Interne Regierungsabstimmung zum geplanten Versorgungsstrukturgesetz
der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Cornelia Möhring, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Presse wurde über ein Schreiben des Bundesministers der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble berichtet, in dem er den aktuellen Referentenentwurf zum Versorgungsstrukturgesetz kritisiert (vgl. u. a. DER SPIEGEL 27/2011 vom 4. April 2011 und www.aerztezeitung.de am 5. Juli 2011).
Der Stellungnahme sei zu entnehmen, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dem Gesetzentwurf nicht zustimmen könne, da mit Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu rechnen sei, die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nicht quantifiziert würden. Zudem fehle eine Kompensation für die Mehrkosten.
Dem Schreiben nach fordere das BMF die Offenlegung der finanziellen Auswirkungen des Versorgungsstrukturgesetzes. Laut Presseberichten (u. a. www.aerztezeitung.de vom 5. Juli 2011) schätzen sowohl das BMF als auch die GKV die Mehrausgaben auf 4 Mrd. Euro bis zum Jahr 2013.
Wir fragen die Bundesregierung:
- Wird die Bundesregierung nun die finanziellen Auswirkungen des Versorgungsstrukturgesetzes im künftigen Gesetzentwurf mit der vom BMF geforderten Genauigkeit ausweisen?
Fragen17
Entspricht es den Tatsachen, dass das BMF nicht ordnungsgemäß durch das BMG in die Beratungen zum Versorgungsstrukturgesetz einbezogen wurde?
Ist es richtig, dass das BMF sich nicht nur finanzpolitisch, sondern auch fachpolitisch zu dem genannten Gesetzentwurf geäußert hat?
Welche Einflussmöglichkeiten ergeben sich für das BMF auf die Gesetzgebung des BMG durch einen möglichen Sozialausgleich und die geplante Absenkung des Steuerzuschusses?
Wie schätzt das BMF die Auswirkungen der im Gesetzentwurf für ein Versorgungsstrukturgesetz geplanten Regelungen auf die Versorgung in unterdurchschnittlich versorgten Gebieten ein?
An wie vielen Punkten hat das BMF Mehrkosten kritisiert, die im Gesetzentwurf weder beziffert noch gegenfinanziert werden?
Aufgrund welcher Überlegungen hat das BMF der Neuregelung der extrabudgetären Leistungen und der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung nicht zugestimmt?
Wie steht die Bundesregierung zu Aussagen des gesundheitspolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Jens Spahn, der von einer Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP spricht, während das BMF feststellt, dass der Gesetzentwurf über den Koalitionsvertrag hinausgeht?
Welche Vorstellungen hat das BMF in Bezug auf die Gegenfinanzierung von Honorarzuschlägen bei ärztlicher Unterversorgung geäußert?
Wie bewertet das BMG diese Vorschläge?
Trifft es zu, dass das BMF für den Fall, dass regionale Besonderheiten bei der Vereinbarung des Punktwertes berücksichtigt werden, erhebliche Mehrkosten befürchtet?
Falls ja, auf welchen Überlegungen beruht diese Einschätzung?
Wird nach Einschätzung des BMF der Zweck der kleinräumigen Bedarfsplanung durch eine Regionalisierung der Praxisbesonderheiten konterkariert (bitte begründen)?
Ist es richtig, dass das BMF eine Quantifizierung der Morbidität aus Abrechnungsdaten ablehnt?
Auf welcher Berechnungsgrundlage basiert eine solche Feststellung der Morbidität?
Welche Befürchtungen hat das BMF für den Fall, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei den Ärztinnen und Ärzten eingeschränkt werden, geäußert?
Welche Folgen könnten sich daraus ergeben?
Wie hoch sind die finanziellen Auswirkungen des genannten Gesetzentwurfes nach den Schätzungen des BMF?
Welche Folgerungen für den Bundeshaushalt sind zu erwarten, wenn die vom BMF benannten Kosten tatsächlich in dieser Höhe anfallen?
In welcher Höhe müssten Zusatzbeiträge pro Versichertem erhoben werden, um die befürchteten Mehrkosten vollständig zu finanzieren?
Können die erwarteten Mehrausgaben mittelfristig zu weiteren Steueraufwendungen zur Finanzierung von Sozialausgleichen führen?
Welche Summen sind für künftige Ausgaben für den Sozialausgleich in der mittelfristigen und langfristigen Finanzplanung veranschlagt?