Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP im Bereich Kinder und Familie
der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Till Seiler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 26. Oktober 2009 unterzeichneten die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und FDP den Koalitionsvertrag „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt“. Knapp zwei Jahre nach Beginn der Regierungsarbeit ist davon auszugehen, dass vereinbarte Maßnahmen umgesetzt wurden oder zumindest konkrete Planungen im Bereich Kinder- und Familienpolitik vorliegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen58
Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag beschriebene Zielvorstellung „unser Ziel sind faire Startchancen für alle Kinder“ um, insbesondere vor dem Hintergrund der niedrigen Inanspruchnahme und der Umsetzungsprobleme beim Bildungspaket?
Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die „steuerliche Entlastung insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensbereiche sowie für die Familien mit Kindern“ bisher erreicht, und inwiefern hat die Bundesregierung dabei das geplante Entlastungsvolumen „in einem Gesamtvolumen von 24 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung)“ erreicht?
Wenn nicht, wann wird dieses Entlastungsvolumen erreicht sein?
Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau im Steuerrecht vor, der „ein schlüssiges und verständliches Konzept der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Familien und Kinder und im Haushalt“ enthält und „die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten“ neu ordnet?
Wie weit sind die Ressortabstimmungen zu diesem angekündigten Gesetzesvorhaben bereits erfolgt?
Wann, mit welchen Maßnahmen und mit welchem Finanzvolumen hat die Bundesregierung begonnen, „die Angebote an Familienbildung für eine gesunde Ernährung von Kindern und Erwachsenen auszubauen“?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „gemeinsam mit den Ländern […] das Thema der Ernährungsbildung in die Informations- und Bildungsangebote von Kindergärten und Schulen [zu] integrieren“?
Inwiefern plant die Bundesregierung sich an den dafür entstehenden Kosten zu beteiligen (bitte nach Jahren und Höhe der Finanzmittel aufschlüsseln)?
Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung an die Feststellung gebunden „wir wollen Deutschland zur Bildungsrepublik machen, mit den besten Kindertagesstätten, den besten Schulen und Berufsschulen sowie den besten Hochschulen und Forschungseinrichtungen“, und kann die Bundesregierung die hier erzielten qualitativen Fortschritte im internationalen Vergleich belegen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Umsetzung dieser Zielrichtung unter anderem ein wesentlicher Investitions- und Regelungsbedarf in Richtung Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung besteht?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die aus der Zielmarge „besten Kindertagesstätten“ resultierende notwendige Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung zu erreichen?
Wenn nicht, wann werden diese erfolgen?
Welche präventiven Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um unabhängig vom Einkommensstatus der Eltern positiv in die Bildungsbiographien Jugendlicher einzugreifen, von denen „jeder Fünfte […] in Deutschland [..] so geringe Kompetenzen in Lesen und Mathematik [hat], dass er Gefahr läuft, auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt kaum Chancen zu haben“?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „vor Ort Bildungsbündnisse aller relevanten Akteure – Kinder- und Jugendhilfe, Eltern, Schulen, Arbeitsförderung sowie Zivilgesellschaft – [zu] fördern“, und worin unterscheiden sich diese von bereits gesetzlich verankerten und praktisch umgesetzten Kooperationen zwischen diesen Akteuren?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um „verbindliche bundesweit vergleichbare Sprachstandstests für alle Kinder im Alter von vier Jahren und bei Bedarf eine verpflichtende gezielte Sprachförderung vor der Schule sowie darüber hinausgehende unterrichtsbegleitende Sprachprogramme“ einzuführen, beziehungsweise wann wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen?
Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, um jedem „neu geborenen Kind beispielsweise ein Zukunftskonto mit einem Startguthaben von 150 Euro [einzurichten] und Einzahlungen bis zur Volljährigkeit mit einer Prämie [zu ]unterstützen“?
Welches Konzept liegt dem „Zukunftskonto“ zugrunde, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung jährlich?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um „die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien weiter zu stärken“?
Durch welche konkreten bundesgesetzlich zu regelnden Maßnahmen will die Bundesregierung „Eltern stärken“?
Inwiefern ist es der Bundesregierung durch ihre Maßnahmen gelungen, Kindertagesbetreuung und Familienbildung durch „Vernetzung mit anderen familienunterstützenden Angeboten im Sinne von Familienzentren und Mehrgenerationenhäusern“ zu stärken und deutlich zu verbessern, und inwiefern sind diese Maßnahmen dauerhaft und nachhaltig angelegt?
Wie viele Tagespflegepersonen wurden durch Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen einer „Qualifikation von Tagespflegepersonen“ ausgebildet (bitte Jahreswerte angeben)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Verbänden ergriffen, um „Erzieherinnen und Erzieher“ auszubilden und „bessere Rahmenbedingungen für Ausbildung und Beruf“ zu schaffen, und welche Kosten sind dabei entstanden?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung bisher darauf hingewirkt, „dass sich Bund und Länder auf gemeinsame Eckpunkte der frühkindlichen Bildung, insbesondere auch der Sprachförderung, einigen“?
Wann wird es eine gemeinsame Erklärung von Bund, Ländern und Kommunen zu den in Frage 21 genannten Eckpunkten geben?
Wann wird die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung entsprechend ändern, damit „Kinderlärm […] keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben […] kann“?
Welche Konzepte für die Ausgabe für „ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung“ hat die Bundesregierung bisher erarbeitet bzw. diskutiert, und wann legt die Bundesregierung ein entsprechendes Konzept bzw. Gesetzentwurf vor?
Welche Maßnahmen mit welchem Effekt hat die Bundesregierung bisher ergriffen, „um die Attraktivität der Kindertagespflege zu erhöhen“ und „die Qualifikation der Tagespflegepersonen weiter[zu]entwickeln und [zu] schärfen“?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „die Anrechenbarkeit der erworbenen Qualifikation auf die Ausbildung in pädagogischen Berufen“ zu erreichen, und wie viele neue Tagespflegepersonen konnten insgesamt dadurch gewonnen werden?
Welche Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer hat die Bundesregierung mit welchem Auftragsvolumen damit beauftragt, „die bisherige Initiative zu einer großen Kampagne [zu] erweitern“, „um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu einem festen Bestandteil einer modernen und nachhaltigen Personalpolitik in den Unternehmen zu machen“?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher konkret ergriffen, damit „mehr Kinder in Deutschland geboren werden“, und welche Maßnahmen und Instrumente hält sie dafür grundsätzlich für geeignet?
Inwiefern ist es der Bundesregierung gelungen, durch die bisher unternommenen Änderungen beim Elterngeld ihr Ziel zu erreichen, „die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien weiter zu stärken“?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um „eine Weiterentwicklung, Flexibilität und Entbürokratisierung des Elterngeldes, gerade auch in Hinblick auf die Einkommensermittlung“ zu erreichen, bzw. wann wird sie diese unternehmen?
Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Elterngeld vor, mit dem „die Partnermonate […] gestärkt und ein Teilelterngeld bis zu 28 Monaten eingeführt werden“?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „dafür [zu] sorgen, dass die gleichzeitige Teilzeit bei gleichzeitiger Elternzeit nicht zu einem doppelten Anspruchsverbrauch führt“, bzw. wann wird sie diese Maßnahmen ergreifen?
Inwiefern ist es der Bundesregierung bisher gelungen, wirksame Maßnahmen zu ergreifen um „die Lebenssituation von Selbständigen“ beim Elterngeld stärker zu berücksichtigen, bzw. wann wird sie diese Maßnahmen ergreifen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das „Unterhaltsvorschussgesetz dahingehend [zu] ändern, dass der Unterhaltsvorschuss entbürokratisiert und bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres eines Kindes gewährt wird“?
Welches Maßnahmenpaket, das „in verlässlichen Netzwerkstrukturen für Alleinerziehende lückenlos, flexibel und niedrigschwellig bereitgestellt werden“ soll, hat die Bundesregierung ergriffen?
Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung der Bundesregierung hinsichtlich der „Umgestaltung des bisherigen steuerlichen Entlastungsbetrages in einen Abzug von der Steuerschuld“ für Alleinerziehende gekommen?
Zu welchen Ergebnissen ist die Prüfung der Bundesregierung gekommen, wie „die Leistungen im Unterhaltsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und Familienrecht harmonisiert werden können“?
Welche Konsequenzen „und entsprechende[n] Schritte“ hat die Bundesregierung daraus abgeleitet?
Zu welchen Ergebnissen und konkreten Verbesserungsvorschlägen „im Bereich der Schnittstelle zum Gesundheitssystem“ ist die Bundesregierung in Bezug auf den Kinderschutz gekommen?
Wann legt die Bundesregierung ein „Kinderschutzgesetz, unter Berücksichtigung eines wirksamen Schutzauftrages und insbesondere präventiver Maßnahmen (z. B. Elternbildung, Familienhebammen, Kinderschwestern und sonstiger niedrigschwelliger Angebote)“ vor?
Welche gesundheitspolitisch relevanten Entscheidungen und Neustrukturierungen sind dabei getroffen worden?
Wie wird die Ausbildung der Familienhebammen und Kinderschwestern und ihre Bezahlung erfolgen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die präventiven Maßnahmen und niedrigschwelligen Angebote im Kinderschutz zu verbessern und auf eine finanziell solide Basis zu stellen?
Welche Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung zur „Verbesserung einer gesunden motorischen, kognitiven und emotionalen Entwicklung von Kindern“ hinsichtlich „Bindungs- und die Bildungsforschung“ initiiert?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode in eigener Verantwortung unternommen, mit der sie sich für „eine Stärkung der Kinderrechte“ einsetzt?
Anhand welcher messbaren Kriterien will die Bundesregierung die angekündigte „Stärkung der Kinderrechte“ bemessen?
Beabsichtigt die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Stärkung der Kinderrechte evaluieren zu lassen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode in eigener Verantwortung begonnen, um die Kinderrechte „im Bewusstsein der Erwachsenen“ stärker zu verankern?
Anhand welcher messbaren Kriterien will die Bundesregierung überprüfen, dass sich die Kinderrechte stärker im Bewusstsein der Erwachsenen verankert haben?
Welche Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, „eine Stärkung der Kinderrechte“ zu bewirken und diese Rechte „im Bewusstsein der Erwachsenen“ stärker zu verankern, hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode beendet bzw. auslaufen lassen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel, „kindgerechte Lebensverhältnisse“ zu schaffen, erreicht ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode in eigener Verantwortung gestartet, um in allen Bereichen, vor allem bei den „Förder- und Partizipationsrechten, kindgerechte Lebensverhältnisse“ zu schaffen?
Plant die Bundesregierung, eine dem Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010“ nachfolgende Maßnahme?
a) Wenn ja, welche alternativen Maßnahmen sollen ergriffen werden, um durch eine mit dem Trägerkreis abgestimmte Strategie kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen, insbesondere im Bereich Förderung und Partizipation?
b) Wenn ja, inwieweit handelt es sich bei den Maßnahmen der Bundesregierung um eine handlungsfeldübergreifende Strategie ähnlich dem Nationalen Aktionsplan mit der Vorgabe von konkreten termingebundenen und messbaren Zielen und Vorhaben?
c) Wenn eine vergleichbare Strategie nicht geplant ist, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode eingeleitet bzw. plant die Bundesregierung, um „die Partizipation von Kindern und Jugendlichen von Beginn an zu fördern“ und zu gewährleisten, „dass Kinder und Jugendliche ihre Lebenswelten und die Gesellschaft ihrem Alter gemäß mitgestalten können“?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ergriffen und den „Aktionsplan der Bundesregierung gezielt weiterentwickelt“ und die darin aufgeführten Maßnahmen finanziell hinterlegt?
Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung „mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Kooperation mit Internetanbietern, Medien, Verbänden und Institutionen des Kinder- und Jugendschutzes mehr Medienkompetenz“ vermittelt und Kinder und Jugendliche damit vor sexueller Gewalt und Ausbeutung geschützt?
Hat die Bundesregierung „die Einrichtung einer bundesweiten Notrufnummer und ein Bericht zur Lage der Frauen- und Kinderschutzhäuser und der darüber hinausgehenden Hilfeinfrastruktur“ durchgesetzt bzw. veranlasst?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum „Abbau von Schnittstellenproblemen zwischen der Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen“ ergriffen, die „insbesondere bei Frühen Hilfen und bei Hilfen für junge Menschen mit Behinderungen“ bestehen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe [zu] evaluieren und gegebenenfalls Standards weiterentwickeln“?