Erfahrungen der Bundeswehr mit dem Ausbildungskonzept des Partnering in Afghanistan
der Abgeordneten Omid Nouripour, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Rahmen der Londoner Afghanistan-Konferenz am 28. Januar 2010 hat die Bundesregierung eine Schwerpunktverlagerung ihres Engagements in Afghanistan verkündet. Im Kern sollte das bestehende Bundeswehrkontingent als Teil der ISAF (International Security Assistance Force) auf die Ausbildung und den verstärkten Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte ausgerichtet werden. Als wesentliches Merkmal der Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte durch Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten gilt der Rückgriff auf das Konzept des so genannten Partnering.
Dies beschrieb die Bundesregierung in ihrer Afghanistan-Strategie (veröffentlicht am 25. Januar 2010) „Auf dem Weg zur Übergabe in Verantwortung: Das deutsche Afghanistan-Engagement nach der Londoner Konferenz“ als eine Schwerpunktverlagerung „von dem gegenwärtig eher offensiven Vorgehen der QRF zu einer grundsätzlich defensiven Ausrichtung auf Ausbildung und Schutz.“
Das Partnering sollte „spätestens nach Aufstellung der dafür vorgesehenen Einheiten des 24. DEU EinsKtgt ISAF voll wirksam werden“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1195, S. 12); der Kontingentwechsel vom 23. zum 24. deutschen Einsatzkontingent in Afghanistan begann formal am 15. Oktober 2010 und wurde am 4. Dezember 2010 abgeschlossen (vgl. UdP 46/10, S. 7).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Wie definiert die Bundesregierung das Ausbildungskonzept des Partnering?
Welche wesentlichen Ausbildungsinhalte bestimmen das Partnering-Konzept, das durch die Bundeswehr in Afghanistan zur Anwendung kommt?
Seit wann setzt die Bundeswehr das Ausbildungskonzept des Partnering in Afghanistan ein?
Im Rahmen welcher abgeschlossenen Operationen wurde bisher von deutscher Seite das Partnering umgesetzt (bitte aufschlüsseln nach Name, Einsatzgebiet, Beginn und Ende der Operation sowie Umfang der eingesetzten Kräfte, jeweiliger Zielsetzung der Operation und Verhältnis afghanischer, deutscher und sonstiger internationaler Kräfte)?
Hat sich bisher die Anzahl der von der Bundeswehr ausgeführten Operationen in 2011 im Vergleich zum Vorjahrjahreszeitraum 2010 erhöht? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Partnering?
Inwiefern waren an bisherigen, abgeschlossenen Partnering-Operationen unter deutscher Führung oder mit deutscher Beteiligung auch andere Partnernationen der ISAF beteiligt (bitte aufschlüsseln nach Name, Einsatzgebiet, Beginn und Ende der Operation sowie Umfang der eingesetzten Kräfte, jeweiligen Zielsetzung der Operation sowie Verhältnis deutscher, afghanischer und sonstiger internationaler Beteiligung)?
Inwiefern fanden bisher Partnering-Operationen im Rahmen von so genannten Night Raids statt?
Wie, in welchen Abständen und entlang welcher Kriterien evaluiert die Bundeswehr die einzelnen Partnering-Operationen und das Gesamtkonzept des Partnering, und zu welchen bisherigen Ergebnissen kommt sie?
Welche Maßnahmen zur Erfolgskontrolle führt die Bundesregierung durch, um die Wirksamkeit des Partnering auf Seiten der afghanischen Sicherheitskräfte (ANSF) zu kontrollieren?
a) Welche Ergebnisse haben diese geliefert?
b) Welche Maßnahmen wurden aufgrund dieser Ergebnisse ergriffen?
Inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung im Rahmen des Partnering in Afghanistan an militärischen Operationen im Zusammenhang ihrer COIN-Strategie zur militärischen Aufstandsbekämpfung?
Finden Operationen der Bundeswehr nach dem strategischen Ansatz des „Shape, Clear, Hold, Build“ im Rahmen des Partnering statt?
Inwiefern dienen Partnering-Operationen der Rückeroberung von Gebieten, die von Taliban oder anderen Aufständischen beherrscht werden.
Inwiefern sind Crowd and Riot Control Bestandteil von Partnering-Operationen?
Wie viele Sicherheitsvorfälle gab es im Bereich der Bundeswehr (RC North) 2011 und im Vergleichszeitraum 2010? Wie bewertet die Bundesregierung die Veränderungen bei den Sicherheitsvorfällen in diesen Zeiträumen, und welche Auswirkungen hatte dabei das Partnering?
Wirkt das Partnering auf den Afghanistankonflikt eskalierend, und wenn ja, warum?
Inwiefern unterscheidet sich das von der Bundeswehr umgesetzte Partnering-Konzept zum Konzept anderer ISAF-Partnernationen, insbesondere der USA, und wie begründet die Bundesregierung diese Unterschiede im Einzelnen?
Inwiefern handelt es sich bei der Anwendung des Partnering durch die Bundeswehr im Rahmen von ISAF um die Umsetzung eines eigenen nationalen Konzepts oder um das Partnering-Konzept von COM ISAF unter Berücksichtigung nationaler Vorbehalte (caveats)?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für problematisch, dass unter dem Dach von ISAF unterschiedliche Ausbildungskonzepte im Allgemeinen sowie mit Blick auf das Partnering im Besonderen verfolgt werden, und wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer konsistenten und kohärenten Ausbildungsstrategie für den Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte?
Welche Unterschiede gibt es zwischen den Ausbildungskonzepten des Partnering sowie des so genannten Embedded Partnering (vgl. Ausschussdrucksache 17(12)146 des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages), und welche Konzepte werden von der Bundeswehr im Rahmen von ISAF wo und in welcher Form angewandt?
Inwiefern existieren nationale Durchführungsbestimmungen und Auflagen Deutschlands mit Blick auf die Ausprägung und Intensität des so genannten Embedded Partnering, wie werden diese von COM ISAF berücksichtigt, und welche Folgen hat dies für die Umsetzung und Anwendbarkeit des Partnering-Konzepts (vgl. Ausschussdrucksache 17(12)146)?
Inwiefern findet ein Austausch zwischen der Bundeswehr und anderen an ISAF beteiligten Partnernationen zur Umsetzung des Partnering statt, und inwieweit gibt es Bestrebungen, die unterschiedlichen Ausformungen des Partnering zu harmonisieren?
Wie werden die unterschiedlichen Partnering-Konzepte bei multinationalen Patrouillen beispielsweise gemeinsam mit US-Streitkräften im RC N harmonisiert?
Bestehen im Rahmen der divergierenden Partnering-Konzepte unterschiedliche Rules of Engagement?
Inwieweit beteiligen sich am Partnering auch deutsche Polizistinnen und Polizisten?
Inwiefern bildet die Bundeswehr mithilfe des Partnering jenseits der afghanischen Armee (ANA) auch Personal der afghanischen Polizei (ANP) aus, und welche der Teilbereiche der afghanischen Polizei werden dabei ggf. mit einbezogen (Afghan Border Police (ABP), Afghan Uniform Police (AUP), Afghan Highway Police (AHP) und Afghan National Civil Order Police (ANCOP))?
Inwiefern werden am Partnering teilnehmende Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten hinreichend auf die besonderen Herausforderungen des Ausbildungskonzeptes vorbereitet, und welche Aspekte stehen dabei im Mittelpunkt?
Welche besonderen Gefahren sind nach Einschätzung der Bundesregierung mit Partnering-Operationen in Afghanistan verbunden?
Inwiefern hält die Bundesregierung einen besonderen Schutz für am Partnering in Afghanistan teilnehmende Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr für nötig, und auf welche Weise wird diesem Schutzbedürfnis Rechnung getragen?
Wurden durch Bundeswehrangehörige jemals Bedenken vorgetragen, dass die enge Zusammenarbeit mit den ANSF im Rahmen des Partnering zu einer erhöhten Gefährdung führen könnte? Falls ja, welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und wie viele afghanische Teilnehmer der gemeinsamen Ausbildung im Rahmen des Partnering im Laufe der Ausbildung bzw. anschließend zu aufständischen Gruppen übergelaufen sind bzw. sich gegen Kräfte von ISAF gewendet haben, und was unternimmt die Bundesregierung, um ein solches Überlaufen zu verhindern?
Wo und für welche Aufgaben werden im Rahmen des Partnering ausgebildete afghanische Sicherheitskräfte anschließend eingesetzt?
Inwiefern gibt es neben den Ausbildungsinhalten und den gemeinsam durchgeführten Operationen auch andere vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Ausbildern und Auszubildenden im Rahmen des Partnering-Konzeptes der Bundesregierung?
Entlang welcher Kriterien werden afghanische Teilnehmer für Ausbildungen im Rahmen des Partnering ausgewählt, und inwiefern werden diese Kriterien mit ISAF-Stellen gemeinsam vereinbart?
An welche Institutionen oder Stellen werden Personen, die bei Partnering-Einsätzen in Gewahrsam genommen wurden, überstellt, in welcher Frist erfolgt diese Überstellung, und welche Informationen hat die Bundesregierung über den jeweiligen Verbleib der überstellten Personen?
Wie viele Personen wurden während Partnering-Einsätzen, an denen Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten beteiligt waren, in Gewahrsam genommen?
Inwieweit wirken Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten im Rahmen von gemeinsamen Einsätzen mit afghanischen Einheiten daran mit, Personen in Gewahrsam zu nehmen?
Inwieweit wirken Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten im Rahmen von gemeinsamen Einsätzen mit afghanischen Soldaten daran mit, dass die afghanische Polizei Festnahmen vornehmen kann?
Inwieweit sind Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten im Rahmen des Partnering angewiesen, auf Menschenrechtsverletzungen ihrer afghanischen Einsatzpartner zu reagieren, diese Verletzungen zu verhindern oder derlei Menschenrechtsverletzungen anzuzeigen?