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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Gefährdung der Brücken zur Teilhabe im Quartier durch Kürzungen im Programm Soziale Stadt

Weiterentwicklung des Programms Soziale Stadt, Kompensationsmaßnahmen für Mittelkürzungen, Fortführung und Finanzausstattung des EFS-Bundesprogramms "Soziale Stadt &ndash; Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)", Entwicklung von Bürgerarbeitsplätzen, Wirkungen des Programms Soziale Stadt insgesamt, Zusammenarbeit der beteiligten Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Schaffung eines inklusiven Sozialraums<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

14.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/599626. 05. 2011

Gefährdung der Brücken zur Teilhabe im Quartier durch Kürzungen im Programm Soziale Stadt

der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit dem Haushaltsjahr 2011 sind nichtinvestive Maßnahmen im Rahmen der Modellprojekte des Programms Soziale Stadt nicht mehr förderfähig. Darüber hinaus sind die Programmmittel von über 100 Mio. Euro auf nunmehr 28,5 Mio. Euro gekürzt worden. Ferner ist das Programm weitgehend auf bauliche Maßnahmen konzentriert worden. Dadurch stehen viele Projekte in benachteiligten Stadtvierteln vor dem Aus und Brücken zur Teilhabe sind gefährdet.

In den Programmjahren 2006 bis 2010 galt per Haushaltsvermerk im Einzelplan 12 des Bundeshaushalts, dass Bundesmittel zugunsten des Programms Soziale Stadt in Höhe von bis zu 45 Mio. Euro für Modellvorhaben in den Gebieten der Sozialen Stadt auch für nichtinvestive Maßnahmen wie Erwerb der deutschen Sprache, Verbesserung von Bildungsabschlüssen, Betreuung von Jugendlichen sowie im Bereich der lokalen Ökonomie eingesetzt werden können.

Die Einführung der Modellvorhaben mit erweitertem Förderspektrum war eine Konsequenz aus den Ergebnissen der Zwischenevaluierung des Programms Soziale Stadt im Jahr 2004 und steht im Einklang mit dem angenommenen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Stadtentwicklungspolitik ist moderne Struktur- und Wirtschaftspolitik“ vom 20. Juni 2006 (Bundestagsdrucksachen 16/1890, 16/2004).

Laut dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) findet ab 2011 ein Ausgleich der Mittelkürzung und der Änderung des Förderschwerpunktes im Programm Soziale Stadt durch das ESF-Bundesprogramm (ESF: Europäischer Sozialfonds) „Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ statt. BIWAQ wird durch das BMVBS bereits seit dem Jahr 2009 unterstützt. Ziel ist die Verzahnung von städtebaulichen Investitionsmaßnahmen für Soziale Stadt Programmgebiete mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zur Stabilisierung und ganzheitlichen Aufwertung von benachteiligten Quartieren. Passgenaue arbeitsmarktpolitische Projekte sollen die Qualifikation und berufliche Situation der Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort sowie die lokale Ökonomie verbessern in Projekten zur Integration von Langzeitarbeitslosen in Arbeit, von Jugendlichen in Ausbildung und Arbeit (inklusive der Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf) sowie zur Stärkung der lokalen Ökonomie. Neu aufgenommen wurden Projekte zur Quartiersarbeit in Form von gemeinnütziger Arbeit von Langzeitarbeitslosen im Quartier, unter anderem solche, die Modellprojekte der „Bürgerarbeit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützen oder ergänzen.

Für die Umsetzung des ESF-Bundesprogramms BIWAQ stehen in den Jahren 2008 bis 2015 insgesamt 184 Mio. Euro Finanzmittel – davon 124 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds – zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt in zwei Förderrunden. Die zweite Förderrunde hat eine Laufzeit von 2011 bis Oktober 2014. Insgesamt steuert das BMVBS über acht Jahre also 60 Mio. Euro bei, das sind jährlich knapp 8 Mio. Euro. Diese kompensieren bei weitem nicht den Wegfall der Finanzmittel für die nichtinvestiven Maßnahmen, die jährlich bis zu 45 Mio. Euro ausmachten und in den Jahren 2008 bis 2010 zusätzlich zu BIWAQ zur Verfügung standen.

Die für Stadtentwicklung zuständigen Minister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich mit der Leipzig-Charta unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft 2007 auf die integrierte Stadtentwicklung verständigt. In einem solchen Prozess sollen zentrale städtische Politikfelder, namentlich Bildung und Ausbildung, lokale Wirtschaft und Arbeitsmarkt sowie städtebauliche Aufwertungsstrategien, räumlich, sachlich und zeitlich koordiniert werden. Besondere Aufmerksamkeit soll benachteiligten Stadtquartieren gewidmet werden.

Vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltsberatungen zum Bundeshaushalt 2012 drängt sich die Frage auf, wie es mit dem Programm Soziale Stadt weitergeht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Plant die Bundesregierung die Fortführung des Programms Soziale Stadt im Haushaltsjahr 2012?

2

Welche Planungen und Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung für das Jahr 2012 und/oder die Folgejahre bezüglich der Weiterentwicklung und der Finanzausstattung des Programms Soziale Stadt?

3

In welche Richtung soll das Programm gegebenenfalls weiterentwickelt werden und zu welchem Jahr?

4

Unternimmt die Bundesregierung derzeit oder zeitnah eine Evaluierung des Programms Soziale Stadt, bzw. prüft sie die Erfolge und Ergebnisse des Programms?

Wenn ja, wie sieht diese Prüfung aus bzw. wird sie aussehen, und wenn nein, warum nicht?

5

Wird die Bundesregierung eine Befragung in den Soziale Stadt-Gebieten, etwa bei den Quartiersmanagern, durchführen, um die neue Förderungspolitik, d. h. ohne nichtinvestive Maßnahmen und mit geringerem Mittelansatz, auf ihre Resultate und Zielführung zu überprüfen?

Wenn ja, wie sieht diese Prüfung aus bzw. wird sie aussehen, und wenn nein, warum nicht?

6

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus ihren bisherigen Aktivitäten zur Weiterentwicklung oder Fortschreibung des Programms Soziale Stadt?

7

Führt oder führte die Bundesregierung im Nachgang der Mittelkürzung und Änderung der inhaltlichen Ausrichtung im Programm Soziale Stadt Gespräche mit den Ländern über die Fortführung der einzelnen Programmgebiete, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu diesem Sachverhalt vor?

8

Führt oder führte die Bundesregierung im Nachgang der Mittelkürzung und Änderung der inhaltlichen Ausrichtung im Programm Soziale Stadt Gespräche mit den Kommunen über die Fortführung der einzelnen Programmgebiete, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu diesem Sachverhalt vor?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie Länder bzw. Kommunen die Mittelkürzung und veränderte Ausrichtung des Programms Soziale Stadt bewerten?

10

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten und gesellschaftliche Unterstützung des Bündnisses für eine Soziale Stadt des vhw Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung e. V., des Deutschen Städtetages, des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, des AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverbandes, der Schader-Stiftung und des Deutschen Mieterbundes, und wie gedenkt sie zu reagieren?

12

Plant die Bundesregierung ein neues Städtebauförderungsprogramm, das die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe zum Gegenstand hat, und bezieht sich dieses Programm auf benachteiligte Stadtquartiere?

13

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Programmgebiete des Programms Soziale Stadt durch die Mittelkürzung im Haushaltsjahr 2011 nicht weiter fortbestehen werden?

14

In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung die Beendigung von Programmgebieten des Programms Soziale Stadt für den Fall, dass die bereits vom Deutschen Bundestag beschlossenen und ferner die darüber hinaus von der Bundesregierung ab 2012 geplanten Kürzungen des Programms Soziale Stadt nicht rückgängig gemacht oder anderweitig kompensiert werden?

15

Welche Maßnahmen ergreift und/oder erwägt die Bundesregierung, um die Mittelkürzung von über 100 Mio. Euro auf 28 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2011 im Programm Sozialen Stadt zu kompensieren?

16

Wie kompensiert die Bundesregierung jenseits der Finanzmittel für BIWAQ den Wegfall der Förderung nichtinvestiver Maßnahmen im Erwerb der deutschen Sprache, bei der Verbesserung von Bildungsabschlüssen, bei der Betreuung von Jugendlichen sowie im Bereich der lokalen Ökonomie?

17

Werden in der aktuell laufenden zweiten Förderrunde des Programms BIWAQ Projekte gefördert, die bisher aus dem Programm Soziale Stadt gefördert wurden oder die ab diesem Jahr aus dem Programm Soziale Stadt gefördert werden sollten?

Wenn ja, welche?

18

Gibt es Planungen der Bundesregierung, das Förderprogramm BIWAQ in der aktuell laufenden zweiten Förderrunde mit höheren Finanzmitteln auszustatten?

Wenn ja, in welcher Höhe?

19

Gibt es Planungen der Bundesregierung, das Förderprogramm BIWAQ über die zweite Förderrunde hinaus fortzusetzen und/oder mit höheren Finanzmitteln auszustatten?

Wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht?

20

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nicht nur in der integrierten Stadtentwicklung, sondern auch im Bereich der Arbeitsförderung erhebliche Mittelkürzungen vorgenommen wurden und in den kommenden Jahren weitere Kürzungen geplant sind?

21

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplante Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und die in diesem Zusammenhang beabsichtigte Beschränkung der öffentlich geförderten Beschäftigung für benachteiligte Stadtviertel?

22

Gibt es Überlegungen, diesen Entwicklungen entgegenzusteuern, und in welche Richtung gehen diese Überlegungen?

23

Wie hat sich die Beantragung von Bürgerarbeitsplätzen seit der Einführung der Bürgerarbeit entwickelt?

24

Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung die bislang schleppende Beantragung von Bürgerarbeitsplätzen auf die beabsichtigte Verzahnung von städtebaulichen Investitionsmaßnahmen für Soziale Stadt-Programmgebiete mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und hier insbesondere mit Programmen zur öffentlich geförderten Beschäftigung aus?

25

Welche in der Pressemitteilung des BMVBS vom 12. November 2010 angekündigten konzeptionellen Ansätze wurden oder werden im BMVBS erarbeitet, die die Förderung in Soziale Stadt-Quartieren unter Einbeziehung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen stärker bündeln und effektiver machen, und wann ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen?

26

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit die Förderung im Programm Soziale Stadt bezüglich ihrer arbeitsmarktpolitischen Wirkung, ihrer städtebaulichen Wirkung sowie der Wirkung auf die ganzheitliche Aufwertungsstrategie in den Maßnahmegruppen bewohnergetragene Projekte, Strukturen zur Stärkung der lokalen Ökonomie, bedarfsgerechte Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten, Integration von Migrantinnen und Migranten, Maßnahmen für eine sichere Stadt, Umweltentlastung, Gesundheit, Mobilität und Stadtteilkultur mit dem Wegfall der nichtinvestiven Maßnahmen und der Kürzung um rund drei Viertel im Haushaltsjahr 2011 effektiver und effizienter geworden ist (bitte nach Wirkungen in Teilbereichen und Maßnahmegruppen sowie nach investiven und nichtinvestiven Maßnahmegruppen aufschlüsseln)?

27

Wie bewertet die Bundesregierung diese Erkenntnisse, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

28

Inwieweit berücksichtigt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei der Weiterentwicklung des Programms Soziale Stadt die Leitlinien der Leizpig-Charta?

29

Inwieweit wird die Bundesregierung – neben der Befassung im Rahmen des Dachprogramms „Soziales Wohnen“ sowie des Programms „Wohnen für (Mehr-) Generationen – Gemeinschaft stärken, Quartier beleben“ – ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention nach Schaffung eines inklusiven Sozialraums im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ nachkommen?

30

Inwieweit gibt es eine konkrete Zusammenarbeit zwischen den für die genannten Bundesprogramme zuständigen Bundesministerien, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem BMVBS, sowie der Unterarbeitsgruppe IV der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Zukunft der Eingliederungshilfe aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeits- und Sozialministerien der Länder, unter Mitberatung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, in Bezug auf die Schaffung eines inklusiven Sozialraums?

Berlin, den 26. Mai 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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