Datenabfrage durch US-Geheimdienste bei der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Silke Stokar von Neufn, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, Matthias Berninger, Grietje Bettin, Alexander Bonde, Monika Lazar, Jerzy Montag, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler, Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ende Juni dieses Jahres ist bekannt geworden, dass US-amerikanische Geheimdienste seit mehreren Jahren vertrauliche Daten bei der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) – einem Netzwerkdienstleister für internationale Finanztransaktionen – einsehen. Grund dafür: die Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch Aufspüren seiner Finanzaktivitäten.
Die Daten der SWIFT sind betriebswirtschaftlich und datenschutzrechtlich hochsensibel. Wir wollen wissen, zu welchem Zeitpunkt die Bundesregierung welche Kenntnisse von diesen Vorgängen hatte, wie sie die Aufsichtsstrukturen in diesem Bereich einschätzt und wie sie die datenschutzrechtlichen Aspekte der Vorgänge bewertet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Datenabfrage der amerikanischen Stellen bei der SWIFT, und war dies nach belgischem und europäischem Recht zulässig?
Inwiefern unterscheidet sich hier die Rechtslage in Belgien von der in Deutschland, und wäre ein vergleichbarer Vorgang nach deutschem Recht zulässig gewesen?
Wäre für staatliche Stellen in Deutschland der gleiche Zugriff auf die SWIFT möglich, und wenn ja, durch welche Rechtsgrundlagen begründet sich diese Möglichkeit?
Welche Daten werden im Einzelnen pro Transaktion bei der SWIFT erfasst?
Wie lange werden diese Daten gespeichert?
Ist die SWIFT nach Auffassung der Bundesregierung ein Telekommunikationsunternehmen oder ein Datenverarbeitungsunternehmen, das im Auftrag der an das Bankgeheimnis gebundenen nationalen Banken handelt?
Müssen Geschäftsbanken ihre Kunden vorab darüber aufklären, dass staatliche Stellen anderer Länder auf ihre Daten zugreifen können, und wenn ja, in welcher Form?
Hat die Deutsche Bundesbank Kenntnisse darüber, ob auch deutsche Privat- und Geschäftsbanken von US-amerikanischen Stellen ausspioniert wurden, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung dagegen vorzugehen?
Inwieweit besteht für deutsche Unternehmen die Gefahr, dass durch die Abfrage der SWIFT-Daten durch ausländische Stellen Industriespionage gefördert werden könnte, und wie gedenkt die Bundesregierung dieser Gefahr zu begegnen?
Hat die belgische Regierung, die bereits im April d. J. Kenntnis über die Vorgänge der Datenabfrage bei der SWIFT hatte, die Bundesregierung darüber unterrichtet, und wenn ja, in welcher Weise ist die Bundesregierung mit ihren Erkenntnissen umgegangen?
Haben die US-amerikanische Botschaft in Berlin oder andere US-amerikanische Stellen die Bundesregierung über die Datenabfrage bei der SWIFT informiert, und wenn ja, welchen Inhalt hatten diese Informationen?
Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung im Rahmen der offiziellen und inoffiziellen Treffen des ECOFIN-Rates über die Abfragen der SWIFT-Daten gewinnen?
Hat die Bundesregierung die Vorgänge rund um den Zugriff US-amerikanischer Stellen auf die SWIFT-Daten im Rahmen der Beratungen der G7 angesprochen, und wenn ja, welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus diesen Treffen gewinnen können?
Welche Angaben kann die Bundesregierung über das vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung (P6_TA-PROV(2006)0317, s. Abschnitt D Nr. 3) erwähnte Geheimabkommen zwischen der SWIFT und den US-Behörden machen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit die Kontrollmechanismen auf EU-Ebene durch die Europäische Zentralbank (EZB) und andere bankenaufsichtsrelevante Stellen in Bezug auf die Weitergabe datenschutzrechtlich und betriebswirtschaftlich sensibler Angaben effektiv angewandt werden, und sieht die Bundesregierung Defizite bei den aktuell gültigen Vorschriften?
Welche Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten haben die EZB und die nationalen Notenbanken in der Europäischen Union bei der Übermittlung von Daten Dritter im Rahmen von Finanzgeschäften?
War die EZB nach Ansicht der Bundesregierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 dazu verpflichtet, auf den möglichen Verstoß gegen den Datenschutz, von dem sie Kenntnis erhalten hatte, zu reagieren?
Teilt die Bundesregierung die „tiefe Besorgnis“ und die „äußerste Missbilligung“ des Europäischen Parlaments vom Juli 2006 (P6_TA-PROV(2006)0317, Abschnitt D Nr. 13) über den Zugriff des US-Auslandsgeheimdienstes CIA auf die SWIFT-Daten, und wenn ja, in welcher Form hat sie dies der US-amerikanischen Regierung mitgeteilt?
Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass es sich bei den US-Behörden, die Daten von der SWIFT empfangen haben, um Unbefugte im Sinne des europäischen und deutschen Datenschutzrechts handelt, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Teilt die Bundesregierung die von Datenschützern (z. B. dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) vertretene Rechtsauffassung, dass die grenzüberschreitende Übermittlung von personenbezogenen Banken-Transaktionen ein Anwendungsfall der seit 1995 geltenden europäischen Datenschutzrichtlinie ist, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Kann die Bundesregierung einen Bericht von „tagesschau.de“ vom 20. Juli 2006 bestätigen, in dem der Sprecher des Bundesministeriums der Finanzen, Thorsten Albig, mit den Worten zitiert wird, die Vorgänge könnten nicht mit deutschen Gesetzen gestoppt werden, „wir haben keinen Zugriff auf ein belgisches Unternehmen“?
a) Wenn ja, teilt die Bundesregierung die vom Sprecher des Bundesministeriums der Finanzen geäußerte Ansicht, dass es von offizieller deutscher Seite aus keine Möglichkeit gebe, auf das Unternehmen im Sinne der Sicherung rechtsstaatlicher Standards des Datenschutzes einzuwirken?
b) Teilt die Bundesregierung die dem Sprecher des Bundesministeriums der Finanzen zugeschriebene Einschätzung, dass es nunmehr die Angelegenheit der Bankkunden sei, über ihre Bank Einfluss auf die SWIFT zu nehmen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Arbeit der federführenden belgischen Notenbank im zuständigen Überwachungsausschuss der SWIFT im Hinblick auf den erfolgreichen Schutz der Kundendaten vor Ansprüchen der Behörden der USA ein?
a) War nach Kenntnis der Bundesregierung der Überwachungsausschuss über die Weitergabe der Daten unterrichtet, und hat er diesen Datentransfer gebilligt?
b) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Arbeit des deutschen Vertreters in dem Ausschuss?
c) War die Bundesregierung über dessen Arbeit unterrichtet, und wenn ja, hat sie versucht, auf diese Tätigkeit im Sinne des Datenschutzes einzuwirken?
Reichen die Befugnisse des Überwachungsausschusses bei der SWIFT nach Auffassung der Bundesregierung aus, um einen illegalen Datentransfer in Zukunft zu unterbinden, und wenn nein, was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um eine bessere Kontrolle der Tätigkeit der SWIFT zu gewährleisten?
Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung gegebenenfalls die Bemühungen der so genannten Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten, die SWIFT-Affäre aufzuklären, die europäischen Datenschutzbestimmungen zu verbessern und diese in der Praxis effektiver zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger der EU umzusetzen?
Hält die Bundesregierung die Form der Kontrolle der SWIFT für ausreichend, und wenn nicht, wie und bis wann will die Bundesregierung gemeinsam mit ihren europäischen Partnern die Kontrollmechanismen verbessern?
Was hat die Bundesregierung vor und nach Bekanntwerden der SWIFT-Affäre unternommen, um auf internationaler Ebene bessere und klarere Regelungen für die Weitergabe vertraulicher Bankdaten zu treffen, und inwiefern unterstützt sie dabei die Bemühungen der europäischen Datenschutzbeauftragten?
Haben sich nach dem 11. September 2001 neben der Central Intelligence Agency (CIA) auch das Federal Bureau of Investigation (FBI) und/oder weitere US-Behörden Zugriff auf die von der SWIFT den US-Behörden zur Verfügung gestellten Daten verschafft, und welche Haltung nimmt hier die Bundesregierung ein?
a) Nach welchen Auswahlkriterien, insbesondere Zielpersonen, Organisationen, Herkunft oder Religionszugehörigkeit, wurden die Daten in den USA ausgewertet?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, nach welchen Methoden die Daten von den US-Behörden ausgewertet wurden, und wenn nein, was hat sie unternommen, um Einzelheiten über Auswahlkriterien und Methoden in Erfahrung zu bringen?