Ungeklärte Fragen zur Abscheidung, zum Transport und zur Verpressung von CO2 (CCS)
der Abgeordneten Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat im Kabinett am 13. April 2011 einen Gesetzentwurf zur Abscheidung, zum Transport und zur Verpressung von Kohlenstoffdioxid (CO2) verabschiedet und zur weiteren Beratung an den Bundesrat und Bundestag überwiesen. In diesem Herbst soll nach Angaben der Bundesregierung damit die EU-Richtlinie 2009/31/EG umgesetzt werden.
Bereits kurz nach der Bundestagswahl 2009 hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung angekündigt, noch in jenem Jahr ein CCS-Gesetz verabschieden zu wollen. Aufgrund der ablehnenden Haltung einzelner Länder gibt es bis heute jedoch kein nationales Gesetz. Es sind noch immer eine Vielzahl von Fragen und Problemen, die der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht löst. Sondern ganz im Gegenteil: Er schafft etwa wie im Falle der sog. Länderklausel erhebliche Rechtsunsicherheit.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen zum aktuellen Gesetzentwurf
Fragen45
Wie will die Bundesregierung die Implementierung der EU-Richtlinie 2009/31/EG durch ein nationales CCS-Gesetz in Deutschland garantieren, wenn es einen offensichtlichen Konflikt zwischen Bundesländern wie Schleswig-Holstein („Gegen unseren Willen wird es keine Einlagerung von Kohlendioxid in Schleswig-Holstein geben“ – Ministerpräsident Peter Harry Carstensen, dpa-Meldung vom 13. April 2011) und Brandenburg („Wenn Bundesländer mit Speicherkapazität sich der CCS-Verpressung entziehen könnten, dann ist das Thema tot“ – Ministerpräsident Matthias Platzeck, dpa-Meldung vom 13. April 2011) gibt, und welche bundesrechtlichen Schritte will sie konkret unternehmen, um diesen Konflikt zu lösen?
Warum ist aus dem im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf (Stand: 14. Februar 2011) der Satz gestrichen worden, wonach „andere energiebezogene Optionen zur Nutzung einer potenziellen Speicherstätte, die geologischen Besonderheiten der Gebiete und das Wohl der Allgemeinheit zu berücksichtigen“ sind, und wer hat von den Beteiligten darauf maßgeblich hingewirkt?
Wie müssen die landesrechtlichen Regelungen jeweils ausgestaltet sein, um eine CCS-Anwendung auf ihrem Territorium zuzulassen oder zu unterbinden, und welcher Normen (Gesetze, Verordnungen etc.) bedarf es hierzu?
Können Länder, die nachweislich über für die CO2-Einlagerung geeignete Speicherformationen verfügen, nach der Formulierung in § 2 Absatz 5 des im Bundeskabinett verabschiedeten CCS-Gesetzes generell, d. h. für ihr gesamtes Gebiet (inkl. allgemeine Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland in der Nord- und Ostsee) per Gesetz, Verordnung, per Erlass o. Ä. die CO2-Verpressung ausschließen, und wenn ja, warum?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang verfassungsrechtliche Bedenken?
Von welchen „Nebenbestandteilen“ geht die Bundesregierung in § 3 Nummer 1 konkret aus?
Ist nach Meinung der Bundesregierung davon auszugehen, dass die landesrechtlichen Abgaben laut § 42 von Bundesland zu Bundesland variieren sollen, und von welchen Anteilen der Emissionshandelszertifikate der gespeicherten Menge an CO2 in einem Jahr geht die Bundesregierung aus, vor dem Hintergrund, dass im Gesetzentwurf vom 23. Juli 2010 noch von einem Ausgleichsbetrag von 2 Prozent gesprochen wurde?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) kein CO2 eingespeichert wird?
Wenn nein, warum?
Wenn ja, auf welche Weise?
Liegen bereits Anträge für die Untersuchung des Untergrunds in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) vor, und wenn ja, wer sind die Antragsteller?
Kann durch ein Landesgesetz sichergestellt werden, dass vor den jeweiligen Küsten im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels (§ 2 Absatz 4 des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes – KSpG) kein CO2 eingelagert wird, oder ist genau dies durch die Gesetzesformulierung ausgeschlossen?
Inwiefern kann ein Evaluierungsbericht nach § 44 des CCS-Gesetzentwurfs bereits nach einem Jahr, d. h. nach Abschluss der Beantragung für die Errichtung von CO2-Speichern gemäß § 2 Auskunft über die dauerhafte Speicherung von CO2 treffen?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Deckungsvorsorge in § 30 Absatz 4 von 3 Prozent des durchschnittlichen Wertes der Anzahl der Berechtigungen nach § 3 Absatz 4 Satz 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes für mögliche Schadensfälle ausreichend ist, und welche konkreten Annahmen bzw. Überlegungen liegen der Prozentzahl zugrunde?
Auf welcher Grundlage bzw. Annahme beruht die Jahreszahl der Übertragung der Verantwortung nach 30 Jahren, die in § 31 Absatz 1 geregelt ist?
Auf welcher aktuellen Rechtsgrundlage wird am Pilotstandort zur wissenschaftlichen Untersuchung der geologischen Speicherung von CO2 in Brandenburg in Ketzin CO2 mit einem Reinheitsgrad von mehr als 99,9 Prozent und neuerdings auch Kraftwerkskohlendioxid aus der Vattenfall-Anlage in Schwarze Pumpe verpresst?
Ab welchem Zeitraum rechnet die Bundesregierung mit dem großtechnischen Einsatz der CCS-Technologie in Deutschland?
Fragen zu den tektonischen Risiken
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Maße die Einlagerung des CO2 mit tektonischen Risiken verbunden ist, und in welchem Maße würden Erdbeben die Dichtigkeit von CO2-Speichern in Deutschland beeinflussen?
In welchem Maße ist die Einlagerung des CO2 mit dem Risiko von Bergschäden in Form der Geländehebung verbunden?
Fragen zu den Bohrlöchern
Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass sämtliche Bohrlöcher aktueller und früherer Bohrungen vor der CO2-Einspeisung lokalisiert und dauerhaft verschlossen werden, und falls ja, wie?
Sind die Langzeitbeständigkeiten gängiger Zemente unter dem Einfluss von Druck, Kohlensäure und hochsalinen Wässern bekannt, und falls ja, welche konkreten Forschungen bzw. Ergebnisse gibt es dazu?
Wer trägt die Kosten für die Überwachung, dass die Bohrlöcher kurz-, mittel- und langfristig dicht verschlossen bleiben?
Fragen zur Grundwasserverunreinigung
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Möglichkeit einer Verunreinigung des Grundwassers bei der unterirdischen CO2-Speicherung vor dem Hintergrund des kürzlich veröffentlichten Gutachtens der brandenburgischen Amtsgemeinde Barnim-Oderbruch, wonach Salzwasser in höhere grundwasserführende Schichten aufsteigen könnte?
Kraftwerke
Welche Kraftwerksbetreiber planen nach Informationen der Bundesregierung ihre Kraftwerke mit der CCS-Technologie nachzurüsten?
Behält es sich die Bundesregierung vor, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, die Nachrüstung der CCS-Technologie in Kraftwerken verpflichtend vorzuschreiben, und wenn ja, wie, und ab wann?
In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung für den Zeitraum nach 2012 den Neubau von Kohlekraftwerken über die bereits in Bau befindlichen Projekte hinaus, und wie viele von diesen Kraftwerken werden CCS-Kraftwerke sein?
Bis zu welchem Kraftwerksalter und elektrischem Wirkungsgrad macht es aus Sicht der Bundesregierung ökonomisch und ökologisch noch Sinn, dass ein Kraftwerk auf CCS-Technologie nachgerüstet wird?
Prozessbedingte Emissionen
Wie hoch ist der Anteil prozessbedingter Emissionen (in Prozent) in der Stahl-, Zement- und Chemieindustrie in Deutschland, für die CCS möglicherweise eine Option zur CO2-Reduzierung sein könnte, und wie fördert die Bundesregierung alternative Methoden zur Reduktion der genannten Emissionen?
Wie hoch sind die Kosten der Anwendung von CCS in den Stahl- und Zementwerken sowie in der Chemie, und wie viele CO2-emittierende industrielle Anlagen gibt es in Deutschland, für die eine CO2-Abscheidung in Frage käme (bitte Anlagen konkret benennen)?
Wie weit müsste das CO2 aus den in Frage kommenden Anlagen transportiert werden?
Um welchen Industriebereich (Stahl-, Zement- oder Chemieindustrie) handelt es sich beim Antrag „industrielle Anwendungen“ innerhalb der NER-300-Kategorie, die beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingegangen ist?
Einsatz von CO2 bei der Förderung von Erdöl und Erdgas
Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass durch die Anwendung der Enhanced Gas Recovery (EGR) und Enhanced Oil Recovery (EOR) Verfahren keine unterirdische Verpressung von CO2 stattfindet?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung rechtlich zulässig, CO2, welches in Kohlekraftwerken durch die CCS-Technologie abgeschieden wurde, im Rahmen von EGR, EOR oder sogenannten Kältefracks als Wirtschaftsgut unterirdisch zu verpressen, und wenn nein, warum nicht?
Einsatz von Chemikalien zum Extrahieren von CO2
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Stopp des CCS-Projekts „Mongstad“ in Norwegen aufgrund einer veröffentlichten Studie des Norsk Institutt for Luftforskning, die auf mögliche Gefahren durch eingesetzte krebserregende Chemikalien (u. a. Amin) hinweist, für das nationale CCS-Gesetz?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es beim vorgesehenen Post-Combustion-Verfahren mit Amineinsatz im CCS-Demonstrationsprojekt Jänschwalde von Vattenfall Europe AG zu einer erhöhten Krebsgefahr kommt, und wenn ja, warum?
Welche Amine sollen in welcher Konzentration nach Informationen der Bundesregierung in Jänschwalde eingesetzt werden, nachdem Vattenfall bereits den Behörden in Brandenburg mitgeteilt hat, ein aminhaltenes Waschmittel einsetzen zu wollen?
Transport des CO2
Welche Vorsorgemaßnahmen müssten getroffen werden, um den durch einen Tanklastwagenunfall entstehenden Schaden einzugrenzen?
Was würde diese Vorsorge bis 2050 voraussichtlich kosten, und wer müsste diese Kosten tragen?
Wie sollen Tausende Kilometer CO2-Pipeline gegen mögliche terroristische Angriffe, unfallbedingte Beschädigungen oder Baufehler gesichert werden?