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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Planungsaufträge des Bundesverkehrsministeriums für Straßenbauvorhaben ohne gesetzliche Bedarfsfeststellung

Planungsaufträge nach § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes wegen unvorhergesehenen höheren Verkehrsbedarfs außerhalb des Bundesverkehrswegeplans, verkehrswirtschaftliche Grundlagen für die Feststellung der erhöhten Bedarfe und die Erteilung von Planungsaufträgen, Schaffung von mehr Transparenz und Rechtssicherheit<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

29.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/618714. 06. 2011

Planungsaufträge des Bundesverkehrsministeriums für Straßenbauvorhaben ohne gesetzliche Bedarfsfeststellung

der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der aktuellen Legislaturperiode hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, häufig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Planungsaufträge für Fernstraßenprojekte zu erteilen, ohne dass sie im Bedarfsplan mit Planungsrecht versehen sind, z. T. sogar ohne überhaupt im Bedarfsplan aufgeführt zu sein. Als gesetzliche Grundlage dafür wird die in § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) ermöglichte Ergänzung der Straßenbaupläne als Anlagen der jeweiligen Bundeshaushaltspläne angeführt, die Projekte umfassen können, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen. Dieses Vorgehen muss allerdings mit einem „unvorhergesehenen höheren Verkehrsbedarf, insbesondere auf Grund einer Änderung der Verkehrsstruktur,“ begründet sein. Diese Verlagerung der Entscheidungshoheit auf die Verwaltungsebene schafft Intransparenz für Bürgerinnen und Bürger, wie auch für Parlamentarier.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Aktualität der Inhalte des Bundesverkehrswegeplanes?

2

Werden die Inhalte des Bundesverkehrswegeplanes den aktuellen verkehrlichen Notwendigkeiten innerhalb seiner Laufzeit gerecht?

3

Warum wurden die bisher erteilten Planungsaufträge nicht im Zuge der Evaluierung des Bundesverkehrswegeplanes 2003 im vergangenen Jahr berücksichtigt und ergänzt?

4

Wie erklärt sich der Widerspruch, dass einerseits im Zuge der Evaluierung sämtliche Festsetzungen des Bundesverkehrswegeplanes 2003 bestätigt wurden, andererseits insbesondere seit Anfang 2010 zahlreiche Planungsaufträge mit der Begründung einer erheblichen Veränderung der verkehrlichen Situation erteilt wurden?

5

Für welche Projekte liegen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung derzeit Anträge auf Anwendung des § 6 FStrAbG vor?

6

Welche Anträge der Länder wurden bislang abgelehnt (bitte Projekt, Datum und Entscheidungsgrund angeben)?

7

Welchen Projekten hat die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode auf welchen verkehrswirtschaftlichen Grundlagen wann einen unvorhergesehenen höheren Verkehrsbedarf bestätigt und einen Planungsauftrag erteilt (bitte tabellarisch nach Projekt, Datum und Entscheidungsgrundlage aufführen)?

8

Wie hoch sind die prognostizierte Verkehrsstärke, der Lkw-Anteil und der Anteil des Durchfahrtsverkehrs für das Projekt B 304 Ortsumfahrung Obing, und welche weiteren Gründe führten zu der Bewertung, dass ein unvorhergesehener höherer Verkehrsbedarf vorliege?

9

Wie hoch sind die prognostizierte Verkehrsstärke, der Lkw-Anteil und der Anteil des Durchfahrtsverkehrs für das Projekt B 13 Südumfahrung Holzkirchen, und welche weiteren Gründe führten zu der Bewertung, dass ein unvorhergesehener höherer Verkehrsbedarf vorliege?

10

Wie hoch sind die prognostizierte Verkehrsstärke, der Lkw-Anteil und der Anteil des Durchfahrtsverkehrs für das Projekt B 2 Ortsumfahrung Dietfurt, und welche weiteren Gründe führten zu der Bewertung, dass ein unvorhergesehener höherer Verkehrsbedarf vorliege?

11

Welchen Projekten hat die Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode auf welchen verkehrswirtschaftlichen Grundlagen wann einen unvorhergesehenen höheren Verkehrsbedarf bestätigt und einen Planungsauftrag erteilt (bitte tabellarisch nach Projekt, Datum und Entscheidungsgrundlage aufführen)?

12

Welchen Projekten hat die Bundesregierung in der 15. Legislaturperiode auf welchen verkehrswirtschaftlichen Grundlagen wann einen unvorhergesehenen höheren Verkehrsbedarf bestätigt und einen Planungsauftrag erteilt (bitte tabellarisch nach Projekt, Datum und Entscheidungsgrundlage aufführen)?

13

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Intransparenz dieses Verwaltungshandelns für die Öffentlichkeit und den Deutschen Bundestag zu senken?

14

Wie rechtssicher bewertet die Bundesregierung den jeweiligen Bedarf der Projekte, denen vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, ein unvorhergesehener höherer Verkehrsbedarf bestätigt wurde, im Falle gerichtlicher Überprüfungen?

Berlin, den 10. Juni 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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