Grundlagen für die Entscheidung zur atomaren Kaltreserve
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Harald Ebner, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit der Novellierung des Atom- und Energiewirtschaftsgesetzes hat die Bundesregierung die Option eröffnet, dass eins der sieben ältesten Atomkraftwerke (AKW), die aus Sicherheitsgründen endgültig stillgelegt werden, noch bis zum 31. März 2013 in einem Reservebetrieb gehalten werden kann. Die Entscheidung hierüber soll die Bundesnetzagentur bis zum 1. September 2011 fällen. Als Grundlage für diese Entscheidung müssen neben der verfügbaren Erzeugungskapazität auch die Lasten mit den Potenzialen zur Lasteinsenkung sowie die Netzinfrastruktur aber auch kurzfristige Netzoptimierungspotenziale einbezogen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welches ist das Hauptproblemen, dem mit dem Reservebetrieb eines AKW begegnet werden soll (z. B. erzeugungsseitige Versorgungssicherheit, Versorgungssicherheit unter Einbeziehung von Netzengpässen, Spannungshaltung)?
Wird das Reserve-AKW benötigt, um die erzeugungsseitige Versorgungssicherheit zu gewährleisten?
Wie wird die Netzinfrastruktur konkret in die Entscheidung einbezogen (z. B. Netzberechnungen)?
Welche kurzfristig umsetzbaren netzseitigen Maßnahmen, die die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems in der jeweiligen Regelzone erhöhen können, fließen in die Entscheidung über den Reservebetrieb eines Atomkraftwerks ein?
Inwiefern wird konkret der Phasenschieberbetrieb in die Entscheidung mit einbezogen, der nach Umbaumaßnahmen innerhalb von nur drei bis sechs Monaten technisch möglich ist (nach Bundesnetzagentur, Auswirkungen des Kernkraftwerk-Moratoriums auf die Übertragungsnetze und die Versorgungssicherheit – AKTUALISIERUNG, S. VIII)?
Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung in Bezug auf die im o. a. Bericht der Bundesnetzagentur aufgeworfenen offenen „rechtlich komplizierte[n], noch zu untersuchende[n]“ Fragen in Bezug auf den Phasenschieberbetrieb (ebenda S. VIII)?
Findet neben der Ermittlung der Erzeugungskapazitäten auch eine systematische Ermittlung des Potenzials zur Lasteinsenkung statt, die den gleichen Effekt wie zusätzliche Erzeugung hat?
Inwieweit bezieht die Bundesnetzagentur diese Kapazitäten zur Lasteinsenkung z. B. bei energieintensiven Betrieben mit in die Abwägung ein, um eine Kaltreserve damit überflüssig zu machen?
Plant die Bundesregierung, die rund 300 Megawatt (MW) der derzeit aufgrund hoher Pflanzenölpreise ungenutzten hocheffizienten Pflanzenölblockheizkraftwerke über Gesetzesänderungen – z. B. durch eine vorübergehende Aufnahme in das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – zu aktivieren, oder welche andere Maßnahmen will sie ggf. ergreifen, um diese Kapazitäten schnell zu reaktivieren?
Welche weiteren stillliegenden Blockheizkraftwerksreserven werden in Betracht gezogen?
Zu welchem Ergebnis kam die Ermittlung der Erzeugungsanlagen von unter 100 MW der Bundesnetzagentur (Angabe von Art der Erzeugungsanlagen und korrespondierender Leistung), insbesondere in Bezug auf die von den AKW-Abschaltungen besonders betroffenen Netzregionen?
Inwiefern werden fluktuierende und nichtfluktuierende erneuerbare Energieanlagen in die Berechnungen der Bundesnetzagentur einbezogen?
Prüft die Bundesregierung in Bezug auf einen AKW-Reservebetrieb auch die Einbeziehung anderer dezentraler Erzeugungsanlagen wie Notstromaggregate, die intelligent angebunden auch gezielt in Engpasssituationen eingesetzt werden können?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Falls nein, warum nicht, und plant sie trotzdem, die Einbindung und Nutzbarmachung dieser Anlagen zeitnah voranzutreiben?
Inwieweit werden die verschiedenen Alternativen (atomare Kaltreserve, Lasteinsenkungen, Aktivierung dezentraler Stromerzeuger) auch wirtschaftlich und auf ihren nachhaltigen Nutzen hin bewertet und verglichen?
An welche Institution hat die Bundesnetzagentur den Auftrag zur Erstellung des Gutachtens gegeben, das als Grundlage für die Entscheidung zum Einsatz eines AKW als Kaltreserve dienen soll?
Wann wird dieses Gutachten an die Bundesnetzagentur übergeben?
Wann und wie wird das Gutachten veröffentlicht?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der AKW-Betreiber aus dem Reservebetrieb seines AKW gegebenenfalls Gewinne generiert?
Wer trägt gegebenenfalls die anfallenden Kosten des AKW-Reservebetriebs?
Spielen Sicherheitsbewertungen bei der Auswahl des AKW als Kaltreserve eine Rolle vor dem Hintergrund, dass es aus sieben AKW, die aus Sicherheitsgründen vom Netz gehen sollen, ausgewählt wird?
Wenn ja, inwiefern?
Wie lautet das Ergebnis der Erhebung der gesicherten Kapazität, der Blindleistungsbereitstellung und anderer für die Entscheidung zur atomaren Kaltreserve wesentlicher Kennzahlen durch die Bundesnetzagentur (bitte nach Erzeugungsart und den für die Entscheidung der Bundesnetzagentur relevanten Netzgebieten aufteilen)?
Zu welchem Ergebnis kommt die Bundesnetzagentur nach ihren Untersuchungen in Bezug auf die Anordnung eines Reservebetriebs nach dem geänderten § 7 Absatz 1e des Atomgesetzes?