F-Modell-Projekt Autobahn 281 Weserquerung
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das F-Modell-Projekt Autobahn 281 Weserquerung wird durch die Auftragsverwaltung Hansestadt Bremen und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bis zur Ausschreibung weiterentwickelt. Die 2007 aktualisierte Machbarkeitsstudie hat die Bundesregierung im Lichte der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise nach eigenen Angaben 2010 (Bundestagsdrucksache 17/397) neu überarbeitet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis hat das Projekt Weserquerung nach letzten vorliegenden Schätzungen gemäß der Bewertungsmethodik des Bundesverkehrswegeplans?
Wie hoch werden die Systemkosten der Mauterhebung bei einer Realisierung des F-Modell-Projekts geschätzt?
Wie hoch liegen die bei Pkw- und Lkw-Fahrern anfallenden Befolgungskosten einer Mauterhebung?
Wie hoch liegen die volkswirtschaftlichen Effekte der Mauterhebung (Zeitverluste, Befolgungskosten etc.) bei den Verkehrsteilnehmern, und inwieweit fließen diese in die Kosten des Mauterhebungssystems mit ein?
Inwieweit soll der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in die Mauterhebung mit einbezogen werden?
Wie wurden die Auswirkungen auf den ÖPNV-Fahrpreis bzw. auf die öffentliche Bezuschussung abgeschätzt?
Welche Analysen wurden von Orrick Hölters & Elsing im Rahmen des Projektes „Fortführung Bahnreform“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/4734) durchgeführt?
Sind Kurzgutachten, Gutachten, Kurzstudien und/oder Studien oder Ähnliches erstellt worden?
Wenn ja, wie lauten die Titel dieser schriftlichen Ausarbeitungen?
Würde die Leistungsbeschreibung zu diesem Auftrag bei Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz diesen zur Verfügung gestellt werden?
Würde dies ggf. nach Vornahme von Schwärzungen erfolgen?
Sind diese Ausarbeitungen veröffentlicht worden (bitte für alle Ausarbeitungen separat beantworten)?
Würden diese Ausarbeitungen bei Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz diesen zur Verfügung gestellt werden (bitte für alle Ausarbeitungen separat beantworten)?
Würde dies ggf. nach Vornahme von Schwärzungen erfolgen (bitte für alle Ausarbeitungen separat beantworten)?