgelder sowie Abfindungen und Einmalzahlungen an welche ehemaligen Aufsichtsräte und Vorstände sind in dieser Summe enthalten?
Welche Kosten sind der DB AG im Jahr 2010 durch die Datenaffäre entstanden?
Handelt der heutige Vorstand und der heutige Aufsichtsrat der DB AG aus Sicht der Bundesregierung im Sinne des Aktienrechts, wenn er Hinweisen auf mögliche aktienrechtlichen Verantwortlichkeiten des alten Aufsichtsrats und des alten Vorstands in der Datenaffäre nicht nachgeht und damit auf Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe verzichtet?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Verzicht auf mögliche Schadensersatzforderungen des bundeseigenen Unternehmens DB AG gegenüber dem alten Aufsichtsrat und dem alten Vorstand einen Forderungsverzicht darstellt, der die Bilanz der DB AG negativ beeinflusst?
Sind die vorgenannten Fragen von den durch die Bundesregierung entsandten Vertreter im Aufsichtsrat der DB AG, insbesondere durch den Vertreter des Bundesministerium der Finanzen, thematisiert worden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die aktienrechtliche Verantwortlichkeit der Geschäftsführungsorgane der DB AG wegen der von den Sonderermittlern festgestellten systematischen Verstößen gegen materielles und formelles Datenschutzrecht, Strafrecht, Betriebsverfassungsrecht hinreichend überprüft wurde?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass die vom damaligen Aufsichtsrat mit einer Sonderprüfung zur aktienrechtlichen Verantwortlichkeit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft (PwC) seit Langem als Abschlussprüfer für die DB AG tätig war und ist?
Wieso wurde der Firma PwC der Auftrag erteilt, keine weiteren Sachverhaltsermittlungen bei der Prüfung der rechtlichen Verantwortlichkeiten der damaligen Vorstandsmitglieder durchzuführen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschränkung des Aufklärungsauftrages an PwC in Ansehung der Tatsache, dass im Abschlussbericht der Sonderermittler Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin/Gerhard Baum einleitend ausdrücklich festgestellt wurde: „Wir können nicht abschließend beurteilen, ob alle beurteilungsrelevanten Informationen und Nachweise zugänglich gemacht bzw. erkannt wurden“ (S. 15)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Jahr 2006 eine Ergebnispräsentation der Konzernrevision zum Thema „Effizienz und Effektivität der gegen Informationsabfluss ergriffenen Maßnahmen“ stattgefunden hat, an der der damalige Vorstandsvorsitzende Hartmut Mehdorn persönlich teilgenommen hat?
Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob bei einer Ergebnispräsentation im Jahr 2006 in Anwesenheit von Hartmut Mehdorn Maßnahmen, Werkzeuge und Methoden zur Überwachung des E-Mail-Verkehrs von Konzernmitarbeitern vorgestellt wurden, die später von den Sonderermittlern als Verstöße gegen Datenschutz- und Strafrecht gewertet wurden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob ein Mitarbeiter der Konzernrevision bei der Befragung durch KPMG ausdrücklich dargelegt und wiederholt beschrieben hat, in welcher Weise Hartmut Mehdorn über Maßnahmen und Methoden zur Überwachung von Konzernmitarbeitern informiert wurde?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob ein Mitarbeiter der Konzernrevision bei der Befragung durch KPMG außerdem ausdrücklich dargelegt hat, dass Hartmut Mehdorn persönlich von der Konzernrevision verschärfte Maßnahmen und Methoden zur Überwachung von Konzernmitarbeitern verlangt hat?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Firma PwC bei der Beurteilung der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit von Hartmut Mehdorn sämtliche Zeugenaussagen berücksichtigt hat, die dem KPMG-Abschlussbericht zur Datenaffäre zugrunde lagen?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Lichte möglicher neuer Erkenntnisse die Aussage von Gerd Becht im „TAGESSPIEGEL“ vom 25. Mai 2010, wonach es keinen Beleg dafür gäbe, dass sich der alte Vorstand in der Datenaffäre etwas zuschulden habe kommen lassen?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Lichte möglicher neuer Erkenntnisse die Aussage des Aufsichtsratsvorsitzenden der DB AG, Prof. Dr. Dr. Utz-Hellmuth Felcht in seinem Schreiben an den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, und den Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages, Winfried Hermann, vom 6. April 2011, wonach seit der Prüfung möglicher Haftungsansprüche des Unternehmens gegen den ehemaligen Vorstand durch PwC keine neuen Gesichtspunkte bekannt geworden seien, die eine erneute Prüfung dieser Frage rechtfertigen würde.
Ist der Bundesregierung bekannt, dass an solchen Befragungen auch ein Mitarbeiter der Rechtsabteilung der DB AG teilgenommen hat, der heute engster Mitarbeiter des für Compliance-Angelegenheiten zuständigen Vorstandsmitgliedes Gerd Becht ist?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob dieser Mitarbeiter zuvor unmittelbar oder mittelbar an der Beauftragung von Rechtsanwalt Dr. Edgar Joussen beteiligt war, der wiederum für die Beauftragung von den Detekteien mit illegalen Ermittlungsmethoden beteiligt gewesen sein soll?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Umfeld des heutigen Compliance-Vorstandes Mitarbeiter beschäftigt sind, die unmittelbar oder mittelbar an Handlungen beteiligt waren, die in den Abschlussberichten der Sonderermittler behandelt wurden?
Trifft es zu, dass bei der DB AG sonderbeurlaubte Beamte der Staatsanwaltschaft Berlin beschäftigt wurden, deren Aufgabe u. a. darin bestand, Informationsabflüsse zu bekämpfen?
Trifft es zu, dass es zumindest einen Fall gab, bei dem ein sonderbeurlaubter Beamter der Staatsanwaltschaft Berlin zunächst als Beschäftigter der DB AG unternehmensinterne Ermittlungen gegen Informationsabflüsse geführt und dann, nach Rückkehr in den Dienst der Staatsanwaltschaft Berlin, ein Ermittlungs- und Strafverfahren gegen einen Bahnmitarbeiter betreut hat, dem Informationsweitergabe vorgeworfen wurde?
Wenn ja, hält die Bundesregierung dies für ein rechtsstaatlich unbedenkliches Vorgehen?