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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Wirtschaftlichkeit der zweiten Staffel von Projekten nach dem A-Modell bei Bundesfernstraßen

Öffentlichkeit von Leistungsbeschreibungen und Angeboten bei Projekten in Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP), Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Durchführung von ÖPP-Eignungstests für die ÖPP-Projekte A8 und A 9 sowie weitere Projekte, Veröffentlichung von Kurzgutachten zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und haushalts- und vergaberechtlichen Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Angaben zur Tätigkeit von Beratungsunternehmen und -konsortien<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

29.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/599726. 05. 2011

Wirtschaftlichkeit der zweiten Staffel von Projekten nach dem A-Modell bei Bundesfernstraßen

der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen der sogenannten zweiten Staffel ÖPP-Projekte (ÖPP = Öffentlich-Private Partnerschaften) im Bundesfernstraßenbau plant das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) weitere acht Projekte. Die insgesamt zwölf Projekte der ersten und zweiten Staffel umfassen nach derzeitigem Planungsstand ca. 5 Prozent des Autobahn-Streckennetzes. ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau müssen unter Beachtung der Regelungen des Haushaltsrechts inklusive der Schuldenregeln durchgeführt werden, die der Kontrolle des Deutschen Bundestages unterliegen. Gemäß den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung müssen nicht nur die Mittel für die Baumaßnahmen ausgewiesen werden, sondern auch die projektspezifischen Folgekosten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Plant die Bundesregierung, die vergaberechtlichen Regelungen und Grundsätze derart anzupassen, dass die Leistungsbeschreibungen sowie die zur Angebotsabgabe erforderlichen Dokumente bei der Vergabe von ÖPP-Projekten öffentlich zugänglich gemacht werden müssen?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

2

Stimmt die Bundesregierung zu, dass die Veröffentlichung nur dann und nur soweit unterbleiben kann, als eine Abwägung des Informationsinteresses der Allgemeinheit oder Einzelner mit dem schutzwürdigen Interesse Privater am Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ergibt, dass im Einzelfall das schutzwürdige Interesse am Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen überwiegt?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

3

Wie gedenkt die Bundesregierung, die bei ÖPP-Projekten eingegangenen finanziellen Verpflichtungen als Verschuldung der öffentlichen Hand transparent zu machen und sicherzustellen, dass durch ÖPP Verschuldungsobergrenzen nicht umgangen werden können?

4

Aus welchen Gründen hat sich der Bundesrechnungshof Ende 2010 gegen die Vergabe des A-Modell-Projektes A 8, Augsburg–Ulm ausgesprochen?

5

Wie hoch sind die Schätzungen des BMVBS in den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu den Verkehrsmengen bei den direkt hintereinanderliegenden ÖPP-Projekten A 8 – erster Bauabschnitt München–Augsburg und A 8 – zweiter Bauabschnitt Augsburg–Ulm?

6

In welcher Form ist für die A-Modell-Projekte „A 8 Ulm–Augsburg“ und „A 9 Thüringen“, die sich im Vergabeverfahren befinden bzw. ggf. kürzlich vergeben worden sind, ein ÖPP-Eignungstest durchgeführt worden?

7

Ist – wie auch bei den bereits vergebenen A-Modell-Projekten – gemäß Bundestagsdrucksache 17/3330 (Antwort zu Frage 28) kein Eignungstest in formalisierter Form erstellt worden?

Wenn nein, warum nicht?

8

Stimmt die Bundesregierung der Position zu, dass ein ÖPP-Eignungstest – zumindest auch – die Aufgabe hat zu prüfen, ob bei Anwendung des ÖPP-Ansatzes Wirtschaftlichkeit in dem Sinne erzielbar ist, dass der Barwert der zukünftigen Ausgaben der öffentlichen Hand zu minimieren ist?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

9

Stimmt die Bundesregierung der Interpretation zu, dass ein ÖPP-Eignungstest gemäß Vorgaben aus dem Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsberechnung bei ÖPP-Projekten“ der Arbeitsgruppe (AG) Finanzministerkonferenz/Bund-AG auch die Aufgabe hat zu prüfen, ob bei Anwendung des ÖPP-Ansatzes Wirtschaftlichkeit in dem Sinne erzielbar ist, dass der Barwert der zukünftigen Ausgaben der öffentlichen Hand zu minimieren ist?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

10

Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass sie die von ihr selber aufgestellten bzw. mitentwickelten Vorgaben (siehe Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsberechnung bei ÖPP-Projekten“ der AG FMK/Bund-AG) nicht anwendet?

11

Stimmt die Bundesregierung zu, dass sie insofern gegen die Regeln der Bundeshaushaltsordnung verstößt?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

12

Sind die ÖPP-Eignungstests für weitere Projekte (nach den vier Projekten der ersten Staffel und den Projekten „A 8 Ulm–Augsburg“ und „A 9 Thüringen“) bereits durchgeführt worden?

Wenn ja, in welcher Form?

13

Welche Planungen bestehen für die Form der Durchführung der ÖPP-Eignungstests bei den weiteren Projekten, wo diese bislang noch nicht erfolgt sind?

14

Welche Tätigkeiten werden im Rahmen des Auftrags „Kurzgutachten zur abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beim ÖPP-Verfahren A 8 Ulm–Augsburg“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/4734) vom Auftragnehmer KCW GmbH durchgeführt?

15

Würde die Leistungsbeschreibung zu diesem Auftrag bei Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz diesen zur Verfügung gestellt werden?

Würde dies ggf. nach Vornahme von Schwärzungen erfolgen?

16

Sind im Rahmen dieses Auftrags Kurzgutachten, Gutachten, Kurzstudien und/oder Studien oder Ähnliches erstellt worden?

Wenn ja, wie lauten die Titel dieser schriftlichen Ausarbeitungen?

17

Sind diese Ausarbeitungen (bitte für alle Ausarbeitungen separat beantworten) veröffentlicht worden?

Würden diese Ausarbeitungen (bitte für alle Ausarbeitungen separat beantworten) bei Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz diesen zur Verfügung gestellt werden?

Würde dies (bitte für alle Ausarbeitungen separat beantworten) ggf. erfolgen nach Vornahme von Schwärzungen?

18

Welche Tätigkeiten werden im Rahmen des Auftrags „Kurzgutachten zu vergabe- und haushaltsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu ÖPP-Betreibermodellen im Bundesfernstraßenbau“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/4734) vom Auftragnehmer KPMG durchgeführt?

19

Würde die Leistungsbeschreibung zu diesem Auftrag bei Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz diesen zur Verfügung gestellt werden?

Würde dies ggf. nach Vornahme von Schwärzungen erfolgen?

In welcher Form sind diese Unterlagen für Mitglieder des Deutschen Bundestages einsehbar?

In welcher Form sind diese Unterlagen für Mitarbeiter der Mitglieder des Deutschen Bundestages bzw. der Fraktionen einsehbar?

20

Sind im Rahmen dieses Auftrags Kurzgutachten, Gutachten, Kurzstudien und/oder Studien oder Ähnliches erstellt worden?

Wenn ja, wie lauten die Titel dieser schriftlichen Ausarbeitungen?

21

Sind diese Ausarbeitungen (bitte für alle Ausarbeitungen separat beantworten) veröffentlicht worden?

Würden diese Ausarbeitungen (bitte für alle Ausarbeitungen separat beantworten) bei Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz diesen zur Verfügung gestellt werden?

Würde dies (bitte für alle Ausarbeitungen separat beantworten) ggf. erfolgen nach Vornahme von Schwärzungen?

22

Welchen Stand hat das Vergabeverfahren für das A-Modell-ÖPP-Projekt „A 8, Ulm–Augsburg“?

Welche Entwicklungen hat es in diesem Verfahren seit Oktober 2010 gegeben (Zuschlagserteilung, Vergabeklagen, Stellungnahmen und Abstimmungen mit dem Bundesrechnungshof)?

23

Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind zu diesem Projekt (Erstellungsdatum, Autor, Mitarbeiter, Datenquellen) erstellt worden?

24

Sind diese Ausarbeitungen (bitte für alle Ausarbeitungen separat beantworten) veröffentlicht worden?

Würden diese Ausarbeitungen (bitte für alle Ausarbeitungen separat beantworten) bei Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz diesen zur Verfügung gestellt werden?

25

Würde die Leistungsbeschreibung zu in diesem Zusammenhang vergebenen Aufträgen bei Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz diesen zur Verfügung gestellt werden?

Würde dies ggf. nach Vornahme von Schwärzungen erfolgen?

26

Welche Unternehmen sind direkt oder als Unterauftragnehmer im Rahmen des Projektes „Begleitung/Beratung des BMVBS bei der Vergabe von vier ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/5166) an der ARGE AMNRA-Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beteiligt?

Welche Aufgabenbereiche decken diese jeweils ab?

27

Welche vertraglichen Beschränkungen sind diesen Unternehmen (bitte ggf. differenziert für Unterauftragnehmer der ARGE und für Gesellschafter der ARGE AMNRA sowie über die Konstruktion dieser ARGE eingebundene Unternehmen auflisten) im Hinblick auf die parallele und zukünftige direkte oder indirekte Tätigkeit für Unternehmen (einschließlich Schwester-/Tochterunternehmen, Auslandsniederlassungen etc.) auferlegt worden, die im Rahmen der zur Vergabe anstehenden Projekte als Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft auftreten?

28

Würde die der Vergabe dieses Auftrags zugrundeliegende Leistungsbeschreibung bei Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz diesen zur Verfügung gestellt werden (bitte differenziert beantworten, wenn es mehrere Leistungsbeschreibungen gibt, die im Laufe des Vergabeverfahrens weiterentwickelt/ergänzt/modifiziert worden sind)?

Würde dies ggf. nach Vornahme von Schwärzungen erfolgen?

29

Inwieweit trifft es zu, dass gemäß den Anfang Februar 2010 veröffentlichten Ausschreibungen „Begleitung/Beratung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei der Vergabe von vier ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau“ Beratungsunternehmen bzw. einzelne Mitglieder eines Beratungskonsortiums bei anderen als den vom ausgeschriebenen Auftrag abgedeckten Projekten auch für Unternehmen (ggf. als Mitglieder von Konsortien) arbeiten dürfen, welche als Bieter (ggf. von Konsortien) bei den A-Modell-Projekten beteiligt sind (Bundestagsdrucksache 17/3196)?

30

Trifft es zu, dass ein im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens ausgewähltes Beratungsunternehmen beispielsweise bei kommunalen ÖPP-Projekten ein Bauunternehmen beraten darf, welches als Bieter (ggf. im Rahmen eines Konsortiums) an den Ausschreibungsverfahren für die A-Modell-Projekte teilnimmt (Bundestagsdrucksache 17/3196)?

31

Inwieweit sieht das BMVBS bei der Leistungserbringung für die Anfang Februar 2010 veröffentlichte Ausschreibung „Begleitung/Beratung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei der Vergabe von vier ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau“ das Problem, dass das beauftragte Beratungsunternehmen/-konsortium bei der Erstellung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einem Fehlanreiz unterliegt, da lediglich bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die eine Vorteilhaftigkeit für ÖPP anzeigen, das Beratungsunternehmen/-konsortium die Leistungen bei der weiteren Vergabe-/Projektbetreuung erbringen kann (Bundestagsdrucksache 17/3196)?

32

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dem aufgezeigten Fehlanreiz entgegenzuwirken?

33

Wie war der zeitliche Ablauf der Vergabe für den Auftrag „Begleitung/ Beratung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei der Vergabe von vier ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau“?

Sind ggf. Verzögerungen aufgetreten, und wie sind diese jeweils begründet gewesen?

Berlin, den 26. Mai 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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