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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Bewertung von hoch- und niederfrequenten elektromagnetischen Feldern durch die Bundesregierung

Einstufung elektromagnetischer Felder durch die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als potenziell krebserregend, Empfehlung des Europarats zur Neubewertung der Grenzwerte, Handlungsbedarf, Konsequenzen des Ausschlusses des Mitglieds der Strahlenschutzkommission (SSK), Professor Alexander Lerchl, von der Sitzung des IARC, Empfehlungen der SSK zu den Grenzwerten, Zusammenhang zwischen Hochspannungsleitungen und kindlicher Leukämie, Störbeeinflussung elektronischer Implantate durch ortsfeste Anlagen<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

29.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/657511. 07. 2011

Bewertung von hoch- und niederfrequenten elektromagnetischen Feldern durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In vier von fünf Privathaushalten wird, laut dem Statistischen Bundesamt, mit dem Handy telefoniert. Immer mehr Menschen verzichten auf einen Festnetzanschluss und nutzen nur noch das Handy. Ob Mobiltelefone gesundheitsschädlich sind und möglicherweise sogar Tumore des Gehirns auslösen können, diese Frage hat die Mobilfunktechnologie von Anfang an begleitet. Bisher fanden Wissenschaftler keinen eindeutigen Zusammenhang mit der Entstehung von Hirntumoren. Studien, die der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei ihrer Debatte in Lyon im Mai 2011vorlagen, bekräftigen den Verdacht, dass Menschen die vermehr elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind, häufiger unter dem Auftreten von Gliomen und Akustikusneurinomen leiden. In der Konsequenz werden hochfrequente elektromagnetische Felder auf Beschluss des IARC nun als „potenziell krebserregend“ (Gruppe 2B) eingestuft. Niederfrequente elektromagnetische Felder sind bereits seit 2002 in diese Gruppe eingestuft. Die Strahlenschutzkommission (SSK) setzt sich in ihrer Empfehlung, die auf der 221. Sitzung am 21./22. Februar 2008 verabschiedet wurde, mit dem Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern der elektrischen Energieversorgung und -anwendung auseinander. Sie bekräftigt darin ältere Empfehlungen, wie die bestehenden Expositionsgrenzwerte nicht auszuschöpfen und an öffentlich zugänglichen Orten die Immissionen deutlich unterhalb der bestehenden Grenzwerte zu halten.

Eine Resolution des Russischen Nationalen Komitees zum Schutz vor Nicht- Ionisierender Strahlung (RNCNIRP) kommt zum Schluss, dass wenig Zweifel an einer ,kontinuierlichen Zunahme von Krankheiten von Kindern bestehen, die von der RNCNIRP als „mögliche Krankheiten“ aufgrund von Handynutzung identifiziert wurden.‘ Die RNCNIRP ruft daher alle Regierungen dazu auf, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um speziell Kinder zu schützen. Auch der Europarat fordert die Regierungen in Europa dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Strahlenbelastung durch elektromagnetische Felder zu verringern. Der Europarat schlägt zur Reduzierung der Strahlenbelastung konkrete Schutzmaßnahmen vor, um speziell Kinder und Jugendliche vor der schädlichen Wirkung der Mobilfunkstrahlung zu schützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie bewertet die Bundesregierung die neue Einstufung von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern als „potenziell krebserregend“ durch die IARC?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Europarates an die Mitgliedstaaten (Punkt 8.1.2 der Resolution), die wissenschaftlichen Grundlagen für die derzeit geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung neu zu bewerten?

3

Gibt es Pläne in der Bundesregierung, die Grenzwerte für elektromagnetische Felder in der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu ändern?

4

Hat die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, um der Resolution des Umweltausschusses des Europarates (Resolution vom 6. Mai 2011) und des ständigen Ausschusses (Resolution vom 27. Mai 2011) gerecht zu werden in der unter anderem (Punkt 8.1.1) gefordert wird, „alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Exposition elektromagnetischer Felder zu reduzieren, insbesondere die Funkfrequenzen von Handys und ganz besonders die Belastungen für Kinder und Jugendliche, die das höchste Risiko zu haben scheinen.“?

Wie bewertet die Bundesregierung den Passus (Punkt 6) der Resolution, der besagt, dass ein weiteres Warten auf mehr wissenschaftliche und klinische Beweise, anstatt Maßnahmen zur Vermeidung bekannter Risiken zu ergreifen, womöglich zu hohen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kosten führen könnte, wie es bereits bei den Fällen Asbest, bleihaltigem Benzin und Tabak gewesen ist?

5

Wie bewertet die Bunderegierung die Tatsache, dass Prof. Dr. Alexander Lerchl (Leiter des Ausschusses Nichtionisierende Strahlen der SSK) nicht zur Sitzung des IARC zugelassen wurde?

Welche Gründe wurden für den Ausschluss vorgebracht?

Welche Konsequenzen hat das für den politischen und wissenschaftlichen Stellenwert der SSK in Europa?

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der epidemiologischen Studien von Prof. Dr. Alexander Lerchl, die der Bundesregierung bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Exposition im Bereich der niederfrequenten Strahlung“ (Bundestagsdrucksache 16/10701) zugrunde lagen?

6

Zu welchem Ergebnis kam die von der Bundesregierung durchgeführte Prüfung (Bundestagsdrucksache 16/10701, Antwort zu Frage 10) bezüglich der von der SSK geäußerten Empfehlung, bestehende Grenzwerte nicht völlig auszuschöpfen?

7

Zu welchem Ergebnis kam die von der Bundesregierung durchgeführte Prüfung (Bundestagsdrucksache 16/10701, Antwort zu Frage 6) bezüglich eines Zusammenhangs zwischen Hochspannungsleitungen und kindlicher Leukämie?

8

Zu welchem Ergebnis kamen die beiden von der Bundesregierung und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durchgeführten Prüfungen (Bundestagsdrucksache 16/10701, Antwort zu Frage 7) bezüglich der Störbeeinflussung von elektronischen Implantaten durch ortsfeste Anlagen in sensiblen Bereichen (z. B. Seniorenheime, Wohnanlagen, Krankenhäuser), und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?

Berlin, den 11. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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