Koordinierung der Rahmenbedingungen für den internationalen Schüler- und Jugendaustausch
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Kai Gehring, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Priska Hinz (Herborn), Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Memet Kilic, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Direkte Begegnungen zwischen jungen Menschen bilden ein wichtiges Fundament für interkulturelles Verständnis und für ein friedliches Zusammenleben. Dem internationalen Schüler- und Jugendaustausch kommt somit eine wichtige Bedeutung für die Völkerverständigung, aber auch als bildungs-, jugend- sowie außenpolitisches Instrument zu. Schüler- und Jugendaustausch kann einen Beitrag zur zivilgesellschaftlichen Entwicklung und Vertiefung bilateraler Beziehungen und internationaler Einbindungen in beide Richtungen leisten. Gerade im Austausch mit bisher weniger frequentierten Zielen wie Mittel- und Osteuropa oder China liegen große Potenziale.
Es ist somit im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, neben der Förderung einzelner Programme, auch Rahmenbedingungen und Anreize zu schaffen, die die Ausreise deutscher Jugendlicher sowie die Einreise ausländischer Jugendlicher zum zeitlich begrenzten Schüler-, Auszubildenden- und Jugendaustausch erleichtern. In diesem Bereich überschneiden sich Bundes- und Länderzuständigkeiten sowie Ressortzuständigkeiten. Im Rahmen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ist die Bundesregierung für die Darstellung und Förderung auf internationaler Ebene verantwortlich. In den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009 schafft sie Rahmenbedingungen, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland für Austauschschülerinnen und -schüler ausdrücklich vorsehen (16.5.2.2.2). Die Bundesländer wiederum sind für die Rahmenbedingungen des Schulbesuchs in Deutschland verantwortlich. Weiterhin sind sie für die Ausführung des Aufenthaltsgesetzes zuständig. Die Kultusministerkonferenz sowie die Jugendministerkonferenz übernehmen Aufgaben der Koordinierung zwischen den Bundesländern auch im Schüler- und Jugendaustausch wahr.
In der Praxis des Schüler- und Jugendaustauschs kam es jedoch in jüngster Zeit zu steigenden Anforderungen der Ausländerbehörden, die zudem örtlich variieren sowie zu Komplikationen bei der Erlangung des Schülerstatus in Deutschland.
Um die Potenziale des Schüler- und Jugendaustauschs auszuschöpfen, ist insbesondere die Außendarstellung Deutschlands als attraktives, weltoffenes und unbürokratisches Partnerland von Bedeutung. Daher trägt die Bundesregierung eine Verantwortung, sich koordinierend einzuschalten, eine Gesamtstrategie in diesem Bereich zu entwickeln und zu verfolgen sowie werbend auch auf andere politische Ebenen einzuwirken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem internationalen Schüler- und Jugendaustausch als Instrument für Völkerverständigung, Bildungs-, Jugend- und Außenpolitik bei?
Was unternimmt die Bundesregierung, um sich koordinierend und werbend auch auf Ebenen mit Kompetenzüberschneidungen für die Verbesserung der Bedingungen des Schüler- und Jugendaustausches einzusetzen?
Inwiefern und mit welchen Zielen plant die Bundesregierung Änderungen bei der Förderung des Jugendaustausches im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes und im Prozess zur Neukonzeption der internationalen Jugendarbeit?
Gibt es ein Gesamtkonzept bezüglich der Intensivierung des Jugendaustausches, wie sie u. a. regelmäßig bei Staatsbesuchen angekündigt wird, und falls ja, inwiefern wird dieses Gesamtkonzept bzw. Teile davon evaluiert?
Inwiefern werden Jugendliche und Jugendverbände sowie andere Interessenvertretungen aus der Zivilgesellschaft in die Weiterentwicklung des Jugend- und Schüleraustausches einbezogen?
Inwiefern plant die Bundesregierung, die bisherige überwiegend länderorientierte Zusammenarbeit in eine stärker themenorientierte Zusammenarbeit zu überführen, die auch durch multilaterale, thematisch ausgerichtete Netzwerkprojekte umgesetzt wird?
Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung beim Schüler- und Jugendaustausch mit Ländern der EU (insbesondere mit mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten), wie entwickelte sich der Austausch in den vergangenen Jahren, und inwiefern bemüht sich die Bundesregierung aktiv darum, den Austausch zu intensivieren?
Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung beim Schüler- und Jugendaustausch mit den Nachbarregionen der EU (insbesondere mit der Ukraine, der Türkei, Tunesien und Ägypten), wie entwickelte sich der Austausch in den vergangenen Jahren, und inwiefern bemüht sich die Bundesregierung aktiv darum, den Austausch zu intensivieren?
Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung beim Schüler- und Jugendaustausch mit den strategischen Partnern der EU (insbesondere mit der Volksrepublik China und der Russischen Föderation), wie entwickelte sich der Austausch in den vergangenen Jahren, und inwiefern bemüht sich die Bundesregierung aktiv darum, den Austausch zu intensivieren?
Will die Bundesregierung mehr Anreize im Schüleraustausch mit China schaffen, da aufgrund des Schwierigkeitsgrads der Fremdsprache chinesisch hierbei ein früher Einstieg besonders wichtig ist, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass Jugendliche, die im Heimatland bereits einen Schulabschluss erworben haben, und im Anschluss in Deutschland als Austauschschülerinnen oder Austauschschüler unter Gleichaltrigen ein Auslandsjahr verbringen möchten, häufig keinen Schülerstatus erhalten?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, für Haupt- und Realschüler/-innen mehr Anreize und bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, da Angebote des Schüler- und Jugendaustauschs größtenteils von Gymnasiastinnen und Gymnasiasten und Jugendlichen mit Abitur in Anspruch genommen werden, und was unternimmt sie in diesem Zusammenhang?
Mit welchen Instrumenten und Maßnahmen plant die Bundesregierung die soziale Selektivität beim Schüler- und Jugendaustausch zu minimieren, wonach die Frage des Ausbildungsgrades der Eltern sowie die Finanzkraft bzw. Einkommensstärke der Eltern maßgeblich über die Teilnahme eines Jugendlichen an Austauschprogrammen entscheidet?
Welche Fördermöglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Unterstützung des Austausches für die Jugendlichen bestehen, und welche Unterschiede der Fördermöglichkeiten bestehen für Schülerinnen und Schüler bzw. Absolventinnen und Absolventen verschiedener Schulformen?
Sieht die Bundesregierung die Regelung des § 5 Absatz 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) für ausreichend an, um Schülerinnen und Schülern, die nach dem Abschluss einer Haupt- oder Realschule eine weiterführende Schule besuchen wollen und diesen Ausbildungsabschnitt im Ausland beginnen wollen, den Lebensunterhalt während dieser Zeit zu sichern?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Hindernisse im Visaverfahren in der internationalen Jugendarbeit vor, und inwiefern versucht sie diesen Hindernissen – über das geltende sogenannte beschleunigte Verfahren hinaus – entgegenzuwirken?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass Ausländerbehörden (z. B. in Montabaur, Rheinland-Pfalz im Jahr 2009) und Auslandsvertretungen (z. B. Botschaft Bangkok im Jahr 2010) zunehmend Deutschkenntnisse von Austauschschülern/-schülerinnen fordern, obwohl der Aufenthalt unter anderem genau dem Spracherwerb dienen soll und diese in der Vergangenheit nicht erforderlich waren?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass trotz des zunehmenden Stellenwertes des internationalen Austauschs, beteiligte Behörden die für den Schüler- und Jugendaustausch relevanten Vorschriften nicht einheitlich auslegen und zum Teil Anforderungen verschärfen (siehe Frage 17, zudem forderten bestimmte Ausländerbehörden den Abschluss einer Versicherung, z. B. in Köln, Nordrhein-Westfalen im Jahr 2010)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsspielraum und -bedarf, durch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (oder auf anderen Wegen), auf eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen des Schüler- und Jugendaustausches hinzuwirken?
Welche Finanzmittel stellte die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren zur Förderung des Schüler- und Jugendaustauschs bereit, und welche Finanzmittel plant sie zukünftig für diesen Zweck einzusetzen?