Europäische Jugendpolitik
der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Rahmen der Europa-2020-Strategie sollen die laufenden EU-Programme überprüft und Vorschläge zu deren Neuausrichtung ab 2014 entwickelt werden. Die Ergebnisse der Erhebungen, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Bewertung des laufenden EU-Programms Jugend in Aktion für den Zeitraum 2007 – 2013 in Deutschland im Jahr 2010 in Auftrag gegeben hat, verdeutlichen, dass das EU-Programm in hohem Maße relevant für die Umsetzung der Europäischen Jugendpolitik ist.
Aus den Mitteln des EU-Programms werden internationale Jugendbegegnungen, europäische Freiwilligendienste, Initiativen Jugendlicher, Jugenddemokratieprojekte, Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte der nicht formalen Bildung im Jugendbereich und der strukturierte Dialog zwischen politischen Entscheidungsträgern und jungen Menschen gefördert.
Es leistet – so die Zwischenevaluation – einen wichtigen Beitrag zur Förderung non-formaler Lernprozesse sowie zur Förderung und Entwicklung von Schlüsselkompetenzen.
Die Europäische Kommission erwägt jedoch, das Förderprogramm JUGEND IN AKTION mit anderen Programmen im Bildungsbereich oder im Bereich der Förderung europäischer Bürgerschaft zusammenzulegen.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP findet sich auf S. 71 folgende Vereinbarung:
- Eigenständige Jugendpolitik Wir stehen für eine eigenständige Jugendpolitik, eine starke Jugendhilfe und eine starke Jugendarbeit, die junge Menschen teilhaben lässt und ihre Potentiale fördert und ausbaut. Wir wollen Jugendliche beim Übergang von Ausbildung in den Beruf besser unterstützen. Wir betonen die zentrale Bedeutung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung für die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen. Es gilt die neuen Möglichkeiten im Schnittfeld Jugend, Kultur und Schule zu nutzen und qualitativ und quantitativ auszubauen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie bewertet die Bundesregierung selbst das EU-Programm Jugend in Aktion?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Erwägungen in der EU, bisherige Programme für junge Menschen zu einem Programm unter dem Titel „Youth on the Move“ zusammenzuführen?
Ist die Bundesregierung an der Ausgestaltung eines solchen Programmes beteiligt oder plant sie, sich in der Konzeption zu engagieren?
Wie schätzt die Bundesregierung die von vielen Verbänden befürchtete Entwicklung ein, nach der sich durch die Zusammenlegung der bisherigen Jugendprogramme, die Förderung der Anerkennung nichtformalen Lernens nachteilig entwickeln könnte?
Wenn die Bundesregierung diese Befürchtung teilt, was gedenkt sie dagegen zu tun?
Wenn die Bundesregierung diese Befürchtung nicht teilt, warum nicht?
Wie schätzt die Bundesregierung die von vielen Verbänden befürchtete Entwicklung ein, nach der sich durch die Zusammenlegung der bisherigen Jugendprogramme, die Trägervielfalt reduzieren könnte?
Wenn die Bundesregierung diese Befürchtung teilt, was gedenkt sie dagegen zu tun?
Wenn die Bundesregierung diese Befürchtung nicht teilt, warum nicht?
Wie schätzt die Bundesregierung die von vielen Verbänden befürchtete Entwicklung ein, nach der sich durch die Zusammenlegung der bisherigen Jugendprogramme die Einbeziehung benachteiligter Jugendlicher verschlechtern könnte?
Wenn die Bundesregierung diese Befürchtung teilt, was gedenkt sie dagegen zu tun?
Wenn die Bundesregierung diese Befürchtung nicht teilt, warum nicht?
Von welcher Bedeutung sind nach Auffassung der Bundesregierung die Förderung von Themen wie Partizipation, Demokratie, Zivilgesellschaft und Menschenrechte innerhalb der bisherigen EU-Jugendprogramme?
Wie schätzt die Bundesregierung die von vielen Verbänden befürchtete Entwicklung ein, nach der sich durch die Zusammenlegung der bisherigen Jugendprogramme die Förderung dieser Themen nachteilig entwickeln könnte?
Wenn die Bundesregierung diese Befürchtung teilt, was gedenkt sie dagegen zu tun?
Wenn die Bundesregierung diese Befürchtung nicht teilt, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Onlinekonsultation zu Jugend in Aktion (Public consultation on the future European youth programme – Overview of the results of the online public consultation. ECORYS. Rotterdam, May 2011)?
Welche Instrumente hält die Bundesregierung für geeignet, um nichtformale Bildungsprozesse sichtbarer zu machen und öffentliche Anerkennung für diese Bildungsaspekte zu erwirken?
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von Aufwand und Nutzen des sog. Youthpass?
Wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, dass der Aufwand zur Ausstellung für die Träger sehr hoch ist, wie gedenkt sie dem Problem Rechnung zu tragen?
Wenn die Bundesregierung diese Einschätzung nicht teilt, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die bisherigen Altersgrenzen für das EU-Programm Jugend in Aktion nicht den Bedürfnissen bzw. Interessen von Kindern gerecht wird?
Wenn die Bundesregierung über derartige Erkenntnisse verfügt, wie bewertet sie diese, und was gedenkt sie dagegen zu tun?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die bisherige minimale Begegnungsdauer von 6 Tagen bei Jugendbegegnungen den Bedürfnissen bzw. Interessen von Schülerinnen und Schülern sowie von Studierenden und kleiner Träger nicht gerecht wird?
Wenn die Bundesregierung über derartige Erkenntnisse verfügt, wie bewertet sie diese, und was gedenkt sie dagegen zu tun?
Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Erwägung der EU-Kommission ein, gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank eine Europäische Studiendarlehensfazilität einzuführen, um Studierende zu unterstützen, die einen Studienaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten?
Wie soll der spezielle Jugendausweis im Rahmen von Jugend in Bewegung aussehen, welche Vorteile und Preisnachlässe soll er Jugendlichen in Deutschland gewähren?
Wie steht die Bundesregierung zur Einführung einer so genannten Jugendgarantie, die gewährleisten soll, dass alle jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach Verlassen der Schule eine Arbeitsstelle, einen Ausbildungsplatz oder eine Praktikumsstelle erhalten?
Wie steht die Bundesregierung zur Tatsache, dass der Bundesrat mit Hinweis auf das Harmonisierungsverbot eine Europäisierung der Bildungssysteme, wie die EU-Kommission sie durch die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken erreichen will, ablehnt?
Welchen Schluss zieht die Bundesregierung daraus, dass der Bundesrat die deutsche Beteiligung an der europäischen Bildungskooperation als freiwilligen Prozess betrachtet, der sich jeder Vorgabe durch die europäische Ebene entziehe?
Wann wird das Konzept des Bundministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur eigenständigen Jugendpolitik, das die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP im Oktober 2009 ausführt, vorgestellt?
Welche Ziele verfolgt das Programm „Schulverweigerung – Die zweite Chance“?
Welche Ziele verfolgen die Kompetenzagenturen?
Auf welches Ziel haben sich Bund und Länder hinsichtlich der Quote der Schulabgänger ohne Schulabschluss verständigt?
Welche Schritte sind seit Oktober 2008 gemacht worden?
Wie hoch ist der Anteil der Mittel des Europäischen Sozialfonds für die Programme „Schulverweigerung – Die zweite Chance“ und „Kompetenzagenturen“ (Teil des Förderprogramms „Initiative JUGEND STÄRKEN“, Kapitel 17 02 Titel 684 11) für die Programmphase bis 31. August 2011, und wie hoch ist er im Vergleich dazu in der anschließenden Förderphase?
In welcher Höhe wurden im Jahr 2010 Projekte, Träger bzw. Verbände aus dem Programm 02 „Kulturelle Bildung“ des Kinder- und Jugendplans des Bundes gefördert?
Wie hoch wird die Förderung in diesem Jahr ausfallen bzw. in welcher Höhe wurden Mittel beantragt und bewilligt?