Zulassung von dimethoathaltigen Pestiziden zur Bekämpfung von Kirschfruchtfliegen und Konsequenzen für den Umwelt- und Verbraucherschutz
der Abgeordneten Nicole Maisch, Cornelia Behm, Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Einsatz der Pflanzenschutzmittel Perfekthion und Danadim Progress mit dem Wirkstoff Dimethoat gegen Kirschfruchtfliegen in Süß- und Sauerkirschen nach § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Pflanzenschutzgesetzes bis zum 12. August 2011 genehmigt.
Dimethoat gilt als erbgutschädigend und neurotoxisch. Es ist stark wassergefährdend und giftig für Wasserorganismen. Die Schädlichkeit für die Umwelt, vor allem für Bienen und Vögel, ist hoch. Aus diesem Grund führen sowohl Greenpeace als auch das Pestizid Aktions-Netzwerk e. V. PAN Dimethoat auf ihren jeweiligen sog. schwarzen Listen der besonders gefährlichen Pestizidwirkstoffe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Anwendungsbestimmungen und Auflagen hat das BVL für die Anwendung von dimethoathaltigen Pestiziden im Kirschanbau verfügt?
Welchen Umfang wird der Einsatz von dimethoathaltigen Pestiziden nach Schätzung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben (sowohl bezüglich der Menge als auch der Fläche)?
Wurden die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder durch das BVL über die Zulassung von dimethoathaltigen Pestiziden für Kirschen informiert, und wenn nein, warum nicht?
Wird es als Folge der Zulassung von dimethoathaltigen Pestiziden im Kirschanbau ein besonderes Rückstandsmonitoring bei Kirschen geben, und wenn ja, wie wird dieses umgesetzt?
Wird es als Folge der Zulassung von dimethoathaltigen Pestiziden im Kirschanbau eine Erfassung und Bewertung möglicher ökologischer Auswirkungen insbesondere auf Bienen sowie Boden- und Wasserorganismen geben, und wenn ja, wie werden diese umgesetzt?
Können Rückstände von Dimethoat in den üblichen Untersuchungsverfahren erfasst werden oder sind hierfür Einzelnachweisverfahren nötig?
In wie vielen staatlichen und durch staatliche Kontrollbehörden genutzten Laboren können Rückstandsuntersuchungen für Dimethoat durchgeführt werden?
Welche dimethoathaltigen Pflanzenschutzmittel sind in welchen anderen EU-Ländern für welche Kulturen zugelassen?
Welche Auswirkungen haben diese Zulassungen auf das Rückstandsmonitoring bei aus diesen Ländern importierten Produkten?
Werden die nun in Kraft tretenden Vorgaben für die zonale Zulassung von Pestiziden innerhalb der EU Auswirkungen auf die Zulassungssituation von dimethoathaltigen Pestiziden in Deutschland haben, und wenn ja, welche sind dies?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forschung zu alternativen Bekämpfungsmethoden gegen die Kirschfruchtfliege und deren Praxiseinführung?
Welche alternativen Ansätze zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege sind der Bundesregierung aus anderen Staaten inner- und außerhalb der EU bekannt?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Ansätze?
Wie bewertet die Bundesregierung die ökologischen Folgen des als Dimethoatalternative eingesetzten Neonicotinoids Acetamiprid (Handelsname Mospilan), gerade auch in Bezug auf Bienengefährlichkeit und Toxizität für Boden- und Wasserorganismen?
Wird die Bundesregierung im Rahmen der von ihr geplanten Initiative gegen die Verschwendung von Lebensmitteln auch die extrem geringe Toleranz des Handels gegenüber vereinzeltem Madenbefall von Kirschen thematisieren, welche die Erzeuger zu einer ökologisch und gesundheitlich hoch problematischen Bekämpfungsintensität zwingt?