Umsetzung des 5-Prozent-Ziels für Wälder mit natürlicher Entwicklungsdynamik (Naturwalderbe)
der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung mit ihrer nationalen Biodiversitätsstrategie das Ziel beschlossen, bis 2020 einen Flächenanteil von 5 Prozent der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung zu erreichen.
Zwar hat die Bundesregierung mit der Sicherung von bundeseigenen Flächen des Nationalen Naturerbes dafür gesorgt, dass erhebliche Waldflächen zusätzlich aus der Nutzung genommen wurden bzw. werden und damit bereits einen relevanten Beitrag zur Schaffung eines Naturwalderbes auf 5 Prozent der deutschen Waldfläche geleistet. Allerdings hat sie seit diesem Beschluss keine öffentlich bekannten Festlegungen darüber getroffen, mit welchen darüber hinausgehenden Umsetzungsschritten sie das 5-Prozent-Ziel insgesamt erreichen will.
Erst drei Jahre nach Festlegung des Ziels hat sie als ersten Schritt ein Forschungsvorhaben vergeben, das ermitteln soll, wie hoch der Anteil ungenutzter Wälder heute bereits ist. Dieses soll bis zum Jahr 2013 Ergebnisse liefern. Dann blieben gerade noch sieben Jahre für die Umsetzung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Weg will die Bundesregierung beschreiten, um in Deutschland entsprechend der nationalen Biodiversitätsstrategie bis 2020 einen Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung von 5 Prozent zu erreichen?
2. Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Konzepte zur Umsetzung des 5-Prozent-Ziels entwickelt, und hält die Bundesregierung diese jeweils für ausreichend?
3. Hat die Bundesregierung Gespräche mit den für den Naturschutz zuständigen Bundesländern darüber geführt, welchen Beitrag die Länder bzw. die jeweiligen Landesforstbetriebe zur Erreichung des 5-Prozent-Ziels ungenutzter Wälder bereit sind zu leisten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
4. Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, dass die Bestandsaufnahme über die bisher in Deutschland dauerhaft aus der Nutzung genommenen Wälder nicht zeitnah, sondern erst drei Jahre nach Verabschiedung der nationalen Biodiversitätsstrategie in Auftrag gegeben wurde?
5. Wie lautet der konkrete Auftrag für diese Bestandsaufnahme über die bisher in Deutschland dauerhaft aus der Nutzung genommenen Wälder?
6. a) Welche Teilziele hat die Bundesregierung in Bezug auf die Frage, wie viele Waldflächen der verschiedenen Lebensraum- und Standorttypen der Flächenpool der ungenutzten Wälder mindestens umfassen sollte, um sicherzustellen, dass alle in Deutschland natürlich vorkommenden Waldgesellschaften in ausreichender Biotopgröße berücksichtigt werden?
b) Sofern die Bundesregierung solche Ziele noch nicht formuliert hat, wann und wie wird sie diese Ziele bzw. die nötigen fachlichen Grundlagen dazu entwickeln?
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es möglich und mit Blick auf die Zielerreichung bis 2020 auch sinnvoll ist, diese fachlichen Grundlagen bzw. Ziele parallel zur laufenden Bestandsaufnahme des Bestands an bereits heute ungenutzten Wäldern zu entwickeln, und wenn nein, warum nicht?
8. a) Soll es sich bei den 5 Prozent ungenutzten Wäldern aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich um verbindlich und auch in Zukunft dauerhaft von forstwirtschaftlicher Nutzung freie Wälder handeln, und wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es sich bei den 5 Prozent ungenutzten Wäldern um verbindlich und dauerhaft von forstwirtschaftlicher Nutzung freie Wälder handelt, und nicht um Wälder, die kurzfristig wieder genutzt werden können?
9. a) Sofern es sich bei den 5 Prozent ungenutzten Wäldern aus Sicht der Bundesregierung nicht ausschließlich um verbindlich und auch in Zukunft dauerhaft von forstwirtschaftlicher Nutzung freie Wälder handeln soll, sollen dann auch Wälder als aus der Nutzung genommen anerkannt werden, die zwar in den letzten Jahrzehnten nicht genutzt wurden, die aber kurzfristig wieder genutzt werden können?
b) Wenn ja, wie lange soll der Nutzungsverzicht dann bereits angedauert haben, um trotzdem als ungenutzter Wald eingeordnet werden zu können?
10. a) Wie viele Hektar des Nationalen Naturerbes sind Wälder?
b) Bei welchem Anteil davon ist Nutzungsverzicht vorgesehen, und welcher Anteil ist bereits jetzt dauerhaft von der Nutzung ausgenommen?
c) Bis wann soll der geplante Anteil nichtgenutzter Wälder realisiert sein?
11. a) Wie viel Hektar der Flächen des Grünen Bandes sind Wälder?
b) Bei welchem Anteil davon ist Nutzungsverzicht vorgesehen, und welcher Anteil ist bereits jetzt dauerhaft von der Nutzung ausgenommen?
c) Bis wann soll der geplante Anteil nichtgenutzter Wälder im Grünen Band realisiert sein?
12. Wie viel Hektar der Wälder des Nationalen Naturerbes und des Grünen Bandes, für die bisher die Stilllegung vorgesehen bzw. erfolgt ist, liegen innerhalb von bereits bisher aus der Nutzung genommenen Kernzonen von Nationalparks, von Biosphärenreservaten und von Naturwaldreservaten?
13. Plant die Bundesregierung ein Bundesprogramm für den Ankauf von Flächen, die für die Schaffung eines Naturwalderbes auf 5 Prozent der deutschen Waldfläche benötigt werden, und wenn nein, warum nicht?
14. Wird die Bundesregierung über die Sicherung eines Naturwalderbes auf 5 Prozent der Waldfläche hinaus veranlassen, weitere (Buchen)wälder aus der Nutzung zu nehmen, damit Deutschland seine besondere Verantwortung für die Buchenwälder wahrnimmt?
15. Welches sind die großräumigen, unzerschnittenen Waldgebiete, die im Sinne der nationalen Biodiversitätsstrategie erhalten werden sollen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um deren Erhalt zu fördern?
16. Welcher Flächenanteil im Privatwald fällt bisher unter Programme des Vertragsnaturschutzes?
17. Was unternimmt die Bundesregierung, damit Deutschland beim Thema Vertragsnaturschutz im Wald vorankommt?
18. Wie soll das Ziel der nationalen Biodiversitätsstrategie, auf 10 Prozent der Privatwaldfläche Vertragsnaturschutz zu fördern, erreicht werden?
19. Wie lautet die Strategie von Bund und Ländern zur vorbildlichen Berücksichtigung der Biodiversitätsbelange für alle Wälder im Besitz der öffentlichen Hand, die bis 2010 erstellt werden sollte, und wie ist der Stand der Umsetzung, die bis 2020 abgeschlossen sein soll?
Fragen19
Welchen Weg will die Bundesregierung beschreiten, um in Deutschland entsprechend der nationalen Biodiversitätsstrategie bis 2020 einen Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung von 5 Prozent zu erreichen?
Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Konzepte zur Umsetzung des 5-Prozent-Ziels entwickelt, und hält die Bundesregierung diese jeweils für ausreichend?
Hat die Bundesregierung Gespräche mit den für den Naturschutz zuständigen Bundesländern darüber geführt, welchen Beitrag die Länder bzw. die jeweiligen Landesforstbetriebe zur Erreichung des 5-Prozent-Ziels ungenutzter Wälder bereit sind zu leisten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, dass die Bestandsaufnahme über die bisher in Deutschland dauerhaft aus der Nutzung genommenen Wälder nicht zeitnah, sondern erst drei Jahre nach Verabschiedung der nationalen Biodiversitätsstrategie in Auftrag gegeben wurde?
Wie lautet der konkrete Auftrag für diese Bestandsaufnahme über die bisher in Deutschland dauerhaft aus der Nutzung genommenen Wälder?
a) Welche Teilziele hat die Bundesregierung in Bezug auf die Frage, wie viele Waldflächen der verschiedenen Lebensraum- und Standorttypen der Flächenpool der ungenutzten Wälder mindestens umfassen sollte, um sicherzustellen, dass alle in Deutschland natürlich vorkommenden Waldgesellschaften in ausreichender Biotopgröße berücksichtigt werden?
b) Sofern die Bundesregierung solche Ziele noch nicht formuliert hat, wann und wie wird sie diese Ziele bzw. die nötigen fachlichen Grundlagen dazu entwickeln?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es möglich und mit Blick auf die Zielerreichung bis 2020 auch sinnvoll ist, diese fachlichen Grundlagen bzw. Ziele parallel zur laufenden Bestandsaufnahme des Bestands an bereits heute ungenutzten Wäldern zu entwickeln, und wenn nein, warum nicht?
a) Soll es sich bei den 5 Prozent ungenutzten Wäldern aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich um verbindlich und auch in Zukunft dauerhaft von forstwirtschaftlicher Nutzung freie Wälder handeln, und wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es sich bei den 5 Prozent ungenutzten Wäldern um verbindlich und dauerhaft von forstwirtschaftlicher Nutzung freie Wälder handelt, und nicht um Wälder, die kurzfristig wieder genutzt werden können?
a) Sofern es sich bei den 5 Prozent ungenutzten Wäldern aus Sicht der Bundesregierung nicht ausschließlich um verbindlich und auch in Zukunft dauerhaft von forstwirtschaftlicher Nutzung freie Wälder handeln soll, sollen dann auch Wälder als aus der Nutzung genommen anerkannt werden, die zwar in den letzten Jahrzehnten nicht genutzt wurden, die aber kurzfristig wieder genutzt werden können?
b) Wenn ja, wie lange soll der Nutzungsverzicht dann bereits angedauert haben, um trotzdem als ungenutzter Wald eingeordnet werden zu können?
a) Wie viele Hektar des Nationalen Naturerbes sind Wälder?
b) Bei welchem Anteil davon ist Nutzungsverzicht vorgesehen, und welcher Anteil ist bereits jetzt dauerhaft von der Nutzung ausgenommen?
c) Bis wann soll der geplante Anteil nichtgenutzter Wälder realisiert sein?
a) Wie viel Hektar der Flächen des Grünen Bandes sind Wälder?
b) Bei welchem Anteil davon ist Nutzungsverzicht vorgesehen, und welcher Anteil ist bereits jetzt dauerhaft von der Nutzung ausgenommen?
c) Bis wann soll der geplante Anteil nichtgenutzter Wälder im Grünen Band realisiert sein?
Wie viel Hektar der Wälder des Nationalen Naturerbes und des Grünen Bandes, für die bisher die Stilllegung vorgesehen bzw. erfolgt ist, liegen innerhalb von bereits bisher aus der Nutzung genommenen Kernzonen von Nationalparks, von Biosphärenreservaten und von Naturwaldreservaten?
Plant die Bundesregierung ein Bundesprogramm für den Ankauf von Flächen, die für die Schaffung eines Naturwalderbes auf 5 Prozent der deutschen Waldfläche benötigt werden, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung über die Sicherung eines Naturwalderbes auf 5 Prozent der Waldfläche hinaus veranlassen, weitere (Buchen)wälder aus der Nutzung zu nehmen, damit Deutschland seine besondere Verantwortung für die Buchenwälder wahrnimmt?
Welches sind die großräumigen, unzerschnittenen Waldgebiete, die im Sinne der nationalen Biodiversitätsstrategie erhalten werden sollen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um deren Erhalt zu fördern?
Welcher Flächenanteil im Privatwald fällt bisher unter Programme des Vertragsnaturschutzes?
Was unternimmt die Bundesregierung, damit Deutschland beim Thema Vertragsnaturschutz im Wald vorankommt?
Wie soll das Ziel der nationalen Biodiversitätsstrategie, auf 10 Prozent der Privatwaldfläche Vertragsnaturschutz zu fördern, erreicht werden?
Wie lautet die Strategie von Bund und Ländern zur vorbildlichen Berücksichtigung der Biodiversitätsbelange für alle Wälder im Besitz der öffentlichen Hand, die bis 2010 erstellt werden sollte, und wie ist der Stand der Umsetzung, die bis 2020 abgeschlossen sein soll?