Aufbau einer Nationalen Küstenwache
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Ingrid Hönlinger, Dr. Anton Hofreiter, Memet Kilic, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Konstantin von Notz, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP „mit der späteren Zielsetzung des Aufbaus einer Nationalen Küstenwache (…) zunächst die Kompetenzen der gegenwärtig am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden zusammenführen.“ Neben den seit Jahren bekannten Aufgaben einer Küstenwache wie Zoll, Fischereiaufsicht, Terrorabwehr, Rettungsdienst sowie Unfallverhütung und -bekämpfung hat vor allem die Katastrophe im Golf von Mexiko das Ausmaß der Herausforderungen und die Notwendigkeit einer Küstenwache deutlich gemacht. Derzeit sind allein fünf Bundesministerien mit Aufgaben zum Schutz der Küsten befasst: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Schifffahrtspolizei), Bundesministerium des Innern (Bundespolizei), Bundesministerium der Finanzen (Zoll), Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Fischereiaufsicht) und Bundesministerium der Verteidigung (Bundesmarine). Hinzu kommen die Fischereiaufsicht und die Wasserschutzpolizei von fünf Ländern sowie die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) und das Havariekommando in Cuxhaven.
Bereits im Januar 2010 erklärte Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, sich bezüglich der Küstenwache „im Laufe der nächsten Wochen (…) zu bestehenden Möglichkeiten konkretere Gedanken“ machen und „mit den anderen Betroffenen diskutieren und erörtern“ zu wollen.1 Im März 2010 erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Enak Ferlemann auf die Schriftliche Frage 101 des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache 17/1248, dass „sich das Thema“ innerhalb der Bundesregierung noch „in der Abstimmung“ befinde.2 Anfang März 2011 wurde schließlich bekannt, dass sich die zuständigen Bundesministerien des Innern und für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht auf einen Zeitplan zur Umsetzung des Koalitionsziels verständigen konnten. Derzeit besteht Unklarheit, ob und wie sich die Bundesregierung weiterhin zu ihrem Ziel bekennt.
1 http://www.bmi.bund.de (15. Januar 2010).
2 Bundestagsdrucksache 17/1248.
Drucksache 17/6027 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wer hat die Federführung beim Aufbau einer Nationalen Küstenwache, und welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um dieses Ziel zu erreichen bzw. welche Schritte sind weiterhin bis zum Ende der Legislaturperiode vorgesehen?
Inwiefern trifft es zu, dass die Gespräche innerhalb der Bundesregierung zum Aufbau einer Nationalen Küstenwache bzw. der Zusammenführung der Kompetenzen der gegenwärtig am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden seit März ruhen, und was sind die Gründe hierfür?
a) Wer war an diesen Gesprächen beteiligt?
b) Falls die Gespräche wieder aufgenommen wurden, wer ist an diesen Gesprächen beteiligt, und bis wann soll ein Arbeitsergebnis vorliegen?
Was sind die Inhalte eines vom Bundesministerium des Innern am 30. März 2010 vorgelegten Eckpunktepapiers bezüglich einer Küstenwache?
Inwiefern trifft es zu, dass dieses Eckpunktepapier bisher noch nicht beraten wurde, und was sind die Gründe hierfür?
a) Falls das Eckpunktepapier beraten wurde, was sind die Ergebnisse der Beratung?
b) Falls das Eckpunktepapier nicht beraten wurde, wann und mit wem soll es beraten werden?
Wie ist die Position der Bundesregierung zum Vorschlag, das Personal und die Einheiten der Bundesbehörden in einem ersten Schritt in eine Behörde zu integrieren und dieses dem Bundesministerium des Innern zu unterstellen?
Welche Kompetenzen von welchen am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden sollen zusammengeführt werden?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Vorteile der Zusammenführung der Kompetenzen, bzw. welche Defizite bestehen in der derzeitigen Struktur und werden als reformbedürftig angesehen?
Wann und in welcher Form, wird der Deutsche Bundestag über die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung informiert?
Was sind die Alternativen zur Zielsetzung des Aufbaus einer Nationalen Küstenwache, und wie sollen diese Alternativen ggf. umgesetzt werden?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, ein unabhängiges Wirtschaftsinstitut mit der Aufgabe zu versehen, ein Gutachten für die Zusammenführung der Bundesbehörden zu beauftragen?
Wann und in welcher Form, werden die betroffenen Bundesländer in den Aufbau einer nationalen Küstenwache einbezogen?