Erhalt und Digitalisierung des Filmerbes
der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Agnes Krumwiede, Tabea Rößner, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Monika Lazar, Krista Sager, Till Seiler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte der Deutsche Bundestag 2008 in einem fraktionsübergreifenden Antrag (Bundestagsdrucksache 16/8504) die Bundesregierung auf, die Bemühungen um den Schutz des deutschen Filmerbes zu intensivieren. Mit der Rekonstruktion des Filmes „Metropolis“ wurde das Thema am Beispiel eines großen Stummfilmklassikers schlaglichtartig hervorgehoben. Mit Sorge sieht die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN jedoch, dass das Schutzniveau des Filmerbes insgesamt noch immer zu wünschen übrig lässt.
Gegenwärtig zeichnen sich neue und erweiterte Möglichkeiten der digitalen Sicherung des Filmerbes ab. In den Schlussfolgerungen des Rates zum europäischen Filmerbe unter Berücksichtigung der Herausforderungen des digitalen Zeitalters (2010/C 324/01) fordert der Rat der Europäischen Union die Mitgliedstaaten u. a. auf, Anpassungen vorzunehmen. Das bestehende Instrumentarium soll durch eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Hinterlegung der zu ihrem audiovisuellen Erbe gehörenden Filmwerke angepasst werden. Dabei soll eine langfristige Strategie für das nationale Filmerbe festgelegt werden. Dies gilt sowohl für analoge als auch für digitale Bildträger. Auch die Aufgaben der Digitalisierung, der Onlinezugänglichkeit und der digitalen Bewahrung von analogem Material sollen berücksichtigt werden. Die Anwendung der europäischen Normen zur Interoperabilität der Filmdatenbanken soll gefördert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Initiativen zum besseren Schutz des nationalen Filmerbes hat die Bundesregierung seit dem fraktionsübergreifenden Antrag von 2008 ergriffen?
Wie ist der Ratifizierungstand beim Europäischen Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes durch die Bundesrepublik Deutschland?
Welche Maßnahmen wurden getroffen, damit das in der Konvention vorgesehene Schutzniveau für das Filmkulturerbe in der Bundesrepublik Deutschland auch tatsächlich erreicht wird?
Wie ist der Stand bei der Erstellung einer umfassenden nationalen Filmographie nach internationalem Standard?
Welche Bereiche sind noch unzureichend erfasst, und welche Anstrengungen hat die Bundesregierung in diesem Bereich unternommen?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, damit archivwürdige Filme der Gegenwartsproduktion, die ohne öffentliche Förderung hergestellt wurden und für die bisher keine Pflichtabgabe von Archivexemplaren vorgesehen ist, ebenfalls archiviert werden?
Gibt es Anstrengungen für eine generelle Normierung der Qualität der abzugebenden Archivexemplare, um die den internationalen Verpflichtungen entsprechenden hohen Qualitätsstandards zu sichern?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Bedingungen der Langzeitarchivierung zu optimieren und weitere Verluste beim Filmerbe auszuschließen?
Welche Auswirkungen hat der Wegfall von Planstellen im Bundesarchiv für die Sicherung des Filmerbes?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, und welche Maßnahmen wird sie unternehmen, um die Digitalisierung des Filmerbes in Deutschland voranzutreiben?
Setzt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass die Digitalisierung von analogem Material komplex und kostspielig ist, Prioritäten bei der Digitalisierung des Filmerbes?
Welche rechtlichen Änderungen sind notwendig, um zum audiovisuellen Erbe gehörende Filmwerke möglichst umfassend zu digitalisieren, und falls ja, wann ist mit rechtlichen Änderungen zu rechnen?
Gedenkt die Bundesregierung in die Forschung, Ausrüstung, Schulung und Weiterbildung im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Filmerbes zu investieren?
Wenn ja, in welcher Höhe, und ab wann?
Welche Institutionen sind derzeit an der Erarbeitung einer Strategie zur Digitalisierung des Filmerbes beteiligt, und wie unterstützt die Bundesregierung die jeweiligen Institutionen sowie deren Zusammenarbeit untereinander?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Interoperabilität der Filmdatenbanken zu fördern?
Gedenkt die Bundesregierung, Normen für die Hinterlegung der digitalen Dateien bei den mit der Erhaltung des Filmerbes betrauten Institutionen festzulegen?
Wie viel und welches Material ist bereits digitalisiert und in welchen Institutionen?
Mit welcher Technologie wird derzeit digitalisiert und soll in Zukunft digitalisiert werden?
Welche Normen wurden dabei beachtet?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die allgemeine und berufliche Bildung in Bezug auf Filmarchive weiterzuentwickeln?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Weitergabe und Förderung des Filmerbes durch die Untertitelung von Filmen in möglichst vielen europäischen Sprachen zu ermöglichen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2008 unternommen, um das Filmerbe besser zugänglich zu machen?
Welche Chancen auch für eine Onlinezugänglichkeit ergeben sich aus der Digitalisierung des Filmerbes?
Wie will die Bundesregierung eine solche Zugänglichkeit unterstützen?