Über- und unterversorgte ärztliche Planungsbereiche in Verbindung mit der Relation Ärzte/Ärztinnen zur Bevölkerung
der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Brigitte Pothmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Rahmen der Debatten um das geplante Versorgungsgesetz äußern die Bundes- und Landespsychotherapeutenkammern die Befürchtung, dass die Möglichkeit des Abbaus von Arztsitzen in rechnerisch überversorgten Gebieten insbesondere ihre Berufsgruppe treffen könne und hierdurch eine Situation der faktischen Unterversorgung in rechnerisch überversorgten Gebieten entstehen könne.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/4643) zeigt auf, dass in den zehn Planungsbereichen mit den höchsten Versorgungsgraden (584 bis 377,4) eine extreme Spreizung bei der tatsächlichen Relation Psychotherapeuten/ Psychotherapeutinnen pro 100 000 Einwohner/Einwohnerinnen (zwischen 117,83 und 19,03) zu verzeichnen ist und sich bei den Relationen Überschneidungen mit der Versorgung in den zehn Planungsbereichen mit den niedrigsten Versorgungsgraden (107,5 bis 74,6 bei Relationen zwischen 37,11 und 5,84) ergeben.
Ziel der Kleinen Anfrage ist es, zu klären, ob solche Ungleichverteilungen auch in anderen Arztgruppen auftreten und allgemeiner Handlungsbedarf besteht oder ob diese Ungleichgewichte bei Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen Folge der auf den 31. August 1999 festgelegten Stichtagsregelung sind und im Interesse der Versorgung der Bevölkerung eine spezifische Änderung sinnvoll ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
a) Welche zehn Planungsbereiche weisen bundesweit den höchsten Versorgungsgrad für Hausärzte/Hausärztinnen (§ 101 Absatz 5 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V) aus, und wie hoch ist dieser jeweils?
b) Wie hoch ist in diesen Planungsbereichen jeweils das Verhältnis zwischen tatsächlich im Planungsbereich tätigen Hausärzten/Hausärztinnen zur Einwohnerzahl, angegeben in Hausärzten/Hausärztinnen pro 100 000 Einwohnern/Einwohnerinnen?
a) Welche zehn Planungsbereiche weisen bundesweit den niedrigsten Versorgungsgrad für Hausärzte/Hausärztinnen (§ 101 Absatz 5 Satz 1 SGB V) aus, und wie hoch ist dieser jeweils?
b) Wie hoch ist in diesen Planungsbereichen jeweils das Verhältnis zwischen tatsächlich im Planungsbereich tätigen Hausärzten/Hausärztinnen zur Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Einwohnerzahl, angegeben in Hausärzten/Hausärztinnen pro 100 000 Einwohnern/Einwohnerinnen)?
a) In welchen zehn Planungsbereichen ist bundesweit das Verhältnis zwischen tatsächlich im Planungsbereich tätigen Hausärzten/Hausärztinnen zur Einwohnerzahl, angegeben in Hausärzten/Hausärztinnen pro 100 000 Einwohnern/Einwohnerinnen, am höchsten?
b) Wie hoch ist in diesen Planungsbereichen jeweils der Versorgungsgrad für Hausärzte/Hausärztinnen?
a) In welchen zehn Planungsbereichen ist bundesweit das Verhältnis zwischen tatsächlich im Planungsbereich tätigen Hausärzten/Hausärztinnen zur Einwohnerzahl, angegeben in Hausärzten/Hausärztinnen pro 100 000 Einwohnern/Einwohnerinnen, am niedrigsten?
b) Wie hoch ist in diesen Planungsbereichen jeweils der Versorgungsgrad für Hausärzte/Hausärztinnen?
Wie stellen sich die in den Fragen 1 bis 4 abgefragten Daten für
a) Kinderärzte/Kinderärztinnen,
b) Augenärzte/Augenärztinnen,
c) Frauenärzte/Frauenärztinnen,
d) HNO-Ärzte/HNO-Ärztinnen,
e) Orthopäden/Orthopädinnen,
f) Nervenärzte/Nervenärztinnen/Psychiater/Psychiaterinnen (§ 4 Absatz 1 Nummer 9 der Bedarfsplanungsrichtlinie),
g) Radiologen/Radiologinnen,
h) Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen (falls bei der Antwort auf eine aktuellere Datenbasis als Anfang 2010 – siehe Bundestagsdrucksache 17/4643 – Bezug genommen wird),
i) Geriater/Geriaterinnen (falls hierzu analoge Daten vorliegen),
j) Schmerz- und Palliativärzte/Schmerz- und Palliativärztinnen (falls hierzu analoge Daten vorliegen)
dar?