Realisierung der ersten Staffel von Projekten nach dem A-Modell bei Bundesfernstraßen
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit der Vergabe der Betreiberprojekte A 8: Augsburg–München, A 4: AS Waltershausen–AS Herleshausen, A 1: AD Buchholz–AK Bremer Kreuz, A 5: AS Baden-Baden–AS Offenburg wurden die ersten ÖPP-Verkehrsprojekte (ÖPP = Öffentlich Private Partnerschaften) in Deutschland vergeben. ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau müssen unter Beachtung der Regelungen des Haushaltsrechts inklusive der Schuldenregeln durchgeführt werden. Das bedeutet, dass gemäß den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung nicht nur die Mittel für die Baumaßnahmen ausgewiesen werden müssen, sondern auch die projektspezifischen Folgekosten. Die Erkenntnisse aus den Erfahrungen der ersten Staffel sind von erheblicher Bedeutung für die Ausschreibung und Umsetzung der zweiten Staffel. Denn es müssen Standards geschaffen werden, damit das A-Modell bei Bundesfernstraßen den Anforderungen von Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit entspricht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche Ausgaben für die Bundesfernstraßen im Allgemeinen und Ausgaben im Investitionsbereich im Speziellen sind in den einzelnen Jahren seit 2007 getätigt worden (bitte getrennt für Bundesautobahnen und Bundesstraßen angeben)?
In welcher Höhe sind in diesen Zahlen auch durch die Vorfinanzierungsmodelle bedingte Ausgaben enthalten (bitte für die einzelnen Jahre zum einen sowie separat für Bundesautobahnen und Bundesstraßen zum anderen angeben)?
Welche Ausgaben sind im Allgemeinen und im Investitionsbereich im Speziellen in den einzelnen Jahren seit 2007 angefallen (bitte getrennt für Bundesautobahnen und Bundesstraßen angeben), wenn die durch die Vorfinanzierungsmodelle bedingten Ausgaben herausgerechnet würden?
Welchen Anteil haben die im Bereich der A-Modell-Projekte anfallenden Ausgaben (bitte für die einzelnen Jahre und die einzelnen A-Modell-Projekte separat angeben)?
Ergeben sich diese Ausgaben aus der Anschubfinanzierung und/oder der Weiterleitung von Lkw-Maut-Einnahmen und/oder aus welchen anderen Gründen?
Wie hoch sind die Ausgaben im Bereich der A-Modelle (bitte für die einzelnen Jahre und die einzelnen A-Modell-Projekte separat angeben), wenn die dort durchgeführten Bau- und sonstigen Maßnahmen genauso „gezählt“ bzw. „verbucht“ würden wie bei konventionell realisierten Projekten?
Welche Ausgaben sind im Allgemeinen und im Investitionsbereich im Speziellen in den einzelnen Jahren seit 2007 anfallen (und bitte getrennt für Bundesautobahnen und Bundesstraßen angeben), wenn die durch die A-Modell-Projekte bedingten Ausgaben analog berücksichtigt werden wie bei konventionellen Projekten (bitte Angaben einmal mit Berücksichtigung der Ausgaben für Vorfinanzierungsmodelle und einmal ohne Berücksichtigung der Vorfinanzierungsmodelle)?
Hat der Bundesrechnungshof bei den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu den Projekten A 8: Augsburg–München; A 4: AS Waltershausen–AS Herleshausen, A 1: AD Buchholz–AK Bremer Kreuz, A 5: AS Baden-Baden– AS Offenburg alternative Rechnungen durchgeführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Differenz gab es bei diesen vier Projekten (bitte für alle vier Projekte einzeln beantworten) bei den Mautprognosen zwischen den Gutachten der Bundesregierung und denen der privaten Bieter?
Welche Differenz gibt es zwischen den Verkehrsprognosen der Gutachten der Bundesregierung und der tatsächlich eingetretenen Verkehrsentwicklung auf den genannten Strecken bei diesen vier Projekten (bitte für alle vier Projekte einzeln beantworten, jeweils gegliedert nach den letzten drei Jahren)?
Wie hoch sind die tatsächlichen Mauteinnahmen auf den genannten Strecken in den letzten drei Jahren bei diesen vier Projekten gewesen (bitte für alle vier Projekte einzeln und gegliedert nach den letzten drei Jahren beantworten)?
Welche Nachverhandlungen hat es bei den vier A-Modell-Projekten der ersten Staffel bereits gegeben (bitte separat für die einzelnen Projekte beantworten)?
Wie hoch war das verhandelte Volumen (bitte für alle vier Projekte und alle größeren Nachverhandlungsvorgänge einzeln beantworten)?
Welche Vertragsanpassungen hat es bei den vier A-Modell-Projekten der ersten Staffel bereits gegeben (bitte separat für die einzelnen Projekte beantworten)?
Gibt bzw. gab es Rechtsstreitigkeiten bei den Nachverhandlungen?
Wenn ja, wie hoch ist das Streitvolumen (bitte für alle vier Projekte und alle größeren Nachverhandlungsvorgänge einzeln beantworten)?
Zu welchen Themen sind Schlichtungsverfahren eingeleitet worden, und wie ist dort jeweils der Stand (bitte separat für die einzelnen Projekte beantworten)?
Sofern es bereits eine Einigung gegeben hat, welches Ergebnis wurde erzielt?
Wie nah ist diese an der Ausgangsposition der öffentlichen Hand?
Ist es richtig, dass es bei dem Projekt A 1 eine Diskrepanz zwischen dem Auftragnehmer und der öffentlichen Hand bezüglich der Formel zur Mautweiterleitung gegeben hat bzw. gibt?
Welche Bundesministerien sind in die Begleitung der ÖPP-Projekte im Allgemeinen und in die Schlichtungsverfahren, Nachverhandlungen und Vertragsanpassungen im Speziellen involviert (bitte getrennt beantworten)?
Wer trägt (Anteil Bund/Länder) die Kosten der Rechtsstreitigkeiten bei Nachverhandlungen?
Werden die Bundesministerien bei der Begleitung der Projekte durch Berater unterstützt?
Wenn ja, wer sind diese Berater, und auf Basis welcher vertraglichen Vereinbarungen sind diese tätig?
Würde die Leistungsbeschreibung zu in diesem Zusammenhang vergebenen Aufträgen bei Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz diesen zur Verfügung gestellt werden?
Würde dies ggf. nach Vornahme von Schwärzungen erfolgen?
Wann wird der Beratungsauftrag „Beratung bei der Vergabe von ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau“ (Auftragsvergabe: 4. Juni 2004, Bundestagsdrucksache 17/4734) voraussichtlich abgeschlossen sein?
Welche Projekte wurden im Rahmen dieses Auftrags betreut?
Welche Höhe weisen die bislang an die ARGE A 8 (Arbeitsgemeinschaft) geflossenen Vergütungs- (und ggf. sonstigen) Zahlungen auf?
Welches Gesamtauftragsvolumen wird das Projekt bei Beendigung voraussichtlich aufweisen?
Ist an diese ARGE oder an Mitglieder dieser ARGE der Auftrag zur Durchführung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei den ersten sechs A-Modell-Projekten vergeben worden?
Welche Tätigkeiten werden im Rahmen des Auftrags „Klärung besonders komplexer Fragestellungen im Zuge der Vertragsdurchführung der ÖPP-Pilotprojekte“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/4734) vom Auftragnehmer ARGE Schüßler Plan GmbH und ARGE Investitionsbank durchgeführt?
Sind im Rahmen dieses Auftrags Kurzgutachten, Gutachten, Kurzstudien und/oder Studien oder Ähnliches erstellt worden?
Wenn ja, wie lauten die Titel dieser schriftlichen Ausarbeitungen?
Sind diese Ausarbeitungen (bitte für alle Ausarbeitungen separat beantworten) veröffentlicht worden?
Würden diese Ausarbeitungen (bitte für alle Ausarbeitungen separat beantworten) bei Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz diesen zur Verfügung gestellt werden?
Würde dies (bitte für alle Ausarbeitungen separat beantworten) ggf. nach Vornahme von Schwärzungen erfolgen?