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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entwicklung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

Gründe für die steigende Zahl geringfügiger Beschäftigung, Löhne, Arbeitszeit, Beschäftigungsdauer, Wechsel von geringfügigen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse und umgekehrt, entgangene Einnahmen der öffentlichen Hand, Armutsrisiko, Nichteinhaltung gesetzlicher Standards, besondere Nachteile für Frauen, Kritik an der abgabenrechtlichen Privilegierung von Minijobs, notwendige Maßnahmen<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

18.05.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/569702. 05. 2011

Entwicklung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katrin Göring-Eckardt, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die sogenannten Minijobs, stehen immer wieder in der Kritik. So hat zuletzt u. a. die Bertelsmann Stiftung in ihrem „Benchmarking Deutschland“ 2010 festgestellt, dass Personen, die in diesem Segment arbeiten, Gefahr laufen in eine „Geringfügigkeitsfalle“ zu tappen. Zudem seien sie im Gegensatz zu anderen Beschäftigungsverhältnissen in besonderem Maße von geringen Löhnen, häufigen Arbeitsplatzwechseln und Jobverlusten sowie geringer Teilhabe an Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten betroffen. Überdies halten die Autoren fest, dass es keinen sachlichen Grund für die abgabenrechtliche Privilegierung von Minijobs gebe.

Auch das im Januar 2011 vorgelegte Gutachten „Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“ der Sachverständigenkommission an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung kritisiert die Minijobs als erwerbsbiografische „Falle“ insbesondere für Frauen. Sie plädiert für die Abschaffung der Sonderstellung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, u. a. auch weil damit Fehlanreize gesetzt würden, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in wenig zukunftsträchtige Minijobs aufzuteilen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie hat sich die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse seit 2003 entwickelt (bitte differenziert nach Frauen, Männern, Alter, verheiratet und unverheiratet darstellen),

in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Beschäftigungsverhältnisse sowie die Anzahl ausschließlich geringfügig Beschäftigter im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Beschäftigten,

differenziert nach ausschließlich geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen sowie nach Beschäftigungsverhältnissen in Nebentätigkeit,

differenziert nach Privathaushalten sowie nach der Entwicklung in Branchen?

2

Womit begründet die Bundesregierung die seit einigen Jahren steigende Zahl von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen?

3

Wie viele geringfügig Beschäftigte und wie viele ausschließlich geringfügig Beschäftigte verdienen weniger als 5 Euro, 6 Euro und 7,50 Euro pro Stunde, und wie hoch ist die Zahl aller geringfügig Beschäftigten bzw. von ausschließlich geringfügig Beschäftigten, die im Niedriglohnsektor arbeiten (bitte differenziert nach Frauen und Männern und nach alten und neuen Bundesländern darstellen)?

Wie hat sich seit 2003 der durchschnittliche Stundenlohn sowie der Medianlohn von allen geringfügig Beschäftigten bzw. von ausschließlich geringfügig Beschäftigten entwickelt?

Wie hat sich die durchschnittliche Arbeitszeit (in Stunden pro Woche) von allen bzw. ausschließlich geringfügig Beschäftigten seit 2003 entwickelt?

Wie hoch ist der Anteil derjenigen ausschließlich geringfügig Beschäftigten, die mehr als 15 Stunden, mehr als 20 Stunden bzw. mehr als 25 Stunden pro Woche arbeiten (bitte differenziert nach ausschließlich und zusätzlich geringfügig Beschäftigten sowie nach Frauen und Männern und nach alten und neuen Bundesländern darstellen)?

4

Welche Dauer haben geringfügige Beschäftigungsverhältnisse durchschnittlich, und wie groß ist der Anteil von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen mit einer Dauer von weniger als sechs Monaten an allen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (bitte differenziert nach Frauen und Männern darstellen)?

Wie viel Prozent der geringfügig Beschäftigten wechseln im Anschluss an die geringfügige Beschäftigung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (bitte differenziert nach Frauen und Männern und nach ausschließlich geringfügig Beschäftigten darstellen)?

Wie viel Prozent der Minijobberinnen und -jobber wechseln nach Ende der geringfügigen Beschäftigung in einen weiteren Minijob (bitte differenziert nach Frauen und Männern darstellen)?

Wie viel Prozent der geringfügig Beschäftigten sind nach Ende des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses arbeitslos (bitte differenziert nach Frauen und Männern und nach ausschließlich geringfügig Beschäftigten darstellen)?

5

Wie viele geringfügig Beschäftigte arbeiten parallel in mehr als einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (bitte absolut und relativ zu allen geringfügig Beschäftigten sowie differenziert nach Frauen und Männern darstellen)?

6

Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse wurden seit 2003 in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt (bitte nach Anzahl und Branche darstellen), wie beurteilt die Bundesregierung dies, und welche Maßnahmen plant sie gegebenenfalls gegen diese Entwicklung zu ergreifen?

7

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die der öffentlichen Hand und den Sozialkassen entgangenen Einnahmen durch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse seit 2003 unter der Maßgabe, dass die in geringfügiger Beschäftigung geleisteten Stunden im Rahmen von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen erbracht worden wären (bitte jährliche Angaben auf der Basis der Umrechnung der durchschnittlich geleisteten Stunden in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in Vollzeitäquivalente machen)?

8

Wie hoch ist der Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten, der freiwillig Rentenbeiträge leistet, wie bewertet die Bundesregierung diese Quote hinsichtlich des individuellen Risikos von Altersarmut, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu ergreifen?

9

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich der Nichteinhaltung gesetzlicher Standards durch Arbeitgeber gegenüber geringfügig Beschäftigten (z. B. Verweigerung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch etc.), wie beurteilt sie dies, und welche Maßnahmen plant sie gegebenenfalls gegen diese Entwicklung zu ergreifen?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Gutachtens „Neue Weg – Gleiche Chancen“, wonach geringfügige Beschäftigungsverhältnisse für Frauen eine erwerbsbiografische Falle mit langfristigen biografischen Nachteilen darstellen und für Unternehmen und Beschäftigte Fehlanreize setzen, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in wenig zukunftsträchtige Minijobs aufzuteilen und der Empfehlung der Sachverständigenkommission, die Sonderstellung der geringfügigen Beschäftigung abzuschaffen?

11

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen der Bertelsmann Stiftung, dass geringfügig Beschäftigte im Gegensatz zu anderen Beschäftigten in besonderem Maße von geringen Löhnen, häufigen Arbeitsplatzwechseln und Jobverlusten sowie geringer Teilhabe an Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten betroffen sind und dass es keinen sachlichen Grund für die abgabenrechtliche Privilegierung von Minijobs gebe?

12

Welchen konkreten Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, welche Probleme will sie mit welchen Maßnahmen angehen, und wann ist damit zu rechnen?

Berlin, den 15. April 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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