Stand und Perspektiven der Umsetzung des Bundesprogramms zur Wiedervernetzung
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Anton Hofreiter, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt formuliert die Bundesregierung das Ziel, eine ökologische Durchlässigkeit von zerschnittenen Räumen zu gewährleisten. Ein Mittel, dieses Ziel zu erreichen, ist der Ausbau von Grünbrücken als Querungshilfen.
In der Fragestunde vom 25. Mai 2011 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Andreas Scheuer, für die Bundesregierung: „Angesichts der knappen Haushaltsmittel darf es keine Luxusprojekte mehr geben, sondern nur Projekte, die die Menschen entlasten.“ (Plenarprotokoll 17/110 des Deutschen Bundestages, S. 12553). Nach Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer würden Neubaumaßnahmen derzeit nicht begonnen.
Das Bundesprogramm für Wiedervernetzung ist seit 2009 im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP festgeschrieben. Seit April 2010 existiert ein fachliches Grundlagenpapier für ein solches Bundesprogramm. Dennoch sind bis heute keine konkreten Planungen und Finanzierungsvorschläge bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Hält die Bundesregierung an dem Ziel der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt fest, für Verkehrswege eine ausreichende ökologische Durchlässigkeit zu gewährleisten, und kann nach Kenntnis der Bundesregierung dieses Ziel „angesichts der knappen Haushaltsmittel“ bis 2020 noch erreicht werden?
Für wie viele der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/2399) aufgeführten Grünbrücken sind die Bauarbeiten inzwischen abgeschlossen?
Welche Grünbrücken befinden sich derzeit im Bau, und wann ist jeweils mit dem Bauabschluss zu rechnen?
Welche Grünbrücken befinden sich in der Planung, und für wie viele hiervon werden die Planungen noch 2011 abgeschlossen?
Welche Grünbrücken sollen bis 2020 fertiggestellt sein?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung den Neubau von Grünbrücken wieder aufzunehmen?
a) Beruht die Festlegung, keine Neubaumaßnahmen zu beginnen, sondern nur die begonnenen Maßnahmen abzuschließen auf einem Beschluss der gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, wann wurde der Beschluss gefasst, und welchen Wortlaut hat er?
Wie definiert die Bundesregierung im Zusammenhang mit Verkehrsvorhaben den Begriff „Luxusprojekt“, wie ihn der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Andreas Scheuer mit Hinweis auf Bundesminister Dr. Peter Ramsauer verwendet hat?
a) Wie viele Wildunfälle wurden in den vergangenen zehn Jahren jährlich auf bundesdeutschen Fernstraßen registriert?
b) Wie viele hiervon waren mit einem Personenschaden verbunden?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei Grünbrücken nicht nur um den Schutz der Fauna handelt, sondern auch um einen Beitrag zur Verkehrssicherheit und damit zum Schutz der Verkehrsteilnehmer, und wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, bleibt die Bundesregierung trotzdem bei ihrer Auffassung, es handele sich beim Bau von Grünbrücken um „Luxusprojekte“?
Fließen die vom Naturschutzbund Deutschland e. V. ermittelten 125 Standorte mit vordringlichen Bedarf (Naturschutzbund Deutschland: Der NABU- Bundeswildwegeplan, Bonn 2007) in die Planungen des Bundesprogramms Wiedervernetzung ein?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den „Praxisleitfaden für eine wildtiergerechte Raumplanung – Barrieren überwinden“ des Deutschen Jagdschutz-Verbands e. V. (DJV – Barrieren überwinden, Bonn 2008)?
b) Inwieweit finden die vorgeschlagenen Lösungsansätze Eingang in die Planung der gemeinsamen Arbeitsgruppe des BMU und des BMVBS?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den „Wildkatzenwegeplan“ des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND, Wildkatzenwegeplan, Bonn 2008)?
b) Inwieweit finden die vorgeschlagenen Lösungsansätze Eingang in die Planung der gemeinsamen Arbeitsgruppe des BMU und des BMVBS?
Aus welchen Gründen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Thüringen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt nicht mit Grünbrückenprojekten am Konjunkturpaket II beteiligt, und welche Grünbrückenprojekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Ländern in Vorbereitung (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie viele Haushaltsmittel waren für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 für den Grünbrückenbau eingestellt?
b) Wie viele Gelder wurden tatsächlich im Jahr 2010 eingesetzt?
c) Wie viele Gelder sollen tatsächlich im Jahr 2011 eingesetzt werden?
a) Wurden für den Grünbrückenbau vorgesehene Mittel für andere Vorhaben umgewidmet, und wenn ja, in welcher Höhe und wofür?
b) Ist geplant, Mittel für den Grünbrückenbau für andere Vorhaben umzuwidmen, und wenn ja, in welcher Höhe und wofür?