Umgang der Bundeswehr mit Minderjährigen
der Abgeordneten Agnes Malczak, Katja Dörner, Omid Nouripour, Kai Gehring, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ekin Deligöz, Priska Hinz (Herborn), Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Kerstin Müller (Köln), Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Krista Sager, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In vielen Konfliktregionen der Welt werden Minderjährige gezwungen, als Kindersoldatinnen und -soldaten an kriegerischen Auseinandersetzungen teilzunehmen. Gegen diese Ausbeutung von Mädchen und Jungen engagieren sich die Vereinten Nationen seit Jahren. Deutschland unterstützt diese Bemühungen und hat das Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung von Kindern in bewaffneten Konflikten engagiert mit erarbeitet und am 13. Dezember 2004 ratifiziert. Zuvor hatte die Coalition to Stop the use of Child Soldiers (ein Bündnis aus fünf großen internationalen Nichtregierungsorganisationen) gefordert, dass niemand, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, angeworben, zwangsweise rekrutiert oder in Feindseligkeiten eingesetzt werden soll („straight-18“-Position). In den Folgejahren nach der Ratifizierung des Fakultativprotokolls hat eine deutliche Mehrheit der Staaten gegenüber dem UN-Generalsekretär erklärt, auf die Einziehung von unter 18-Jährigen in ihre Streitkräfte zu verzichten. Seit Januar 2011 hat Deutschland den Vorsitz der Arbeitsgruppe „Kinder in bewaffneten Konflikten“ des UN-Sicherheitsrates inne. Die Bundesregierung hat damit die Chance, weitere Verbesserungen zum Schutz von Kindern vor der Rekrutierung für bewaffnete Konflikte umzusetzen.
In diesem Zusammenhang ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit, dass die Bundesrepublik Deutschland auch in ihrer eigenen Armee konsequent ist und die Rechte Minderjähriger in jeder Hinsicht achtet und schützt. Hierzu gehört, dass die Rekrutierung von Minderjährigen für die Bundeswehr ausgeschlossen sein sollte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Wehrdienst Minderjähriger
Fragen23
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern in bewaffneten Konflikten hinsichtlich der Bundeswehr gezogen, und welche Maßnahmen hat sie diesbezüglich getroffen?
Wie viele Minderjährige haben in den vergangenen zehn Jahren jeweils freiwillig einen Wehrdienst bei der Bundeswehr begonnen (bitte nach Verpflichtungsdauer, Geschlecht und Herkunftsbundesland aufschlüsseln)?
a) Wie viele von diesen haben vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres aus welchen Gründen einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt?
b) Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt?
a) Welches Verfahren findet Anwendung, wenn Minderjährige im Rahmen des neuen freiwilligen Wehrdienstes nach Ablauf der sechsmonatigen Widerrufsfrist einen Antrag auf Entlassung stellen?
b) Nach welchen Kriterien wird bewertet, ob auf der Grundlage eines Antrags auf Entlassung ein Verbleiben im Dienst eine besondere Härte bedeuten würde?
Durch welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit und werden zukünftig Minderjährige und ihre Sorgeberechtigten über die Risiken des freiwilligen Wehrdienstes aufgeklärt?
Inwiefern gibt es für minderjährige Soldatinnen und Soldaten besondere Ansprechpersonen innerhalb der Bundeswehr?
a) Wenn es solche Ansprechpersonen gibt, wie viele sind es, und wo sind sie stationiert bzw. wie sind sie für die Minderjährigen erreichbar?
b) Über welche Qualifikationen hinsichtlich ihrer Funktion als Ansprechperson verfügen diese?
c) Inwiefern gibt es für die Eltern minderjähriger Soldatinnen und Soldaten besondere Ansprechpersonen innerhalb der Bundeswehr?
Wie wird die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutze Minderjähriger im Sinne des Fakultativprotokolls wie auch der Bestimmungen zum Jugendschutz und zum Jugendarbeitsschutz innerhalb der Bundeswehr kontrolliert?
a) Verfügt die Bundesregierung über ein Aus- und Weiterbildungskonzept, das militärische Vorgesetzte und Ausbilder hinsichtlich des besonderen Schutzes Minderjähriger schult?
b) Ist es minderjährigen Soldatinnen und Soldaten möglich, eine ihre Schutzrechte betreffende Beschwerde ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten vorzubringen?
c) Wenn ja, werden die Eltern der betroffenen minderjährigen Soldatinnen und Soldaten durch die Bundeswehr von einer solchen Beschwerde in Kenntnis gesetzt?
d) Wie viele Beschwerden wurden in den vergangenen zehn Jahren bezüglich eines mangelhaften Minderjährigenschutzes innerhalb der Bundeswehr vorgebracht (bitte die Beschwerdegegenstände nach Jahren aufgeschlüsselt benennen)?
e) In wie vielen Fällen wurden Disziplinarverfahren eingeleitet?
f) In wie vielen Fällen wurden Disziplinarstrafen verhängt?
Welche Berufsausbildungen können minderjährige Soldatinnen und Soldaten bei der Bundeswehr absolvieren?
An welchen militärischen Ausbildungsinhalten nehmen minderjährige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr teil?
a) Bei welchen konkreten Ausbildungsinhalten wird Minderjährigen der direkte Umgang mit Waffen gestattet?
b) Wie wird die strenge Aufsicht beim Umgang von Minderjährigen mit Waffen sichergestellt?
a) Welche Verwendungen und Aufgaben werden minderjährigen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr übertragen?
b) Inwiefern gelten für Minderjährige unterschiedliche Leistungsanforderungen als für volljährige Soldatinnen und Soldaten?
Wie verfährt die Bundeswehr mit minderjährigen Soldatinnen und Soldaten bei Verstößen gegen Vorschriften oder die Gehorsamspflicht?
a) Wie sind die Sorgeberechtigten in dieses Verfahren einbezogen bzw. wer vertritt gegebenenfalls an ihrer Stelle die rechtlichen Interessen der minderjährigen Soldatinnen und Soldaten?
b) Wie häufig ist es in der Vergangenheit zu derartigen Vorfällen gekommen (bitte nach Jahren und mit Benennung des Vorkommnisses aufschlüsseln)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung ihre Entscheidung gegen die Einführung einer Mindestaltersgrenze für den freiwilligen Wehrdienst im Entwurf zum Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 im Einklang mit ihrem Engagement gegen Kinder in bewaffneten Konflikten?
Ist der Bundesregierung der „Schattenbericht Kindersoldaten 2011“ des Deutschen Bündnisses Kindersoldaten bekannt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen?
Werbemaßnahmen der Bundeswehr mit der Zielgruppe Minderjährige
Welche Werbemaßnahmen der Bundeswehr sollen gezielt Minderjährige ansprechen?
a) Welche Ziele verfolgt die Bundeswehr mit diesen Werbemaßnahmen?
b) Welche Stellen innerhalb der Bundeswehr sind für diese Maßnahmen jeweils inhaltlich wie organisatorisch verantwortlich?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Deutschen Bündnisses Kindersoldaten, dass bei Werbemaßnahmen der Bundeswehr „Transparenz und Offenheit“ im Vordergrund stehen müssen und entsprechend auch die Risiken thematisiert werden müssen, wenn die Werbung im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention und dem Fakultativprotokoll erfolgen soll?
a) Inwiefern hält es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für notwendig, dass in Werbemaßnahmen der Bundeswehr die Risiken des Berufs der Soldatin oder des Soldaten bezüglich des Dienstes an der Waffe allgemein und insbesondere auch bei einer Tätigkeit im Auslandseinsatz thematisiert werden?
b) Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die aktuelle Werbekampagne der Bundeswehr, bei der beispielsweise im Fernsehwerbespot Risiken weder sprachlich noch visuell thematisiert werden?
c) Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aussage einer Mitarbeiterin der für diese Kampagne zuständigen Werbeagentur im ARD-Magazin „Panorama“ vom 31. März 2011, man würde die Auslandseinsätze in der Werbung nicht thematisieren, weil man ja auch nicht das Risiko des Fettwerdens in der Werbung für Schokolade thematisiert?
d) Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Maßnahmen des Marketings der Bundeswehr mit sachfremdem Inhalt und Eventcharakter wie beispielsweise die „Bw-Musix“ oder sogenannte Jugend-Teamsport-Events wie dem „Bw Beachen“ oder die Präsentation des U21-Wettbewerbes der Schul-Liga?
e) Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Nutzung des Schießsimulators durch 13- bis 15-jährige Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Truppenbesuches einer Schulklasse in Schleswig-Holstein, die von einem betreuenden Soldaten mit den Worten das sei „tausendmal besser als die Spielkonsole zuhause“ (Süddeutsche Zeitung vom 26. März 2010, „Kameraden im Klassenzimmer“) kommentiert wurde?
Besuche von Bundeswehrangehörigen an Schulen
Wie wird die Arbeit der Jugendoffiziere an Schulen evaluiert?
a) Auf welche Weise wird kontrolliert, dass sich die Jugendoffiziere an die Vorgaben des Beutelsbacher Konsenses halten?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die unter anderem vom Deutschen Bündnis Kindersoldaten vorgebrachte Kritik, dass Besuche von Jugendoffizieren an Schulen, die ohne weitere Referenten mit anderen friedenspolitischen Positionen durchgeführt werden, nicht dem Ausgewogenheitsgebot des Beutelsbacher Konsenses entsprechen können, und welche Konsequenzen gedenkt sie aus dieser Bewertung gegebenenfalls gemeinsam mit den Ländern zu ziehen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Jugendoffiziere und Wehrdienstberatungsoffiziere gemeinsam zu Besuchen von Schülerinnen und Schülern bei der Truppe („Tag der Schulen“) einladen vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium der Verteidigung beispielsweise auf seiner Webseite betont, dass der Jugendoffizier kein Werbeoffizier sei?
Wie beurteilt es die Bundesregierung, dass Wehrdienstberater der Bundeswehr bei Informationsvorträgen an Schulen auf den Themenbereich Auslandseinsätze verzichten und dies auf Nachfrage damit begründen, dass die Bundeswehr ein Arbeitgeber wie jeder andere auch sei (so ein Wehrdienstberater in einem Beitrag des ARD-Magazins Panorama vom 31. März 2010)?
Über wie viele Jugendoffiziere verfügt die Bundeswehr derzeit und inwiefern ist eine Vergrößerung oder Verkleinerung dieser Zahl vorgesehen (bitte nach eingeplanten und besetzten Dienstposten und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Welche Personalkosten ergaben sich für die Bereitstellung dieser Jugendoffiziere jeweils in den Haushaltsjahren 2010, 2009, 2008 und 2007 für den Bund (bitte nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
b) Welche Kosten ergaben für die Aus- und Weiterbildung von Jugendoffizieren jeweils in den Haushaltsjahren 2010, 2009, 2008 und 2007 für den Bund (bitte nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
c) Welche Kosten ergaben sich für Konzipierung, Herstellung und Verbreitung von Informations- und Unterrichtsmaterialien, die Jugendoffiziere im Rahmen ihrer Besuche an Schulen einsetzen, jeweils in den Haushaltsjahren 2010, 2009, 2008 und 2007 für den Bund (bitte nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Welche Ziele verfolgt die Bundeswehr mit den Kooperationsvereinbarungen, die sie mit den Kultusministerien einzelner Länder bisher getroffen hat bzw. plant, noch zu treffen?
a) Auf welche Weise werden die Kooperationsvereinbarungen zwischen der Bundeswehr und den Kultusministerien der Länder evaluiert?
b) Gibt es neben den öffentlich bekannten Kooperationsvereinbarungen zwischen der Bundeswehr und den Kultusministerien einzelner Länder weitere Vereinbarungen zum Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen?
Mit welchen Maßnahmen informiert die Bundeswehr Schulen über ihre Angebote zum Besuch von Jugendoffizieren oder Wehrdienstberaterinnen und Wehrdienstberatern an Schulen?
Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die Diskussionen zur Bundeswehr, über Sicherheits- und Friedenskonzepte, Auslandseinsätze, Kriegshandlungen, die Aussetzung der Wehrpflicht sowie die Freiwilligendienste als Themen politischer Bildung, und welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls gemeinsam mit den Ländern aus dieser Einschätzung?