BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Krankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige

Angaben zu Krankengeldwahltarifen bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen, unständig und kurzfristig Beschäftigten in der gesetzlichen Krankenversicherung und Versicherten in der Künstlersozialversicherung, Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld, geplante Änderungen zur besseren Absicherung unständig und kurzfristig Beschäftigter<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

22.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/656911. 07. 2011

Krankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige

der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bis Ende 2008 hatten gesetzlich versicherte, kurzzeitig oder unständig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, über einen erhöhten Beitragssatz Ansprüche auf Krankengeld ab dem ersten Tag zu erwerben. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten war der Anspruch auf Krankengeld eine Satzungsleistung, die insbesondere von Selbstständigen wahrgenommen wurde.

Diese Ansprüche entfielen mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ab dem 1. Januar 2009. Stattdessen wurden für Selbstständige, unständig oder kurzfristig Beschäftigte mit dem § 53 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Krankengeldwahltarife eingeführt. Dies führte, wie die Bundesregierung selbst feststellte, zu ungerechtfertigten Belastungen dieser Personengruppen. Durch das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (15. Novelle des Arzneimittelgesetzes – AMG) wurde mit Wirkung zum 1. August 2009 als zusätzliche Option zum (veränderten) Krankengeldwahltarif für diese Personengruppen ein Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes eingeführt.

Der Bundesrat bemängelt in seiner Stellungnahme zur 15. AMG-Novelle das Nebeneinander von Krankengeldanspruch und Wahltarifen und betont, dass auch mit dieser Regelung die wirtschaftliche Absicherung für unständig und kurzfristig Beschäftigte nicht gelöst würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Kosten sind den gesetzlichen Krankenversicherungen durch die Neukalkulation der ab 1. August 2009 gültigen Krankengeldwahltarife entstanden?

2

Ab welchen Zeitpunkten bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen üblicherweise Krankengeldwahltarife nach § 53 Absatz 6 SGB V an?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Konkurrenzfähigkeit dieser Krankengeldwahltarife gegenüber den Angeboten von privaten Versicherungsunternehmen, und plant sie, Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen?

4

Werden für kurzfristig und unständig Beschäftigte Angebote, die ihnen eine Krankengeldabsicherung ab dem ersten Tag ermöglichen

a) angeboten,

b) wahrgenommen,

c) und welche Mehrkosten entstehen hier im Vergleich zu den Kosten, die für eine vergleichbare Krankengeldabsicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vor dem Inkrafttreten der entsprechenden Regelungen des GKV-WSG – dem 1. Januar 2009 – anfielen?

5

Wie viele freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige nehmen

a) Krankengeldansprüche ab der siebten Woche,

b) Wahltarife zur Absicherung des Wegfalls des Erwerbseinkommens ab der siebten Woche,

c) Wahltarife zur Absicherung des Wegfalls des Erwerbseinkommens zu einem späteren Zeitpunkt als der siebten Woche,

d) keine der von den gesetzlichen Krankenversicherungen angebotenen Möglichkeiten in Anspruch?

6

Wie viele kurzfristig und unständig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nehmen

a) Krankengeldansprüche ab der siebten Woche,

b) Wahltarife zur Absicherung des Wegfalls des Erwerbseinkommens ab der siebten Woche,

c) Wahltarife zur Absicherung des Wegfalls des Erwerbseinkommens zu einem späteren Zeitpunkt als der siebten Woche,

d) keine der von den gesetzlichen Krankenversicherungen angebotenen Möglichkeiten in Anspruch?

7

Wie viele in der Künstlersozialversicherung Versicherte, die zwischen Krankengeld und Wahltarifen wählen können, nehmen

a) Krankengeldansprüche ab der siebten Woche,

b) Wahltarife zur Absicherung des Wegfalls des Erwerbseinkommens ab der dritten Woche,

c) Wahltarife zur Absicherung des Wegfalls des Erwerbseinkommens zu einem früheren Zeitpunkt als der dritten Woche,

d) keine der von den gesetzlichen Krankenversicherungen angebotenen Möglichkeiten in Anspruch?

8

Welche Auswirkungen haben die in den Fragen 5 bis 7 aufgezählten Alternativen auf den Bezug von Mutterschaftsgeld, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?

9

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrates in seiner Stellungnahme zur 15. AMG-Novelle, dass mit der nun gültigen Regelung zum Krankengeld die wirtschaftliche Absicherung für unständig und kurzfristig Beschäftigte nicht gelöst wurde?

Wenn nein, wie begründet sie dies?

10

Plant die Bundesregierung, die bestehende Krankengeldregelung zu verändern?

Wenn ja, plant sie eine Lösung, die sich an die vor dem 1. Januar 2009 geltende Krankengeldregelung anlehnt und bei den Beratungen der 15. AMG- Novelle neben dem Bundesrat auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände vorgeschlagen wurden?

Berlin, den 11. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen