Vorhaben der Bundesregierung zur Sicherung der Medienvielfalt und Medienfreiheit
der Abgeordneten Martin Dörmann, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Lars Klingbeil, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Petra Merkel (Berlin), Thomas Oppermann, Ulla Schmidt (Aachen), Peer Steinbrück, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Medienfreiheit und Medienvielfalt sind nicht nur unverzichtbar für jeden einzelnen Bürger, sondern auch für die demokratische, offene und pluralistische Staats- und Gesellschaftsordnung. Der Schutz der Kommunikationsgrundrechte und die Sicherstellung der Medienfreiheit und Medienvielfalt gehören daher zu den Grundprinzipien der Medienpolitik, ebenso wie die Förderung der Qualität von Medienangeboten und die Stärkung der Verantwortung von Medienanbietern und Mediennutzern.
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Staatsfreiheit der Medien kommt dem Staat die wichtige Funktion zu, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kräfte auf den Medienmärkten durch entsprechende Rahmenbedingungen so zu strukturieren, dass eine möglichst große Vielfalt von Medieninhalten und Meinungen entsteht und dauerhaft gesichert wird. Diese mit Blick auf die durch die Digitalisierung und weltweite Vernetzung verstärkten Angebots- und Konzentrationsentwicklungen im Medienbereich zunehmend bedeutsame Aufgabe stellt die Medienpolitik angesichts der rasanten technischen, wirtschaftlichen und kommunikativen Entwicklungen ständig vor neue Herausforderungen.
Der Staat ist verfassungsrechtlich gehalten, Rahmenbedingungen für die Medienanbieter zu schaffen, die ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges Angebot ermöglichen und fördern. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP haben die Regierungsparteien vereinbart, dass „die Medien- und Kommunikationsordnung […] gemeinsam mit den Ländern weiter an die veränderten technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden“ muss. Konkret angekündigt haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag: „Im Interesse der Erhaltung der Meinungs- und Pressevielfalt sind das Medienkonzentrations- und das Pressekartellrecht zu überprüfen. Das Presse-Grosso bleibt ein unverzichtbarer Teil unserer Medienordnung.“
Grundvoraussetzung für die Vielfaltsicherung in der Medienlandschaft ist neben den gesetzlichen Vorgaben des Medienkonzentrationsrechts eine funktionierende Vertriebsstruktur, die Chancengleichheit gewährleistet und verhindert, dass große Verlage einseitig dominieren. Das Presse-Grosso trägt entscheidend dazu bei, dass in Deutschland eine flächendeckende neutrale Versorgung mit einem Vollsortiment an Zeitungen und Zeitschriften besteht. Eine Initiative der Bundesregierung zur Sicherung der Medienvielfalt steht jedoch aus.
Zur Informations- und Mediengesellschaft führt der Koalitionsvertrag Folgendes aus: „Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt und trägt maßgeblich zur Entwicklung einer globalen Gemeinschaft bei. Die Informationsgesellschaft bietet neue Entfaltungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen ebenso wie neue Chancen für die demokratische Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens sowie für die wirtschaftliche Betätigung. Neue Medien gehören längst zum Alltag einer stetig wachsenden Zahl von Menschen. Deutschland ist längst in der Informationsgesellschaft angekommen. Damit die Menschen an den neuen Chancen für Meinungs- und Informationsfreiheit, Kommunikationsfreiheit sowie am wirtschaftlichen Leben im Internet teilhaben und die Chancen der Informationsgesellschaft nutzen können, müssen wir die Weichen stellen, um eine digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern. Allen Menschen Zugang zu neuen Medien zu erleichtern, ist uns dabei ein zentrales Anliegen, sowohl im Hinblick auf die Verfügbarkeit als auch auf Barrierefreiheit und Medienkompetenz.“
Hierzu haben die Regierungsparteien angekündigt, dass „zusammen mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Kooperation mit Internetanbietern, Medien, Verbänden und Institutionen des Kinder- und Jugendschutzes mehr Medienkompetenz“ vermittelt und dass „Risiken für sie minimiert“ werden sollen.
Schließlich haben die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag eine Stärkung der Pressefreiheit angekündigt. Die Bundesregierung hat auch einen entsprechenden Gesetzentwurf im Nachgang der Cicero-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf den Weg gebracht. Da es aber hierzu offensichtlich Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gibt, lässt ein Beschluss seit geraumer Zeit auf sich warten. Darüber hinaus haben die Regierungsparteien mit Blick auf die Zeugnisverweigerungsrechte insbesondere von Journalistinnen und Journalisten angekündigt, dass die in § 160a der Strafprozessordnung (StPO) derzeit enthaltene Differenzierung nach verschiedenen Berufsgeheimnisträgern beseitigt werden soll. Dabei sollte überprüft werden, ob die Einbeziehung weiterer Berufsgeheimnisträger – und gemeint sind hierbei insbesondere Journalistinnen und Journalisten – „in den absoluten Schutz des § 160a Absatz 1 StPO angezeigt und im Hinblick auf die Durchsetzung des Strafverfolgungsanspruches des Staates vertretbar ist.“ Ein Ergebnis dieser Prüfung steht ebenfalls noch aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in ihrem grundgesetzlich vorgegebenen Zuständigkeitsbereich seit ihrem Amtsantritt in Abstimmung mit den Ländern zur Sicherung der Medienvielfalt und Medienfreiheit ergriffen?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung wann zu ergreifen?
Wo sieht die Bundesregierung konkreten Handlungsbedarf, um die Medienvielfalt und Medienfreiheit in der digitalen Gesellschaft sicherzustellen?
Welche Herausforderungen ergeben sich für die Medienvielfalt und Medienfreiheit durch die zunehmende Digitalisierung und weltweite Vernetzung?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geboten an, um die Medienfreiheit, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Medienvielfalt im Internet sicherzustellen?
Wo sieht die Bundesregierung angesichts der Herausforderungen durch die Digitalisierung, Konvergenz und weltweite Vernetzung sowie angesichts der crossmedialen Verflechtungen für das bestehende Regelungssystem der Vielfaltssicherung und des Medienkonzentrationsrechtes Handlungsbedarf?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass neben den gesetzlichen Vorgaben des Medienkonzentrationsrechts, eine funktionierende Vertriebsstruktur eine Grundvoraussetzung für die Vielfaltsicherung in der Medienlandschaft darstellt, die Chancengleichheit gewährleistet und verhindert, dass große Verlage einseitig dominieren?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Presse-Grosso entscheidend dazu beiträgt, dass in Deutschland eine flächendeckende neutrale Versorgung mit einem Vollsortiment an Zeitungen und Zeitschriften besteht?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geboten an, um das Presse-Grosso und die flächendeckende neutrale Grundversorgung dauerhaft sicherzustellen?
Zu welchen Ergebnissen haben die Gespräche zwischen den Vertretern des Presse-Grosso und der Zeitungsverlage sowie der Runde Tisch beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geführt?
Wird es eine Vereinbarung geben, etwa im Rahmen einer „Gemeinsamen Erklärung“, die den Fortbestand des Presse-Grosso bundesweit und dauerhaft absichern würde, ohne dass eine gesetzliche Regelung notwendig würde?
Teil die Bundesregierung die Auffassung, dass das System des Grosso gesetzlich verankert werden sollte, und wird die Bundesregierung sich in Abstimmung mit den Ländern um eine gesetzliche Verankerung bemühen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt ergriffen, um die Vermittlung von Medienkompetenz und den Jugendmedienschutz zu stärken?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine weitere digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern und um allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu neuen Medien und die Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen?
Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung über den bislang vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit hinaus geboten?
Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung bei der Überprüfung gekommen, ob die Einbeziehung weiterer Berufsgeheimnisträger in den absoluten Schutz des § 160a Absatz 1 StPO angezeigt und im Hinblick auf die Durchsetzung des Strafverfolgungsanspruches des Staates vertretbar ist, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung wann daraus ziehen?
Wer war an dieser Überprüfung beteiligt und anhand welcher Kriterien und auf welcher Datengrundlage wurde diese Überprüfung durchgeführt?
Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag die entsprechenden Unterlagen und Dokumente dieser Überprüfung zugänglich zu machen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einflusspotentiale von Akteuren im Internet wie Suchmaschinen und Social-Media-Plattformen? Kann sie hierbei auf Daten und Untersuchungen zurückgreifen, und wenn ja, welche? Hält sie in diesem Zusammenhang das Kartellrecht für ausreichend, um die Freiheit der Meinungsbildung zu schützen?
Welche Mechanismen existieren, um die Regulierung im Kompetenzbereich von Bund und Ländern zu koordinieren? Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Wirksamkeit angesichts fortschreitender Konvergenz?
Was hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene unternommen, um die medienpolitischen Spielräume der Bundesrepublik Deutschland zu bewahren?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um Medienvielfalt auch auf europäischer Ebene sicherzustellen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um Gefährdungen der Presse- und Medienfreiheit wirksam zu begegnen?
Wie bewertet die Bundesregierung Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die mit einer Gefährdung der Presse- und Medienfreiheit und mit einer Einschränkung der Medienvielfalt verbunden sind?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Deutsche Welle der Rundfunkfreiheit unterfällt?
Inwieweit sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit, die Deutsche Welle angemessen zu finanzieren, und welche konkreten Maßnahmen wird sie ergreifen, um den zunehmenden Kostendruck bei gleichbleibenden finanziellen Zuwendungen aufzufangen?
Wie bewertet die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landtages zum Beschäftigtenbegriff der Mitarbeiter des Westdeutschen Rundfunks – die Notwendigkeit einer Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes, damit auch die arbeitnehmerähnlichen Personen der Deutschen Welle von den Personalräten vertreten werden können?