Nebentätigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Dr. Gerhard Schick, Maria Klein-Schmeink, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ständige Aufgabe der Angehörigen des öffentlichen Dienstes ist die Ausübung hoheitlicher Aufgaben. Um die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu gewährleisten, sind auch den Nebentätigkeiten von Beamten enge Grenzen gesetzt. Nebentätigkeiten sind nach dem Bundesbeamtengesetz zu untersagen, wenn diese z. B. „die Beamtin oder den Beamten in einen Widerstreit mit den dienstlichen Pflichten bringen“ oder „die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit der Beamtin oder des Beamten beeinflussen“. Angehörige des öffentlichen Dienstes im Bundesministerium der Finanzen (BMF) sollten sich deshalb auch während ihrer Nebentätigkeit an die Vorgaben für ihre Haupttätigkeit gebunden fühlen, „weder Rechtsauskünfte in Einzelfällen noch rechtliche oder steuerliche Ratschläge (zu) erteilen“ wie es auf der Homepage des BMF steht. Dies gilt gerade auch für Nebentätigkeiten, bei denen Angehörige des BMF als Vortragende bei Unternehmen, Verbänden und anderen Organisationen tätig sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele Angehörige des BMF haben in den Jahren 2005 bis 2010 Nebentätigkeiten angemeldet, aufgeschlüsselt nach Jahren sowie anzeigepflichtiger und genehmigungspflichtiger Tätigkeit?
Wie verteilen sich diese Nebentätigkeiten auf die Geschäftsbereiche des BMF insbesondere BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), Bundeszentralamt für Steuern, den Zoll sowie auf das Bundesministerium und dessen Abteilungen?
Wie verteilen sich diese Nebentätigkeiten auf die Angehörigen aufgeschlüsselt nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen jeweils in den Jahren 2005 bis 2010?
Wie verteilen sich diese Nebentätigkeiten auf die Angehörigen aufgeschlüsselt nach Staatssekretären, Abteilungsleiter, Unterabteilungsleiter, Referatsleiter, Referenten, Sachbearbeiter und sonstige Mitarbeiter jeweils in den Jahren 2005 bis 2010?
Welchen zeitlichen Umfang weisen die Nebentätigkeiten in den einzelnen Hierarchiestufen insgesamt sowie im Durchschnitt auf?
Welcher Art waren diese Nebentätigkeiten jeweils in den Jahren 2005 bis 2010, und wie häufig wurden diese jeweils angemeldet?
Wie viele Vorträge vor Unternehmen und Unternehmensverbänden wurden jeweils in den Jahren 2005 bis 2010 gehalten, und wie oft wurde dafür ein Entgelt gezahlt?
Wie viele Vorträge vor Unternehmen und Unternehmensverbänden wurden im Rahmen von Nebentätigkeiten jeweils in den Jahren 2005 bis 2010 gehalten?
Welche Verbände und Unternehmen betraf dies?
Welchen Inhalt hatten die Vorträge?
Für welche der in den Fragen 9 und 10 genannten Vorträge wurde ein Entgelt gezahlt?
Wie viele wissenschaftliche Nebentätigkeiten, die einen direkten fachlichen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit haben, wurden von Angehörigen des BMF jeweils in den Jahren 2005 bis 2010 wahrgenommen?
Wie verteilen sich die Tätigkeiten in Frage 12 auf die Abteilungen des Bundesministeriums sowie dessen Geschäftsbereiche insbesondere die BaFin, das Bundeszentralamt für Steuern und den Zoll?
Wie verteilen sich die Tätigkeiten in Frage 12 auf Staatssekretäre, Abteilungsleiter, Unterabteilungsleiter, Referatsleiter, Referenten, Sachbearbeiter und sonstige Mitarbeiter jeweils in den Jahren 2005 bis 2010?
Wie hat sich der prozentuale Anteil aller Angehörigen des BMF, die eine Nebentätigkeit angemeldet haben, in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Entwicklung, und wie bewertet sie diese?
Wie hat sich der prozentuale Anteil aller Angehörigen der Bundesverwaltung mit Ausnahme des BMF, die eine Nebentätigkeit angemeldet haben, in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Entwicklung, und wie bewertet sie diese?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Nebentätigkeiten in der Bundesverwaltung insgesamt im Vergleich zum BMF?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die Höhe des Verdienstes, den Angehörige des BMF aus Nebentätigkeiten erhalten?
Wie hoch waren die Verdienste aus Nebentätigkeiten Angehöriger im Geschäftsbereich des BMF im Durchschnitt jeweils in den Jahren 2005 bis 2010, und wie hoch war der maximale Verdienst?
Wie oft lagen die Verdienste aus Nebentätigkeiten Angehöriger im Geschäftsbereich des BMF in den Jahren 2005 bis 2010 unter 1 000 Euro, zwischen 1 001 Euro und 5 000 Euro sowie über 5 000 Euro, und wie hoch war der maximale Verdienst?
Wie oft wurde im Geschäftsbereich des BMF in den letzten fünf Jahren gegen Vorschriften zu Nebentätigkeiten verstoßen?
Wie oft wurden in den letzten fünf Jahren Nebentätigkeiten im Geschäftsbereich des BMF untersagt, da durch diese dienstliche Interessen beeinträchtigt wurden?
Was waren in den letzten fünf Jahren im Geschäftsbereich des BMF Gründe, Nebentätigkeiten zu untersagen, und wie häufig wurden diese genannt (bitte aufschlüsseln nach Jahren?)